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   VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198   

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https://dejure.org/2015,47731
VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198 (https://dejure.org/2015,47731)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.12.2015 - Au 3 K 15.198 (https://dejure.org/2015,47731)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - Au 3 K 15.198 (https://dejure.org/2015,47731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kosten für die Inanspruchnahme eines Online-Schriftdolmetschers durch einen hörbehinderten Schüler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791

    Gehörlose Schülerinnen und Schüler mit Cochlea-Implantaten haben keinen Anspruch

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde des Schülers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. September 2015 (Az. 7 CE 15.1791) zurück.

    Dies gilt auch in Bezug auf diejenigen Vorschriften, die speziell die inklusive Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen zum Gegenstand haben (Art. 2, 30a, 30b, 41 BayEUG) und zwar auch i. V. m. den Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN BRK) (vgl. VG Augsburg, B.v. 10.8.2015 - Au 3 E 15.1046 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, bestätigt durch BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris; so auch Kepert/Pattar, Rechtsgutachten "Erstattungsansprüchen von Trägern der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Erbringung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen in Form von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen in Baden-Württemberg", Diskussionspapiere der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Nr. 2014-03, S. 50, auf das sich auch der Kläger beruft).

    Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren 7 CE 15.1791 bestätigt.

  • VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046

    Kein Recht auf bestimmte Klassenbildung von Eltern und Schülern

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. August 2015 (Az. Au 3 E 15.1046) ab, da der Schüler keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht habe.

    Dies gilt auch in Bezug auf diejenigen Vorschriften, die speziell die inklusive Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen zum Gegenstand haben (Art. 2, 30a, 30b, 41 BayEUG) und zwar auch i. V. m. den Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN BRK) (vgl. VG Augsburg, B.v. 10.8.2015 - Au 3 E 15.1046 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, bestätigt durch BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris; so auch Kepert/Pattar, Rechtsgutachten "Erstattungsansprüchen von Trägern der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Erbringung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen in Form von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen in Baden-Württemberg", Diskussionspapiere der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Nr. 2014-03, S. 50, auf das sich auch der Kläger beruft).

    Die Kammer hat in dem bereits genannten (vom Schüler beantragten) einstweiligen Rechtsschutzverfahren Au 3 E 15.1046 eine Pflicht des Beklagten zur Einrichtung einer kleineren Klasse verneint.

  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Der richterrechtlich entwickelte allgemeine öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch (vgl. z. B. bereits BVerwG, U.v. 19.12.1956 - V C 118.55 - BVerwGE 4, 215; BSG, U.v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - DVBl 1962, 490) dient der Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen, wenn im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind; er ist auf einen billigen Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverhältnisse gerichtet In der Ausformung eines sog. Abwälzungsanspruchs ist für ihn kennzeichnend, dass ein nicht oder "schwächer" verpflichteter Sozialleistungsträger anstelle des eigentlich verpflichteten oder "stärker" verpflichteten Nicht-Sozialleistungsträgers einem leistungsberechtigten Dritten, der die Leistung aber nur einmal fordern kann, Leistungen erbracht hat und hierfür kein Rechtsgrund bestand (vgl. Kepert/Patar, a. a. O., S. 65).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Der richterrechtlich entwickelte allgemeine öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch (vgl. z. B. bereits BVerwG, U.v. 19.12.1956 - V C 118.55 - BVerwGE 4, 215; BSG, U.v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - DVBl 1962, 490) dient der Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen, wenn im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind; er ist auf einen billigen Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverhältnisse gerichtet In der Ausformung eines sog. Abwälzungsanspruchs ist für ihn kennzeichnend, dass ein nicht oder "schwächer" verpflichteter Sozialleistungsträger anstelle des eigentlich verpflichteten oder "stärker" verpflichteten Nicht-Sozialleistungsträgers einem leistungsberechtigten Dritten, der die Leistung aber nur einmal fordern kann, Leistungen erbracht hat und hierfür kein Rechtsgrund bestand (vgl. Kepert/Patar, a. a. O., S. 65).
  • LSG Hessen, 17.06.2013 - L 4 SO 60/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Für den vergleichbaren Fall eines gehörlosen Schülers, der im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zur inklusiven Beschulung außerhalb einer Förderschule eines "Integrationshelfers in Form eines Gebärdendolmetschers" bedurfte, hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass insoweit keine Zuständigkeit des Schulträgers, sondern eine ausschließliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bestehe (B.v. 17.6.2013 - L 4 SO 60/13 B E; juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Lediglich im letztgenannten Fall sei ausschließlich der Sozialhilfeträger zuständig (vgl. z. B. BSG, U.v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, U.v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R; BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 - sämtliche juris).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Lediglich im letztgenannten Fall sei ausschließlich der Sozialhilfeträger zuständig (vgl. z. B. BSG, U.v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, U.v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R; BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 - sämtliche juris).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    Lediglich im letztgenannten Fall sei ausschließlich der Sozialhilfeträger zuständig (vgl. z. B. BSG, U.v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, U.v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R; BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 - sämtliche juris).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.198
    2.3 Dem Kläger steht auch kein Aufwendungsersatz- oder Herausgabeanspruch wegen (öffentlichrechtlicher) Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 683, 684 BGB analog zu (zur entsprechenden Anwendung der Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht vgl. z. B. BVerwG, U. v. 6.9.1988 - 4 C 5/86 - juris; Palandt, BGB Kommentar, 75. Auflage 2016, Einf. vor § 677 Rn. 13 ff.).
  • VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046
    Über diese Klage, die beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen Au 3 K 15.198 anhängig ist, ist noch nicht entschieden.

    Das Verwaltungsgericht hat außerdem die im bereits oben erwähnten Verfahren Au 3 K 15.198 vorgelegten Verwaltungsakten des Antragsgegners zu 1 und des Bezirks ..., beigezogen.

  • LSG Bayern, 18.09.2015 - L 8 SO 181/15

    Inklusion gehörloser Schüler, Eingliederungshilfe Übernahme der Mehrkosten an

    Über diese Klage (Au 3 K 15.198), ist noch nicht entschieden.
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