Rechtsprechung
VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Konkurrentenstreit um den Betrieb einer Buslinie
- rewis.io
Konkurrentenklage eines Busunternehmers - Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100
Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Die zu treffende Auswahlentscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung der maßgeblichen Belange, für die die sog. Abwägungsfehlerlehre gilt (im Anschluss an BayVGH, U.v. 15.3.2012 - 11 B 09.1100 - juris).Soweit das Personenbeförderungsgesetz auf "die beste Verkehrsbedienung" abstellt, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dem der Regierung als der zuständigen Genehmigungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2012 - 11 B 09.1100 - juris Rn. 44, 51 a.E.;… Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 13 Rn. 70 ff.).
Die zu treffende Auswahlentscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung der maßgeblichen Belange, für die die sog. Abwägungsfehlerlehre gilt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 113, 39/48; BayVGH, U.v. 15.3.2012 a. a. O. Rn. 51 a.E.).
- BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15
Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger …
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Zudem hätte sie die angebotenen Rufbuskurse der Linien ... und ... nicht berücksichtigen dürfen, weil die Abrufquote bis zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Widerspruchsbescheids nur 2, 35% betragen hat und damit geringfügig gewesen ist (vgl. zur Unbeachtlichkeit von nur geringfügig betroffenen Belangen im Rahmen einer Abwägung BVerwG, B.v. 12.1.2016 - 4 BN 11.15 - juris Rn. 4 f. zu § 1 Abs. 7 BauGB). - BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Dabei kommt es maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier also des Erlasses des angefochtenen Widerspruchsbescheids vom 4. März 2015 - an, weil ein Anspruch auf Aufhebung einer belastenden Verwaltungsentscheidung ex tunc im Allgemeinen nur besteht, wenn diese im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens rechtswidrig war, und das Personenbeförderungsgesetz insoweit keine abweichende Regelung enthält (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6.99 - DVBl 2000, 1614/1616; BayVGH, U.v. 7.12.2011 - 11 B 11.928 - juris).
- BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit den Nachweispflichten …
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Abgesehen davon ist höchstrichterlich geklärt, dass die von der Genehmigungsbehörde angestellten Prognosen und Wertungen sowie die darauf gestützte Entscheidung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2012 - 3 B 45.12 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928
Auslegung eines Berufungsantrags
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Dabei kommt es maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier also des Erlasses des angefochtenen Widerspruchsbescheids vom 4. März 2015 - an, weil ein Anspruch auf Aufhebung einer belastenden Verwaltungsentscheidung ex tunc im Allgemeinen nur besteht, wenn diese im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens rechtswidrig war, und das Personenbeförderungsgesetz insoweit keine abweichende Regelung enthält (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6.99 - DVBl 2000, 1614/1616; BayVGH, U.v. 7.12.2011 - 11 B 11.928 - juris). - BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …
Auszug aus VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Die zu treffende Auswahlentscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung der maßgeblichen Belange, für die die sog. Abwägungsfehlerlehre gilt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 113, 39/48;… BayVGH, U.v. 15.3.2012 a. a. O. Rn. 51 a.E.).
- VG Bayreuth, 25.04.2016 - B 3 K 15.778
Förderfähige Hausmeister- und Schülerbeförderungskosten einer Privatschule
Aus dem bei Gericht anhängigen Verfahren B 3 K 15.489 ist bekannt, dass die Anwendung eines neuen Aufteilungsschlüssels ab dem 01.01.2009 von der Regierung von ... beabsichtigt war. - VG Sigmaringen, 05.12.2017 - 2 K 2834/15
Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Die Auswahlentscheidung ist damit das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung der maßgeblichen Belange, wie sie etwa in § 8 Abs. 3 Satz 2 PBefG zum Ausdruck kommen: Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, dessen Umweltqualität, die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen und die Barrierefreiheit (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.09.2016 - Au 3 K 15.489 -, juris, unter Verweis auf Bay. VGH, Urteil vom 15.03.2012 - 11 B 09.1100 -, juris;… Heinze, a.a.O., § 13 Rn. 172).