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VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 4 S 08.1855 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; persönliche Eignung; Verweigerung einer Untersuchung; fehlende Zuverlässigkeit; keine sorgfältige Verwahrung von Waffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 4 S 08.1855
Aus dem Umstand heraus, dass diese Waffe bis zum heutigen Tag nicht aufgefunden werden konnte, kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Antragstellerin auch künftig keine hinreichende Gewähr für einen zuverlässigen Umgang mit den Waffen bietet (vgl. BayVGH vom 21.7.2004, BayVBl 2005, 694, 695 f.). - VG Augsburg, 21.11.2007 - Au 4 K 07.624
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 4 S 08.1855
Nachdem der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen worden war, wurde dieser Klage mit Urteil vom 21. November 2007 (Au 4 K 07.624) im Wesentlichen stattgegeben.
- VG Freiburg, 25.09.2012 - 3 K 1305/11
Kein Zurückbehaltungsrecht der Waffenbehörde
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Inhaberin der waffenrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit gegenüber der Polizei erklärt hatte, dass man bei solchen Nachbarn Waffen brauche (Beschl. v. 17.02.2009 - Au 4 S 08.1855 -, juris). - VG Augsburg, 07.10.2009 - Au 4 K 08.1854
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; keine sorgfältige Verwahrung; …
Mit Beschluss vom 17. Februar 2009 (Au 4 S 08.1855) hatte das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten (auch zum Verfahren Au 4 S 08.1855) und die Behördenakte Bezug genommen.