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   VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497   

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https://dejure.org/2012,23536
VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497 (https://dejure.org/2012,23536)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.04.2012 - Au 7 K 11.497 (https://dejure.org/2012,23536)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. April 2012 - Au 7 K 11.497 (https://dejure.org/2012,23536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt;Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 zu einem Zeitpunkt, in dem die Klasse 1b eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse war;Keine prüfungsfreie Eintragung der Klasse A1

  • verkehrslexikon.de

    Zur prüfungsfreien Eintragung der Klasse A1 nach Entzug der Klasse 3 und Neuerteilung der Klasse B

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1991 - 10 S 2069/91

    Kein Wiederaufleben der alten Fahrerlaubnis nach Entziehung und anschließender

    Auszug aus VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497
    Die aus dieser Fahrerlaubnis herrührenden Rechte waren damit erloschen (vgl. VGH BW vom 8.10.1991, Az. 10 S 2069/91, RdNr. 21; VG Braunschweig a.a.O. RdNr. 18).
  • VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03

    Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497
    Konsequenterweise entfällt jeglicher Bestandsschutz, den eine bestehende Fahrerlaubnis genossen hätte (vgl. VG Oldenburg vom 28.11.2003, Az. 7 B 3684/03, RdNr. 3).
  • VG Braunschweig, 19.12.2001 - 6 A 94/01

    Berechtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis; Fahrprüfung; Neuerteilung; Verzicht;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497
    b) Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vom 20. Juli 1992 berechtigte den Kläger nicht zum Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse 1b (Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 80 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h, § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO i.d.F. vom 23.7.1990, BGBl. I S. 1489, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Januar 2012, BGBl. I S. 103), welche die zur jetzt beantragten Fahrerlaubnisklasse A1 vergleichbare Fahrerlaubnisklasse vor Einführung der europäischen Führerscheinklassen durch die Fahrerlaubnisverordnung war (vgl. VG Braunschweig vom 19.12.2001, Az. 6 A 94/01, RdNr. 24).
  • BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der

    Auszug aus VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497
    Die Miterteilung gemäß § 76 Nr. 11 Buchst. a FeV gilt nach dem Wortlaut nur für die Neuerteilung nach Entziehung, entfaltet aber keine Wirkung für die Umstellung auf EU-Kartenführerscheine (vgl. BVerwG vom 24.9.2002, Az. 3 C 18/02, RdNr. 19), wie sie im Jahr 2008 beim Kläger erfolgte.
  • VG Stuttgart, 01.03.2017 - 1 K 2693/16

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Der Kläger hat keine dem entsprechende Praxis auf privatem Grund vorgetragen oder gar nachgewiesen, was ohnehin kaum möglich sein dürfte (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 18.08.2015 - 11 CE 15.1217 -, juris Rn. 11, VG Augsburg, Urteil vom 13.04.2012 - Au 7 K 11.497 -, juris).
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