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   VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637   

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VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637 (https://dejure.org/2015,27416)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.09.2015 - Au 7 K 15.637 (https://dejure.org/2015,27416)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. September 2015 - Au 7 K 15.637 (https://dejure.org/2015,27416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Gutachtensanordnung, Maßnahmenkatalog, Fahreignungsbewertungssystem

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behörde ist an Strafurteil gebunden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 16 B 304/12

    Bindung an tatsächliche Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Der Grundsatz, dass ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 165, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.3.2007 - 11 CS 06.1634 - juris, Rn. 22; OVG NW, B.v. 26.3.2012 - 16 B 304/12 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2014, § 3 StVG Rn. 56. m. w. N.), gilt in gleicher Weise auch für die Fahrerlaubnisbehörde, wenn sie den dem Strafurteil zugrundeliegenden Vorgang zum Anlass für die Anordnung einer MPU nimmt.

    Dies bedingt aber, dass der strafgerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei entnommen werden kann, wovon der Strafrichter hinsichtlich bestimmter, für das Entziehungsverfahren relevanter tatsächlicher Umstände ausgegangen ist (vgl. OVG NW, B.v. 26.3.2012 - 16 B 304/12 - juris).

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Daher kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177, juris).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837

    Fahreignungszweifel; Straftat mit hohem Aggressionspotential (Mord)

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837) habe ausgeführt, dass daraus, dass das Strafgericht keine Maßregel nach § 69 StGB verhängt habe, straßenverkehrsrechtlich ein Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV nicht ausgeschlossen werde.
  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.1634
    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Der Grundsatz, dass ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 165, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.3.2007 - 11 CS 06.1634 - juris, Rn. 22; OVG NW, B.v. 26.3.2012 - 16 B 304/12 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2014, § 3 StVG Rn. 56. m. w. N.), gilt in gleicher Weise auch für die Fahrerlaubnisbehörde, wenn sie den dem Strafurteil zugrundeliegenden Vorgang zum Anlass für die Anordnung einer MPU nimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12

    Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504
    Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
    Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass in Fällen, in denen besonders schwerwiegende Zweifel an der Fahreignung des betroffenen Fahranfängers bestehen, im Interesse der Verkehrssicherheit und des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer eine Fahrerlaubnisentziehung oder Überprüfung der Fahreignung auch unabhängig vom Durchlaufen des Katalogs von § 2a Abs. 2 StVG möglich bleibt (BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1504 - juris).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

  • VG Koblenz, 27.03.2020 - 4 L 234/20

    Rechtswidrig Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Die Behörde muss in diesen Fällen ausdrücklich die MPU-Anordnung auf diese schwerwiegenden Zweifel stützen und damit dem Betroffenen deutlich machen, aus welchen Gründen auf die Anwendung der milderen Mittel des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG verzichtet wird (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18. September 2015 - Au 7 K 15.637 -, juris, Rn. 34 ff.; Trésoret, a.a.O., Rn. 272.1).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 CS 20.72

    Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen

    Unabhängig davon, ob nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen in den jeweils anderen Maßnahmenkatalog übergegangen werden kann (vgl. Dronkovic in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 2a StVG Rn. 12) oder ob beide Maßnahmen unabhängig voneinander ergriffen werden können (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2a StVG Rn. 47 f.), muss aber auf jeden Fall bei einer im Ermessen stehenden Gutachtensanordnung begründet werden, warum ein Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG nicht ausreicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 18; VG Augsburg, U.v. 18.9.2015 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Unabhängig davon, ob nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen in den jeweils anderen Maßnahmenkatalog übergegangen werden kann (vgl. Dronkovic in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 2a StVG Rn. 12), oder ob beide Maßnahmen unabhängig voneinander ergriffen werden können (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2a Rn. 47 f.), muss aber auf jeden Fall bei einer im Ermessen stehenden Gutachtensanordnung begründet werden, warum ein Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG nicht ausreicht (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2015 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 33 ff.).
  • VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 119/22

    Analoge Anwendung des StVG § 2a Abs. 5 S. 5 bei vorherigem Verzicht auf die

    Die Behörde muss in diesen Fällen ausdrücklich die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung auf diese schwerwiegenden Zweifel stützen und dem Betroffenen deutlich machen, aus welchen Gründen auf die Anwendung der milderen Mittel des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG verzichtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. März 2020 - 11 CS 20.72 -, juris, Rn. 16; VG Augsburg, Urteil vom 18. September 2015 - Au 7 K 15.637 -, juris, Rn. 34 ff.; Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, § 2a StVG Rn. 292).
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Koblenz, B.v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO - juris Rn. 9 m.w.N; vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2016 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 24; B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff.; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris, Rn. 17; zum früheren Punktesystem: OVG RP, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, B.v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Der Bevollmächtigte verweist auf einen Beschluss des OVG Münster vom 13.9.2019 (16 B 870/12) und ein Urteil des VG Augsburg vom 18.5.2015 (Au 7 K 15.637).
  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2016 - 7 L 1453/16

    Erlaubnisfrei Fahrzeuge; Untersagung; Alkohol

    VG Augsburg, Urteil vom 18. September 2015 - Au 7 K 15.637 -, juris.
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