Rechtsprechung
   VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10007
VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616 (https://dejure.org/2013,10007)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616 (https://dejure.org/2013,10007)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 (https://dejure.org/2013,10007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiederholungsprüfung; Frist; Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616
    Die Prüfungsbehörde ist beispielsweise, wenn der Prüfling sich bei seinen Verfahrenshandlungen erkennbar in einem Irrtum befindet, verpflichtet, ihn hierauf hinzuweisen, um die ihm drohenden Nachteile abzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1995 - BVerwGE 99, 185/199).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 14 E 848/12

    Auswirkungen des Ausländerstatus eines Studenten auf seine

    Auszug aus VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616
    Zu den Obliegenheiten des Prüflings gehört insbesondere, sich über den Inhalt der für ihn maßgebenden Prüfungsordnung Kenntnis zu verschaffen (vgl. OVG NRW, B.v. 5.9.2012 - 14 E 848/12 - juris).
  • OVG Saarland, 27.02.1998 - 8 R 9/96

    Nichtzahlung der Zulassungsgebühr; Vereidigter Buchprüfer; Ablehung der

    Auszug aus VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616
    Auch unklare Auskünfte der Prüfungsbehörde können zur Folge haben, dass sich eine Nichtzulassung zur Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. OVG Saarl, U.v. 27.2.1998 - 8 R 9/96 - juris; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 98 f.).
  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Ob der Kläger, dem es im Rahmen der ihm im Prüfungsrechtsverhältnis zukommenden Mitwirkungspflicht oblag, sich rechtzeitig über die geltenden Vorschriften, namentlich diejenigen der einschlägigen Prüfungsordnung, zu informieren, sich in diesem Zusammenhang auf eine etwaige Unkenntnis überhaupt berufen könnte, mag dahinstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37/92 -, juris Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 E 848/12 -, juris Rn. 2; VG Augsburg, Urteil vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 -, juris Rn. 29; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 213).
  • VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Grundsätzlich gilt, dass es jedem Studierenden obliegt, sich über den Inhalt der für ihn maßgebenden Prüfungsordnung Kenntnis zu verschaffen, weil es ihm ohne weiteres zumutbar ist, die einschlägigen Prüfungsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 E 848/12 -, juris, Rn. 2, 4 - wobei die Entscheidung entgegen der Ansicht des Antragstellers grundsätzliche Aussagen zum Kennenmüssen der Prüfungsordnung enthält, die über die erst in Rn. 6 angesprochene Sonderkonstellation fehlender Sprachkenntnisse hinausgehen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 -, juris, Rn. 29; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 213).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht