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   VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431   

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VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431 (https://dejure.org/2013,6705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.02.2013 - Au 4 K 12.431 (https://dejure.org/2013,6705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - Au 4 K 12.431 (https://dejure.org/2013,6705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für Bauschuttrecyclinganlage; Abfalleigenschaft ungebrochenen Bauschutts; Höhe der Sicherheitsleistung; Zwangsgeldandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Bauschutt ist Abfall i.S.v. § 3 Abs. 1 KrWG (OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 38).

    Bauschutt, der beim Abriss von Häusern oder der Beseitigung anderer Anlagen (z.B. Straßen) anfällt ist Abfall, da der (Haupt-) Zweck der Behandlung der Sache auf den Abriss oder die Beseitigung gerichtet ist, nicht jedoch (auch) auf die Gewinnung von Bauschutt, selbst wenn dieser - nach entsprechender Aufbereitung - wieder verwendet werden kann (OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 40).

    Offen bleiben kann, ob im Hinblick auf die Neufassung des KrWG die Abfalleigenschaft von Bauschutt bereits mit dem Brechen endet oder auch bereits recycelter Bauschutt der Abfalleigenschaft nicht entgegensteht (OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 41).

    Bauschuttrecycling dient jedoch nicht der Wiedergewinnung von Sekundärrohstoffen, vielmehr werden lediglich die stofflichen Eigenschaften des gebrochenen Bauschutts als Einbaumaterial z.B. im Straßenbau genutzt (OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 46).

    Unabhängig von Schwankungen des Materialpreises, einer stetigen Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der für die Berechnung der Sicherheitsleistung allein herangezogene Lagerung unbehandelter Ausgangsmaterialien, stellt das Brechen von Bauschutt schon keine Herstellung eines Sekundärrohstoffs im eigentlichen Sinne dar (vgl. OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 46).

    Ob darüber hinaus das gebrochene Material - sofern es gemäß § 5 KrWG i.V.m. § 3 Abs. 23 Satz 1 KrWG noch als Abfall einzustufen ist - wegen seiner Abfalleigenschaft (vgl. OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - Az. 2 L 34/10 - AbfallR 2011, 290 - juris Rn. 41, 47 - zur Rechtslage nach dem KrW-/AbfG) ebenfalls bei der Berechnung der Sicherheitsleistung berücksichtigt werden könnte, braucht nicht entschieden zu werden, da der Beklagte dieses Material nicht in die Berechnung miteinbezogen hat.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Bereits das allgemeine latent vorhandene Liquiditätsrisiko genügt, entsprechend der gesetzlichen Zwecksetzung vom Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage eine Sicherheitsleistung zu verlangen (BVerwG, U.v. 13.3.2008 - Az. 7 C 44/07 - BVerwGE 131, 11 - juris Rn. 21; OVG Lüneburg, U.v. 16.11.2009 - Az. 12 LB 344/07 - UPR 2010, 151 - juris Rn. 38; GK-BImSchG - Stand 12/2011 - Rn. 23c zu § 17).

    Ausgangspunkt für die der Berechnung zugrunde zu legende Abfallmenge ist die maximal zulässige Lagerkapazität angenommener Abfälle (BVerwG, U.v. 13.3.2008 - Az. 4 C 44/07 - BVerwGE 131, 11 - juris Rn. 42).

    Maßgeblich ist die Menge der angenommenen Abfälle mit negativem Marktwert (BVerwG, U.v. 13.3.2008 - Az. 7 C 44/07 - BVerwGE 131, 11 - juris Rn. 42).

    Dies ist im Hinblick auf die Vermeidung einer Belastung der öffentlichen Hand und zur Absicherung des allgemeinen Insolvenzrisikos (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2008 - Az. 7 C 44/07 - BVerwGE 131, 11 - juris Rn. 21) ohne weiteres der Fall.

  • BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Unabhängig davon, dass diese Mengen aus dem Betriebstagebuch nicht exakt ablesbar sind, nicht separat gelagert und behandelt werden und die Klägerin hier als Private, dem Insolvenzrisiko unterliegende juristische Person, keinen Ausnahmetatbestand erfüllt (vgl. Jarass - a.a.O. - Rn. 30 zu § 17; GK-BImSchG - a.a.O. - Rn. 23c zu § 12), fließen der Klägerin auch die Einnahmen aus der Annahme des kommunalen Bauschutts zu, so dass auch insoweit kein Abzug gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 22).

    Auch eine Ungleichbehandlung mit anderen Anlagen ist nicht ersichtlich, eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht festzustellen (BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 19).

    Art. 17 Abs. 4a BImSchG ist verfassungskonform, die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG greift nicht durch (BVerfG, B.v. 1.9.2009 - Az. 1 BvR 1370/08 - BayVBl 2010, 46 - juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LB 344/07

    Abhängigmachung der Inbetriebnahme einer Abfallentsorgungsanlage gem. § 12 Abs. 1

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Bereits das allgemeine latent vorhandene Liquiditätsrisiko genügt, entsprechend der gesetzlichen Zwecksetzung vom Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage eine Sicherheitsleistung zu verlangen (BVerwG, U.v. 13.3.2008 - Az. 7 C 44/07 - BVerwGE 131, 11 - juris Rn. 21; OVG Lüneburg, U.v. 16.11.2009 - Az. 12 LB 344/07 - UPR 2010, 151 - juris Rn. 38; GK-BImSchG - Stand 12/2011 - Rn. 23c zu § 17).

    Der Beklagte war sich bei der Entscheidung über die Höhe der Sicherheitsleistung über einen gewissen Ermessensspielraum bewusst (OVG Lüneburg, U.v. 16.11.2009 - Az. 12 LB 344/07 - UPR 2010, 151 - juris Rn. 35).

    Berücksichtigt werden dürfen zudem Transportkosten (OVG Lüneburg, U.v. 16.11.2009 - Az. 12 LB 344/07 - UPR 2010, 151 - juris Rn. 43; GK-BImSchG - a.a.O. - Rn. 23e zu § 17).

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09

    Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Entsprechend dem Tätigkeitsfeld und der Anlagenkonzeption kann ein- und dieselbe Anlage dabei auch mehrere Nrn. des Anhangs zur 4. BImSchV erfüllen (vgl. HessVGH, B.v. 23.9.2009 - Az. 6 A 263/09.Z - DÖV 2010, 47 - juris Rn. 11); eine Beschränkung der Einstufung der Anlage auf nur oder genau eine Nr. des Anhangs zur 4. BImSchV ist entgegen der Ansicht des Klägerbevollmächtigten weder zwingend noch notwendig.

    Bei der Anlage der Klägerin handelt es sich um eine Abfallentsorgungsanlage i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, da es sich um eine Anlage gemäß Abschnitt 8 des Anhangs zur 4. BImSchV handelt und die Abfallentsorgung (vgl. § 3 Abs. 22 KrWG) sowohl die Lagerung als auch die Behandlung von Abfällen beinhaltet (HessVGH, B.v. 23.9.2009 - Az. 6 A 263/09.Z - DÖV 2010, 47 - juris Rn. 9).

    Dementsprechend ist § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG auch auf Bauschuttrecyclinganlagen (VG Frankfurt, U.v. 17.3.2008 - Az. 5 K 507/04 - juris Rn. 22, 23) und Anlagen zur Annahme von Bauschutt und ähnlichem Material sowie zur Lagerung dieser Stoffe (HessVGH, B.v. 23.9.2009 - Az. 6 A 263/09.Z - DÖV 2010, 47 - juris Rn. 11) anwendbar.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Anlage zur Reaktivierung beladener

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Der Anwendungsbereich ist nicht auf Abfall beseitigungs anlagen beschränkt, sondern erfasst auch Abfallverwertungsanlagen (OVG Berlin-Bbg, U.v. 26.1.2011 - Az. OVG 11 A 3.09 - juris Rn. 63; Jarass - Kommentar zum BImSchG - 9. Auflage 2012 - Rn. 8 zu § 4) und sämtliche Abfallanlagen außer Deponien (vgl. Jarass - a.a.O. - Rn. 8 zu § 4; Landmann/Rohmer - Umweltrecht - Rn. 37 zu § 4 BImSchG).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.03.2008 - 5 K 507/04

    Sicherheitsleistung für den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage.

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
    Dementsprechend ist § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG auch auf Bauschuttrecyclinganlagen (VG Frankfurt, U.v. 17.3.2008 - Az. 5 K 507/04 - juris Rn. 22, 23) und Anlagen zur Annahme von Bauschutt und ähnlichem Material sowie zur Lagerung dieser Stoffe (HessVGH, B.v. 23.9.2009 - Az. 6 A 263/09.Z - DÖV 2010, 47 - juris Rn. 11) anwendbar.
  • VG München, 21.08.2018 - M 19 S 18.307

    Festsetzung einer Patronatserklärung als Sicherheitsleistung zur Vermeidung von

    Bauschutt, der beim Abriss von Häusern oder der Beseitigung anderer Anlagen anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-)Zweck der Behandlung der Sache auf den Abriss oder die Beseitigung gerichtet ist, nicht jedoch (auch) auf die Gewinnung von Bauschutt, selbst wenn dieser - nach entsprechender Aufbereitung - wieder verwendet werden kann (BayVGH, B.v. 30.9.2014 - 22 ZB 13.579 - juris Rn. 22; OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - 2 L 34/10 - juris Rn. 40 ff.; VG Augsburg, U.v. 27.2.2013 - 4 K 12.431 - juris Rn. 48).

    Abgesehen davon, dass dies im vorliegenden Fall nicht anzunehmen ist, weil das Brechen von Bauschutt keine Herstellung eines Sekundärrohstoffs (vgl. OVG LSA, U.v. 25.8.2011 - 2 L 34/10 - juris Rn. 46; VG Augsburg, U.v. 27.2.2013 - 4 K 12.431 - juris Rn. 53), sondern allenfalls eines Produkts ist, ist jedenfalls auch im Rahmen dieser Fallgruppe zu berücksichtigen, dass der gegebenenfalls positive Marktwert nicht stabil sein muss und daher insoweit ein Risiko besteht, dass die öffentliche Hand im Fall der insolvenzbedingten Stilllegung des Betriebs mit Kosten belastet wird.

    Abgesehen davon, dass der Anlagenbetreiber im Fall der Betriebseinstellung diese Behandlung gerade nicht mehr vornimmt (NdsOVG, U.v. 16.11.2009 - 12 LB 344/07 - juris Rn. 42) und die öffentliche Hand die Behandlung oder Verarbeitung in der Regel nicht selbst erbringen kann und darf, würde bei Insolvenz des Anlagenbetreibers jedenfalls ein unternehmerisches Risiko hinsichtlich des jeweils konkret zu erzielenden Erlöses auf die öffentliche Hand übertragen (BayVGH, B.v. 30.9.2014 - 22 ZB 13.579 - juris Rn. 33; VG Augsburg, U.v. 27.2.2013 - 4 K 12.431 - juris Rn. 62).

    d) Nach der Rechtsprechung dürfen bei der Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung Transportkosten berücksichtigt werden (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 16.11.2009 - 12 LB 344/07 - juris Rn. 43; VG Augsburg, U.v. 27.2.2013 - Au 4 K 12.431 - juris Rn. 63).

    Die Anordnung ist auch im Übrigen verhältnismäßig (Art. 29 Abs. 3 VwZVG) und eine Fristsetzung von über drei Monaten ausreichend (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 VwZVG; zum Ganzen VG Augsburg, U.v. 27.2.2013 - Au 4 K 12.431 - juris Rn. 69 ff.).

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 22 ZB 18.855

    Zur Verzahnung von Straf- und Immissionsschutzrecht bei einer

    Dass es sich bei der von der Klägerin betriebenen Anlage um eine Abfallentsorgungsanlage i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG handelt, hat im Übrigen das Verwaltungsgericht schon in einem früheren Verfahren mit denselben Beteiligten, betreffend die von der Klägerin seinerzeit angefochtene Festsetzung einer Sicherheitsleistung, rechtskräftig festgestellt (U.v. 27.2.2013 - Au 4 K 12.431 - Rn. 44).

    Gegenstand der Genehmigung ist hierbei, wie sich aus diesem Urteil ergibt, nicht eine bestimmte technische Einrichtung oder ein bestimmter Teilbereich des Geländes, sondern der Lagerplatz selber mit den dortigen Einrichtungen (vgl. U.v. 27.2.2013 - Au 4 K 12.431 - Rn. 2: "Bauschuttbrecher- und Lagerplatz").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13

    Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer

    vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 27. Februar 2013 - Au 4 K 12.431 -, juris Rn. 53; Wasielewski, in: GK-BImSchG, Stand: Juni 2014, § 12 Rn. 32; vgl. weiterhin BVerwG, Urteil vom 13. März 2008- 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 36, OVG Nds., Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = juris Rn. 39, 42.

    vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27. Februar 2013- Au 4 K 12.431 -, juris Rn. 55; Diekmann, UPR 2010, 178, 179 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 7 C 50/07 -, BVerwGE 131, 251; vgl. auch Kopp-Assenmacher, AbfallR 2010, 150, 153.

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2023 - 8 L 1438/22

    Bauschutt Betonbruch Ende der Abfalleigenschaft Stilllegungsverfügung

    Offen lassend für RC-Baustoffe VG Augsburg, Urteil vom 27. Februar 2013 - 4 K 12.431 -, juris, Rn. 48.
  • VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 4 K 17.22

    Bauschuttrecyclinganlage

    Bei dem gelagerten Bauschutt handele es sich um Abfall (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27.2.2013 - Au 4 K 12.431).
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