Rechtsprechung
   VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17458
VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025 (https://dejure.org/2012,17458)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025 (https://dejure.org/2012,17458)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - Au 5 K 11.1025 (https://dejure.org/2012,17458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Hausmeisterwohnung in ein Bordell; entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Gewerbegebiet; Feinsteuerung; Befreiung (verneint); Nutzungsuntersagung; Zwangsgeld; Vollstreckungshindernis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026

    Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung;

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Ein von der Klägerin ebenfalls gestellter Eilantrag im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung blieb zunächst mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 (Au 5 S 11.1026) erfolglos.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Akte des Verfahrens Au 5 S 11.1026 sowie die von der Beklagten vorgelegten Behördenakten, insbesondere auch zum Bebauungsplan Nr. 227 A II, Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1994 - 8 S 52/94

    Vollstreckung einer Brandschutzauflage in einer Baugenehmigung -

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Ist der Pflichtige zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er hierbei in Rechte Dritter eingreifen müsste, so liegt darin ein Vollstreckungshindernis, solange gegenüber dem Dritten keine vollziehbare Duldungsverfügung erlassen worden ist (vgl. VGH BW vom 16.4.1994, NVwZ-RR 1995, 120; OVG NRW vom 10.10.1996, NVwZ-RR 1998, 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 11 B 2310/96

    Betriebswohnung - Unzulässige Zwangsgeldsfestsetzung gegen Pflichtigen, wenn die

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Ist der Pflichtige zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er hierbei in Rechte Dritter eingreifen müsste, so liegt darin ein Vollstreckungshindernis, solange gegenüber dem Dritten keine vollziehbare Duldungsverfügung erlassen worden ist (vgl. VGH BW vom 16.4.1994, NVwZ-RR 1995, 120; OVG NRW vom 10.10.1996, NVwZ-RR 1998, 76).
  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Auch ist es bei einer bordellartigen Nutzung von Wohnungen und einem ständig wechselndem Personenkreis aus Sicht des Gerichts geboten, sich an den jeweiligen Wohnungseigentümer bzw. Grundstückseigentümer zu halten (vgl. OVG Hamburg vom 10.6.2005, NVwZ-RR 2006, 169; Decker in Simon/Busse a.a.O., RdNr. 295 zu Art. 76).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 15 CS 11.2402

    Nutzungsuntersagung gegen Grundstückseigentümer; Sofortvollzug; fehlende

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    In dem sich hieran anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 15 CS 11.2402) wurde der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage der Klägerin gegen Nr. 2 des Bescheides der Beklagten vom 15. Juni 2011 (Nutzungsuntersagung) wieder hergestellt.
  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 BV 05.1739
    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Da die Räume der betreffenden Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. ... der Gemarkung ... wechselnd an unterschiedliche Prostituierte vermietet werden sollen, ist ein Wohnheimcharakter zu verneinen, welcher bereits zur Unzulässigkeit im festgesetzten Gewerbegebiet an sich führen würde (vgl. BVerwG vom 29.4.1992, BVerwGE 90, 140 ff.; BayVGH vom 2.5.2006 Az. 2 BV 05.1739; jeweils ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 4840/01

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Hat der Plangeber hingegen eine Festsetzung "im Angesicht des Falles" für diesen Fall so und nicht anders gewollt, bleibt für eine Befreiung kein Raum (OVG NRW vom 20.2.2004 Az. 10 A 4840/01; juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege einer Änderungsplanung möglich ist (vgl. BVerwG vom 5.3.1999, NVwZ 99, 1110).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Da die Räume der betreffenden Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. ... der Gemarkung ... wechselnd an unterschiedliche Prostituierte vermietet werden sollen, ist ein Wohnheimcharakter zu verneinen, welcher bereits zur Unzulässigkeit im festgesetzten Gewerbegebiet an sich führen würde (vgl. BVerwG vom 29.4.1992, BVerwGE 90, 140 ff.; BayVGH vom 2.5.2006 Az. 2 BV 05.1739; jeweils ).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
    Ein Bordell, in dem Prostituierte, wie vorliegend, nach der Betriebsbeschreibung nicht wohnen, fällt unter den Begriff des Gewerbebetriebes nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 28.6.1995 Az. 4 B 137/95 ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

  • VGH Bayern, 04.02.1999 - 1 B 98.1800

    Übergangsrecht für Teilungsgenehmigung

  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 14 B 86.02382

    Bauordnuungsrecht: Anspruch des Nachbarn auf Vollstreckung einer

  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    Zum sonach geschützten Bestand gehört (nur) die funktionsgerechte Nutzung, der die bauliche Anlage nach der für sie erteilten Baugenehmigung zu dienen bestimmt ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.1991 - 11 A 1178/89 -, NVwZ-RR 1992, 531; Beschluss vom 15.04.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris RdNr. 8; VG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2010 - 11 E 3492/09 -, juris RdNr. 27 mwN; VG Augsburg, Urteil vom 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025 -, juris).
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978

    Feststellungsklage; Nutzungsuntersagung; Vollstreckungshindernis (bejaht)

    Die Beigeladene hat gegen den vorbezeichneten Bescheid Klage erhoben (Au 5 K 11.1025).

    Auch lässt die im Verfahren Au 5 K 11.1025 erfolgte Beiladung der Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis für die hier erhobene Feststellungsklage nicht entfallen (so auch BayVGH vom 6.12..2011, Az. 15 CS 11.2402; juris).

    Ungeachtet der insoweit ermöglichten Rechtskrafterstreckung des Urteils im Verfahren Au 5 K 11.1025 gemäß § 121 VwGO kann die Klägerin als Mieterin der Räumlichkeiten ein berechtigtes Interesse daran geltend machen, gesondert feststellen zu lassen, dass eine Vollstreckung der mit Bescheid vom 15. Juni 2011 ausgesprochenen Nutzungsuntersagung ihr gegenüber ausgeschlossen ist.

  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Konstellation der Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers und Verpächters als Handlungs- und Zustandsstörer - vorliegend als Adressat der Verfügungen unter Nr. 1 und 2 des angegriffenen Bescheids (Nutzungsuntersagung, Anordnung einer Bauzaunabsicherung) - im Verhältnis zum Mieter / Pächter, hier zum Kläger als Adressat der Duldungsverfügung (BayVGH, B.v. 30.9.2004 - 20 CS 04.2260 - juris; VG Schleswig, U.v. 16.7.2019 - 2 A 294/18 - juris; vgl. auch VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 5 K 11.1025 - juris Rn. 67: Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung gegenüber einem bauordnungsrechtlich herangezogenen Grundstückseigentümer, wenn gegenüber dem Mieter / Pächter keine Duldungsverfügung erlassen wurde).
  • VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
    Die Antragstellerin hat Klage erhoben mit den Anträgen, den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Juni 2011 bezüglich der Nutzungsänderung aufzuheben und diese zu verpflichten, der Antragstellerin die beantragte Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Betriebswohnung in eine Modellwohnung zu erteilen (Au 5 K 11.1025).

    Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache insoweit gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der ebenfalls unter dem 15. Juli 2011 erhobenen Klage (Au 5 K 11.1025) ganz oder teilweise wiederherstellen bzw. anordnen.

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.234

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

    Die erkennende Kammer hat auch bereits mehrfach entschieden, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme des Eigentümers als Adressat der Nutzungsuntersagung als einziges effektives Mittel der Gefahrenabwehr sach- und ermessensgerecht sein kann (vgl. VG Augsburg vom 7.11.2011 Az: Au 5 S 11.1236; VG Augsburg vom 31.5.2012 Az: Au 5 K 11.1025 - juris -).
  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.119

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

    Die erkennende Kammer hat auch bereits mehrfach entschieden, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme des Eigentümers als Adressat der Nutzungsuntersagung als einziges effektives Mittel der Gefahrenabwehr sach- und ermessensgerecht sein kann (vgl. VG Augsburg vom 7.11.2011 Az: Au 5 S 11.1236; VG Augsburg vom 31.5.2012 Az: Au 5 K 11.1025 - juris -).
  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854

    Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung

    Gegen den vorbezeichneten Bescheid hat die Beigeladene Klage erhoben (Au 5 K 11.1025), über die bislang noch nicht entschieden worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht