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   VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715   

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VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715 (https://dejure.org/2011,66526)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.05.2011 - Au 6 E 11.715 (https://dejure.org/2011,66526)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - Au 6 E 11.715 (https://dejure.org/2011,66526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz bei drohender Abschiebung; Antrag auf Wiederaufgreifen im asylrechtlichen Verfahren; Inlands- und zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 - Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18.05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    In diesem Zusammenhang ist auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (BVerfG vom 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241 und vom 16.4.2002, NVwZ 2002, 91), wonach auf Fragen der vorläufigen Reiseunfähigkeit bzw. Suizidalität die Behörde zum einen durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung (Duldung), zum andern aber auch durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung begegnen kann.
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    Es ist gerade der Sinn des § 13 AsylVfG, dass Schutzsuchende, die sich materiell auf Asylgründe berufen, zwingend auf das Asylverfahren und die besondere Sachkunde des Bundesamtes verwiesen werden (BVerwG vom 3.3.2006 Az. 1 B 126/05 , m.w.N.).
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    In der Abwägung der widerstreitenden Belange der Antragsteller und der staatlichen Souveränität sei darauf hingewiesen, dass ausreisepflichtige Ausländer nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) keinen Anspruch auf Verbleib im Gastland haben, um weiterhin in den Genuss einer medizinischen, sozialen oder anderen Versorgung zu gelangen, die der abschiebende Staat während ihres Aufenthalts gewährt (vgl. EGMR vom 7.10.2004, Az. 33743/03 [Dragan], NVwZ 2005, S. 1043/1044).
  • VG Augsburg, 07.03.2008 - Au 3 K 07.30254

    Armenien (aserbaidschanischer Volkszugehöriger); offensichtlich unbegründet

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    Seine Klage hiergegen wies das Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 7. März 2008 ebenfalls als offensichtlich unbegründet ab (Az. Au 3 K 07.30254).
  • VGH Bayern, 30.09.2003 - 10 CE 03.2581
    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    Dies entspricht auch den Vorgaben, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 30.9.2003, Az. 10 CE 03.2581, BayVBl. 2004, S. 87) aufgestellt hat, wonach die vollziehende Behörde ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen grundsätzlich gerecht wird, wenn die Abschiebung durch Beamte lückenlos überwacht und eine Übergabe an Ärzte und Bewachungspersonal im Herkunftsstaat am Zielflughafen sichergestellt wird.
  • VG Stuttgart, 28.01.2003 - 6 K 5156/02

    Abschiebung; posttraumatische Belastungsstörung; Anforderungen an ein

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    Für das Eilrechtsschutzverfahren ist ausreichend, dass die vorgelegten ärztliche Stellungnahme auf tatsächlichen Feststellungen beruht und diese erkennbar keine Formulierungen enthalten, die auf eine bloße Gefälligkeitsleistung hindeuten (vgl. VG Stuttgart, InfAuslR 2003, 283).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715
    In diesem Zusammenhang ist auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (BVerfG vom 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241 und vom 16.4.2002, NVwZ 2002, 91), wonach auf Fragen der vorläufigen Reiseunfähigkeit bzw. Suizidalität die Behörde zum einen durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung (Duldung), zum andern aber auch durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung begegnen kann.
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    Dass die Absätze 1 und 3 des § 71 AsylG bei Anträgen auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens, die sich auf die Geltendmachung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG beschränken, unanwendbar sind, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. März 2000 (- 9 C 41/99 -, juris Rn. 10) ausgesprochen; Anhaltspunkte dafür, dass für die übrigen Absätze dieser Bestimmung etwas anderes gelten soll, sind nicht erkennbar (vgl. VG München, Urteil vom 16. Juni 2004 - M 16 K 03.50884 -, juris Rn. 22 m.w.N.; so zu § 71 Abs. 5 AsylG: HessVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11; VG Ansbach, Beschluss vom 9. August 2000 - AN 1 E 00.32049 -, juris Rn. 21; für entsprechende Anwendung [allerdings des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG]: VG Augsburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - Au 6 E 11.715 -, juris Rn. 76; OVG Nds, Beschluss vom 1. November 2004 - 8 ME 254/04 -, juris Rn. 6).

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung eines Ausländers gegen eine Abschiebung vor Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Hauptsacheverfahren kommt nur durch eine einstweilige Anordnung an das Bundesamt in Frage, womit dieses zu der Mitteilung an die Ausländerbehörde verpflichtet wird, dass vorläufig von Abschiebemaßnahmen in den Zielstaat abzusehen bzw. vorläufig vom Vorliegen eines solchen Abschiebungsverbotes hinsichtlich des Zielstaats auszugehen ist; auch dies folgt aus der in § 42 Satz 1 AsylG normierten Bindungswirkung der Ausländerbehörde an die Entscheidung des Bundesamtes (so HessVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9 und 12; vgl. auch OVG Nds, Beschluss vom 1. November 2004 - 8 ME 254/04 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - A 14 S 3104/97 -, juris Rn. 3; grundsätzlich auch so: OVG RP, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18 -, juris Rn. 4 [allerdings zum Folgeantrag]; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 29. November 2005 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11 ff. [allerdings unter Anwendung von Art. 19 Abs. 4 GG, weil die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots zuvor noch nicht von einem Gericht entschieden wurde]; SächsOVG, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 3 BS 336/00 -, juris Rn. 8 [allerdings unter Einschränkungen]; VG Augsburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - Au 6 E 11.715 -, juris Rn. 74 ff. [ebenfalls unter Einschränkungen).

  • VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200

    Abgelehnte Asylbewerberin aus Aserbaidschan; bestandskräftige Ablehnung des

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die im Parallelverfahren Au 6 E 11.715 zunächst auszugsweise per Telefax und dann per Boten vollständig vorgelegten Behördenakten der Ausländerbehörde.

    In diesem Sinne hat das Landratsamt schriftlich gegenüber dem Verwaltungsgericht im Parallelverfahren Au 6 E 11.715 zugesichert, die Antragstellerin zu 1 werde am Flughafen Baku unter Kostenübernahme durch die deutsche Botschaft durch deren Vertrauensarzt in Empfang genommen, der sie unmittelbar untersuchen und die notwendigen medizinischen Maßnahmen vor Ort veranlassen werde.

  • VG Augsburg, 28.08.2012 - Au 1 E 12.1121

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Reiseunfähigkeit wegen

    Sie muss so beträchtlich sein, dass ernstlich befürchtet werden muss, sie werde sich ohne hinreichende Vorkehrungen im Zuge der Abschiebung verwirklichen (VG Augsburg vom 19.5.2011 Az. Au 6 E 11.715 RdNr. 96).
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