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   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99   

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BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
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Anwalt-Sponsoring

Art. 12 GG, berufliche Außendarstellung;

§ 1 UWG, § 43b BRAO;

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, (hier keine) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Werbung - Werbeverbot - Unlauterer Wettbewerb - Berufsfreiheit - Berufsausübung

  • bzaek.de

    Werbung mit Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43a BRAO

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BRAO § ... 43 b; ; BRAO § 2 Abs. 2; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 6; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Bedeutung des Grundrechts auf Berufsausübungsfreiheit für die berufliche Außendarstellung von Rechtsanwälten; wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen Werbung durch Sponsoring

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung von Rechtsanwälten durch Sponsoring

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz)

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 43b BRAO; § 6 Abs. 1 BORA
    Rechtsanwalt/Werbung durch Sponsoring/Berufsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3188
  • NJW 2000, 3195
  • ZIP 2000, Nr. 78
  • MDR 2000, 730
  • NJ 2000, 312 (Ls.)
  • DB 2000, 973
  • AnwBl 2000, 449
  • ZUM 2000, 581
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel - auch außerhalb der freien Berufe - ist Rechnung zu tragen, weil sich hierdurch Wahrnehmungsfähigkeit und Wahrnehmungsbereitschaft der Öffentlichkeit ändern (BVerfGE 94, 372 ).

    Sponsoring ist nicht von vornherein unangemessen und übertrieben (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98

    Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 -.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies unzulässige Werbung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98

    Berufswidrige Werbung von Rechtsanwälten - Auslegung von BRAO § 43b im Hinblick

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das für Rechtsanwälte geltende Werbeverbot soll das Vertrauen der Rechtsuchenden stärken, der Anwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. nur BVerfGE 76, 196 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Die damit verbundene allgemeine Förderung der Tätigkeit privater Unternehmen durch die öffentliche Hand ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die durch das Lauterkeitsrecht gezogenen allgemeinen Grenzen eingehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1999 - I ZR 46/97, GRUR 2000, 237, 239 = WRP 2000, 170 - Giftnotruf-Box; Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 112/03, GRUR 2006, 77 Rn. 16 ff. = WRP 2006, 72 - Schulfotoaktion; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 3195, 3196).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Verboten sind lediglich irreführende und insbesondere aufdringliche Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges, ausschließlich an Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Die Werbung darf hiernach nicht das Vertrauen der Rechtsuchenden beeinträchtigen, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1516
BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98 (https://dejure.org/2000,1516)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 6 AZR 861/98 (https://dejure.org/2000,1516)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 (https://dejure.org/2000,1516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • Judicialis

    Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) § 14 Abs. 5; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betrieb... e (BMT-G II) § 67 Nr. 44; ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) § 45; ; Arbeitszeitordnung (AZO) § 12 Abs. 2 Satz 3; ; ArbZG § 4; ; ZPO § 139; ; ZPO § 561 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezahlung von Arbeitspausen bei Wechselschicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bezahlung von Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bezahlung von Arbeitspausen bei Wechselschichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 274
  • BB 2000, 1040
  • BB 2000, 2642
  • BB 2001, 681
  • DB 2000, 979
  • DB 2001, 436
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Köln, 20.08.1998 - 6 Sa 471/98
    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 471/98 -.

    6 AZR 861/98 6 Sa 471/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. August 1998 - 6 Sa 471/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 193/89

    Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten - Tarifvertragliche Pausenregelung -

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl.

    Deshalb konnte auch in einem kontinuierlich arbeitenden Wechselschichtbetrieb die allgemeine Pausenregelung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AZO durchgeführt werden, wenn die Arbeiten nicht für den einzelnen Arbeitnehmer einen ununterbrochenen Fortgang erforderten (BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510).

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl.

    Dies steht nicht im Widerspruch zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 (- 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73) und vom 9. Februar 1989 (- 6 AZR 11/87 - RzK I 7 a 15).

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86

    Arbeitszeit: Arbeitsunterbrechung - Begriff der Pause - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Sowohl die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitordnung als auch der BMT-G II setzen vielmehr den Pausenbegriff voraus (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - nv., mwN).

    Sie unterbrechen die Arbeitszeit nicht, sondern gehören zur Arbeitszeit und sind zu vergüten (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 477/88 - NZA 1989, 553; Denecke/Neumann aaO § 12 Rn. 24; Neumann/Biebl aaO § 4 Rn. 4; Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 4 Rn. 10; Schliemann/Förster/Meyer ArbZR Rn. 309).

  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 477/88

    Pausenbezahlung - Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit - Vergütung der

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Sie unterbrechen die Arbeitszeit nicht, sondern gehören zur Arbeitszeit und sind zu vergüten (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 477/88 - NZA 1989, 553; Denecke/Neumann aaO § 12 Rn. 24; Neumann/Biebl aaO § 4 Rn. 4; Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 4 Rn. 10; Schliemann/Förster/Meyer ArbZR Rn. 309).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    a) Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), unterscheidet nicht zwischen Kurzpausen und Arbeitspausen von 30 Minuten Dauer.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    a) Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), unterscheidet nicht zwischen Kurzpausen und Arbeitspausen von 30 Minuten Dauer.
  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl.
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl.
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl.
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90

    Anspruch auf Pausenvergütung - Pausenregelung im Dreischichtbetrieb

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97

    Leistungszulage - Streckenlokomotivführer

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87

    Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Diese Kurzpausen sind von Rechtsprechung und Literatur weit überwiegend nicht als Ruhepausen angesehen, sondern der Arbeitszeit zugeordnet worden (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 1 a der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - zu II 1 c der Gründe, ZTR 1991, 510; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1989, 443; Meisel/Hiersemann AZO 2. Aufl. § 12 Rn. 68; Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 24).

    Durch eine solche Aufteilung in kürzere Zeitabschnitte verändert eine Ruhepause nicht ihren Rechtscharakter als Pause; vielmehr wird durch die Kurzpausen der Anspruch auf Gewährung der Ruhepausen nach § 4 ArbZG erfüllt (vgl. BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - Rn. 22, AP BMT-G-O § 4 Nr. 1; anders noch 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 1 a der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1).

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Ihr neues Vorbringen ist aber (ausnahmsweise) zu berücksichtigen, weil es - jedenfalls überwiegend - unstreitig ist (vgl. dazu BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 2 b der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    aa) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 32; 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 § 7 Rn. 4; Dassau/ Wiesend-Rothbrust TVöD 5. Aufl. § 7 Rn. 4; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Derartiges neues tatsächliches Vorbringen im Revisionsverfahren kann aber nur unter Voraussetzungen erfolgen bzw. erzwungen werden, die hier nicht vorliegen (vgl. dazu BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 2 b der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15.

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, wie der Kläger meint, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    aa) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 332; 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 § 7 Rn. 4; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD 5. Aufl. § 7 Rn. 4; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/ Langenbrinck TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 -AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    aa) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 32; 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 § 7 Rn. 4; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD 5. Aufl. § 7 Rn. 4; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, lässt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    In einem solchen Fall ist den Parteien durch Zurückverweisung des Rechtsstreits Gelegenheit zu geben, ihr Vorbringen zu ergänzen (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1).
  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

    Dieses neue Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz kann (ausnahmsweise) berücksichtigt werden, weil es unstreitig ist (vgl. dazu BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 2 b der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 6 Sa 383/07

    Rettungsdienst, Rettungssanitäter, Bereitschaftszeiten, Darlegungslast,

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27.04.2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14).

    a) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22.02.2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 32; 27.04.2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Breier/Dassau/Kiefer/ Lang/Langenbrinck, TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Dies hat der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 27. April 2000 (- 6 AZR 861/98 - NZA 2001, 274), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Maßgeblich ist allein, daß in dem entsprechenden Arbeitsbereich ununterbrochen gearbeitet wird (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 23 Sa 1360/07

    Lenkzeitunterbrechungen, Ruhepausen

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - L 1 R 55/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Beurteilung betriebsunüblicher Pausen

  • LAG München, 16.07.2014 - 1 Sa 855/13

    BRK - Pflegezulage

  • LSG Bayern, 18.02.2009 - L 13 R 558/07

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verschlimmerung der

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2011 - L 3 R 269/10

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • LAG Hessen, 09.03.2005 - 2 Sa 2267/04

    Arbeitsverweigerung - außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - L 1 R 136/12

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - betriebsunübliche Pausen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - L 3 R 136/10

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - übliche Bedingungen des

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 R 3907/09
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 R 2478/07
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 1127/14
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - L 13 R 3916/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 R 4832/08
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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1489
BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verjährung, Schadensersatzanspruch des AG, Wettbewerbstätigkeit des Reisenden, Konkurrenztätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 199
  • NJW 2001, 172
  • ZIP 2000, 2079
  • MDR 2001, 96
  • NZA 2001, 94
  • VersR 2001, 219
  • BB 2000, 2262
  • BB 2000, 880
  • DB 2000, 2382
  • DB 2000, 830
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 26.10.1998 - 10 Sa 6/98

    Anspruch auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz im Rahmen einer

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 6/98 -.

    9 AZR 131/99 10 Sa 6/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1998 - 10 Sa 6/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Soweit das Bundesarbeitsgericht den Gerechtigkeitsgehalt des § 61 Abs. 2 HGB als "nicht sonderlich eindrucksvoll" angesehen und deshalb dessen Anwendungsbereich eingeschränkt hat (BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 mit ablehnender Anmerkung Beuthien/Janzen = EzA HGB § 60 Nr. 8), gibt der nunmehr für dieses Rechtsgebiet zuständige Fachsenat diese Ansicht auf.
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16

    Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter

    (2) Von der kurzen Verjährung des § 61 Abs. 2 HGB werden auch die vertraglichen Schadensersatzansprüche wegen Zuwiderhandlungen gegen ein Verbot der Konkurrenztätigkeit erfasst (vgl. jüngst bestätigend BAG NZA 2018, 1425 Rn. 44ff. mwN; zum allgemeinen Rechtsgedanken auch BAG NZA 2001, 94), wie sie infolge des in § 7 des Gesellschaftsvertrages geregelten Konkurrenzverbots grundsätzlich in Betracht kämen.
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auf Grund dieses dauernden Leistungsverweigerungsrechts des Drittwiderbeklagten fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für den vom Beklagten geltend gemachten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199; 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16 = EzA BGB § 196 Nr. 9).

    Zu Recht hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2000 (- 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199) an der Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 61 Abs. 2 HGB nicht festgehalten, die Ansicht des Dritten Senats ausdrücklich aufgegeben und darauf hingewiesen, dass die Vorschrift keine "verunglückte Einzelwertung" beinhaltet.

    Die den Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 HGB einschränkende Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1975 (- 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 = EzA HGB § 60 Nr. 8) kommt als Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen des Beklagten schon deshalb nicht in Betracht, weil die Auffassung des Dritten Senats in einer nachfolgenden Entscheidung des Neunten Senats ausdrücklich aufgegeben wurde (11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .

    Dieser Zweck würde vereitelt, wenn nach dem Ablauf der kurzen Verjährungsfrist für den vertraglichen Anspruch der Verpflichtete weiter der Gefahr ausgesetzt bliebe, aus dem gleichen Sachverhalt - wenn auch mit einer anderen rechtlichen Begründung - in Anspruch genommen zu werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 unter Hinweis auf RG 6. April 1937 - II 257/36 -) .

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auch über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens ein Wettbewerbsverbot ein, denn dies entspricht der Treuepflicht des Arbeitnehmers (st. Rspr. vgl. BAG 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 2; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Die in § 61 Abs. 2 HGB geregelte kurze Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen die Pflicht folgen, Wettbewerb zu unterlassen, rasch bereinigt werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe; Baumbach/Hopt/Roth 40. Aufl. HGB § 61 Rn. 4; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 61 Rn. 29; ebenso schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252) .
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    (3) Dabei unterliegen der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB - ebenfalls in entsprechender Anwendung der Bestimmung - nicht allein die sich unmittelbar aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB ergebenden Ansprüche, sondern grundsätzlich auch konkurrierende Ersatzansprüche des Arbeitgebers wie vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche, die aus demselben Rechtsverhältnis hervorgehen (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe) , einschließlich etwaiger Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199) , und ebenso konkurrierende Herausgabeansprüche nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2 oder § 667 BGB (vgl. MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 61 Rn. 30; Wagner/Vogt in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. § 61 Rn. 30) .
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf Ansprüche aus § 60 i.V.m. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet, sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst, wobei dies sogar dann gilt, wenn er dabei gegen die guten Sitten verstoßen hat (BAG, Urteil vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Juris; BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris).

    (b)Demgegenüber ist nach in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretener Ansicht davon auszugehen, dass die Frist bei Dauertatbeständen bereits dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber generell von der Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer weiß (so wohl BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - zitiert nach Juris; noch offen: BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; LAG Hessen, Urteil vom 26.10.1998 - 10 Sa 6/98 - Juris unter Hinweis auf RG, Urteil vom 01.05.1906 - III 478/05 - Juris; zustimmend BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2009 - 25 Sa 29/09 - zitiert nach Juris, wohl auch LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 14 Sa 681/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris; NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB, Rn. 9; für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 33; Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23; wohl auch Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-Wagner/Vogt, HGB, 5. Auflage, 2019, § 61 Rn. 29).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2004 - 2 Sa 76/03

    Anwendung der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs 2 HGB auf technische

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 11.04.2000 (9 AZR 131/99) die Differenzierung zwischen kaufmännischen und technischen Angestellten aufgegeben.

    Diese Verjährungsvorschrift gilt unabhängig von der jeweiligen Anspruchsgrundlage für sämtliche Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, die er wegen Verletzungen des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes gegen seinen Arbeitnehmer geltend macht (BAG, Urteil 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP Nr. 3 zu § 61 HGB, Gründe 2d).

    Zu Recht hat deshalb der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.04.2000 (9 AZR 131/99 - AP Nr. 3 zu § 61 HGB) im Zusammenhang mit der Frage, ob § 61 Abs. 2 HGB für alle Ansprüche des Arbeitgebers aus Wettbewerbsverstößen des Arbeitnehmers gilt, angeführt, dass § 61 Abs. 2 HGB keine verunglückte Einzelwertung darstellt, sondern die Beteiligten anhalten soll, das Bestehen vom Schadenersatzansprüchen alsbald zu klären.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    - § 826 BGB (vgl. zu dem soeben behandelten Gesamtkomplex der Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 HGB einerseits sowie vertraglichen, quasivertraglichen und deliktischen Ansprüchen andererseits in dem hier nicht zu erörternden Zusammenhang der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB BAG 22.08.1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3, zu II 1 der Gründe mit Anm. Isele; BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2, zu B I der Gründe; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP HGB § 61 Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; zu den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 10 Sa 698/07

    Verjährung wettbewerbswidriger Handlungen nach dem UWG

    Sie ist auch dann anzuwenden, wenn konkurrierende Schadenersatzansprüche aus einer unerlaubter Handlung nach § 823 BGB oder wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB geltend gemacht werden (BAG Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP Nr. 3 zu § 61 HGB).
  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

  • LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19

    1. Ist streitig, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der objektive

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,635
BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98 (https://dejure.org/2000,635)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2000 - XII ZR 79/98 (https://dejure.org/2000,635)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 (https://dejure.org/2000,635)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2351
  • MDR 2000, 835
  • FamRZ 2000, 815
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1999 - XII ZR 250/97

    Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Oberlandesgericht erforderlichenfalls zu prüfen haben, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG im Rahmen des Forderungsübergangs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG analog anzuwenden ist und es ausschließt, dem Beklagten fiktive Einkünfte auch insoweit zuzurechnen, als mit der Klage verlangt wird, die auf den Unterhaltsanspruch des Klägers zu 2 zu leistenden Beträge infolge des Anspruchsübergangs an das Land zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1999 - XII ZR 250/97 - FamRZ 2000, 221, 223).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Dies hat der Senat für den von § 1579 Nr. 3 BGB erfaßten Fall einer vom Unterhaltsgläubiger selbst verursachten Bedürftigkeit wiederholt entschieden (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044 f. und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367 f.).
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Die Berufung des Unterhaltspflichtigen auf seine Leistungsunfähigkeit verstößt vielmehr nur dann gegen Treu und Glauben, wenn das für den Verlust des Arbeitsplatzes ursächliche Verhalten des Unterhaltspflichtigen sich seinerseits als eine Verletzung seiner Unterhaltspflicht darstellt (Senatsurteil vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 704/80 - FamRZ 1982, 913, 914).
  • BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92

    Verminderung der Leistungsfähigkeit wegen alkoholbedingtem Verlustes des

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Es bedarf vielmehr einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe des Täters sich gerade auch auf die Verminderung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge seines strafbaren Verhaltens erstreckt haben (Senat aaO; Urteile vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056 f.; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - FamRZ 1994, 240, 241).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Dies hat der Senat für den von § 1579 Nr. 3 BGB erfaßten Fall einer vom Unterhaltsgläubiger selbst verursachten Bedürftigkeit wiederholt entschieden (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044 f. und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367 f.).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 24/92

    Schuldhafte Verminderung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98
    Es bedarf vielmehr einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe des Täters sich gerade auch auf die Verminderung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge seines strafbaren Verhaltens erstreckt haben (Senat aaO; Urteile vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056 f.; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - FamRZ 1994, 240, 241).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Beruhen Einkommensminderungen auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 816 f.; zum umgekehrten Fall beim Unterhaltsberechtigten vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367) oder sind sie durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Unterhaltspflichtigen veranlasst und hätten sie von diesem durch zumutbare Vorsorge aufgefangen werden können (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 28/86 - FamRZ 1987, 930, 933 und vom 21. Januar 1987 - IVb ZR 94/85 - FamRZ 1987, 372, 374; s. auch Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 Rdn. 494 ff.) bleiben sie deswegen unberücksichtigt, sodass stattdessen fiktive Einkünfte anzusetzen sind.
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 80/13

    Störung der Geschäftsgrundlage für einen Ehevertrag mit Vereinbarung einer

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Leistungsfähigkeit und die hierzu von ihm getroffenen - von der Revision nicht angegriffenen - Feststellungen, wonach der Kläger hinsichtlich des im Streit stehenden Unterhaltsbetrags als leistungsfähig im Sinne von § 1581 BGB anzusehen sei, halten sich im Rahmen der Senatsrechtsprechung (s. etwa Senatsurteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 817).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Die ausführliche Würdigung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht läßt jedoch keinen Zweifel, daß das Gericht diesen von der Rechtsprechung bereits eingehend ausgeformten Rechtsbegriff (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 25. März 1987 aaO und vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 817) richtig erfaßt und in tatrichterlicher Verantwortung zutreffend angewandt hat.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 146/99

    Berufung des Beschenkten auf die eigene Bedürftigkeit

    Dem Unterhaltsschuldner ist die Berufung auf die eigene Leistungsunfähigkeit dann verwehrt, wenn er diese durch unterhaltsbezogene Mutwilligkeit herbeigeführt hat, die nicht nur vorsätzliches oder absichtliches, sondern auch leichtfertiges Handeln umfaßt (BGH, Urt. v. 12.04.2000 - XII ZR 79/98, FamRZ 2000, 815, 817).

    Die ferner erforderliche Mutwilligkeit hingegen ist gegeben, wenn der Beschenkte bzw. sein Erbe die Möglichkeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit als Folge des eigenen Verhaltens erkennt, im Bewußtsein dieser Möglichkeit, wenn auch im Vertrauen auf den Nichteintritt jener Folge gleichwohl handelt und sich dabei unter grober Mißachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Schenker über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Fähigkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, hinwegsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2000, aaO).

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen

    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Hierzu bedarf es jedoch einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe des Täters sich gerade auch auf die Verminderung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge seines strafbaren Verhaltens erstreckt haben (Senatsurteile vom 9. Juni 1982 aaO; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056 f.; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - FamRZ 1994, 240, 241; vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 816).

    Dabei bietet die bloße Vorhersehbarkeit des Arbeitsplatzverlustes, wie der Senat verdeutlicht hat, für sich genommen keinen geeigneten Anknüpfungspunkt, um den unterhaltsrechtlichen Bezug einer vom Unterhaltsschuldner begangenen Straftat zu begründen (Senatsurteil vom 12. April 2000 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen

    Diese Grundsätze gehen dahin, dass die nachträgliche Aufgabe einer Erwerbstätigkeit mit der Folge geringeren Einkommens nur dann unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert wird, wenn diese Aufgabe leichtfertig (BGH, FamRZ 2003, 1471 ; BGH, FamRZ 2001, 541; BGH FamRZ 2000, 815; Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 520, 494) oder mutwillig (Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 521, 494) erfolgt.
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Daher kommt eine solche Zurechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen beziehungsweise grob schuldhaftem Verhalten in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1984, FamRZ 1985, S. 158; Urt. v. 12.4.2000, FamRZ 2000, S. 815; Graba, FamRZ 2001, S. 1263).
  • OLG Dresden, 07.03.2013 - 20 WF 192/13

    Kindesunterhalt - Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes

    Der Unterhaltsschuldner muss sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, über die als möglich erkannten nachteiligen Folgen für seine Leitungsfähigkeit hinweggesetzt haben (BGH FamRZ 2001, 541; 2000, 815; 1988, 375 jeweils zum früheren § 1579 Nr. 3 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01

    Folgen der Leistungsunfähigkeit eines gegenüber einem minderjährigen Kind zum

    a) solche Schulden gänzlich außer Betracht zu lassen, bei deren Begründung er sich in Kenntnis seiner Unterhaltspflicht in grober Missachtung dessen, was jederman einleuchten muss oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Leistungsfähigkeit hinweggesetzt hat (zuletzt BGH FamRZ 2000, 815); dazu gehören auch Schulden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines dringend benötigten Gutes begründet werden - mangels sonstiger Möglichkeiten für die Fahrt zum Arbeitsplatz unumgänglich benötigtes Kraftfahrzeug -, mit denen der Unterhaltspflichtige auch ein Prestigebedürfnis befriedigt, wenn die Anschaffung eines einfachen Gutes möglich und ausreichend gewesen wäre;.

    a) Soweit Schuldentilgung zur beschränkten Leistungsfähigkeit führen würde, können solche Schulden gänzlich außer Betracht gelassen werden, die der Unterhaltsschuldner eingegangen ist in Kenntnis seiner Unterhaltspflicht; wenn er sich unter grober Mißachtung dessen, was jedem einleuchten muss oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Leistungsfähigkeit hinweggesetzt hat (vgl. zu dem Fall des zur Leistungsunfähigkeit führenden unfreiwilligen Arbeitsplatzverlusts BGH, Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815).

  • OLG Naumburg, 27.08.2009 - 4 UF 24/08

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

  • OLG Koblenz, 10.02.2003 - 9 WF 96/03

    Aufgabe der Arbeitsstelle als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit

  • OLG Köln, 07.04.2003 - 26 WF 70/03

    Berufung eines Unterhaltsschuldners auf eine durch eine Straftat und Inhaftierung

  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 12 A 886/01

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Anschaffungsdarlehen

  • OLG Hamburg, 14.04.2000 - 12 UF 215/98

    Regelung des nachehelichen Versorgungsausgleichs

  • OLG Schleswig, 27.02.2006 - 13 UF 5/05
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 6 UF 49/20
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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3958
BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 (https://dejure.org/2000,3958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276), gebietet der Schutzzweck von Art. 3 Abs. 2 GG § 611 a BGB so auszulegen und anzuwenden, daß bei der Prüfung, ob eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorliegt, auf eine mögliche Beeinträchtigung der Chancen des Stellenbewerbers durch eine - die endgültige Auswahlentscheidung nicht berührende - Verfahrensgestaltung eingegangen wird.

    cc) Soweit die Beklagte sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1993 (aaO, zu C II der Gründe) darauf beruft, daß in der Bewerbung der Frau W. ein nachträglicher Grund liege, der die unterschiedliche Behandlung rechtfertige, weil diese Bewerberin für die zugedachte Aufgabe geradezu prädestiniert sei und mit ihrer Bewerbung zur Zeit der Ausschreibung gar nicht habe gerechnet werden können, so sind die hierzu von der Beklagten vorgetragenen Tatsachen nicht geeignet, das Vorliegen dieser Voraussetzung anzunehmen.

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Eine unverzichtbare Voraussetzung in diesem Sinne stellt erheblich höhere Anforderungen an das Gewicht des rechtfertigenden Umstandes als ein sachlicher Grund, denn das Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte und dieses Unvermögen auf Gründen beruht, die ihrerseits der gesetzlichen Wertentscheidung der Gleichberechtigung beider Geschlechter genügen (Senat 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170, zu B II 1 der Gründe).

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. November 1998 (- 8 AZR 365/97 - aaO) entschieden hat, stellt § 611 a Abs. 2 Satz 1 BGB nicht auf die formale Position eines allein durch die Einreichung eines Bewerbungsschreibens begründeten Status als "Bewerber", sondern auf die materiell zu bestimmende objektive Eignung als Bewerber ab.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.1998 - 7 Sa 163/98

    Geschlechtsneutralität einer Arbeitsplatzausschreibung

    Auszug aus BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 1998 - 7 Sa 163/98 - aufgehoben.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    In Rechtsprechung und Literatur wird eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung verlangt und dass die Person auch objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - zu § 611a BGB, BGleiG E II.2.1 BGB § 611a Nr. 2; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 2 Rn. 7; Däubler/BertzbachSchrader/Schubert § 6 Rn. 21c; Walker NZA 2009, 5; einschränkend ErfK/Schlachter § 6 AGG Rn. 3, die den Bewerberstatus nur ausschließt, wenn die fehlende objektive Eignung offensichtlich ist).

    Eine "unverzichtbare Voraussetzung" iSd. früheren § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB stellte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erheblich höhere Anforderungen an das Gewicht des die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Umstandes als ein sachlicher Grund, weil das Geschlecht nur dann unverzichtbar ist, wenn ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte und dieses Unvermögen auf Gründen beruht, die ihrerseits der gesetzlichen Wertentscheidung der Gleichberechtigung beider Geschlechter genügen (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E II. 2.1 BGB § 611a Nr. 2).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Für eine Auslegung über den Wortlaut hinaus besteht auch angesichts des § 3 Abs. 1 AGG kein Bedürfnis (vgl. unter II 3 a bb (1), anders noch zu § 611a BGB: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14; 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2).

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - aaO), kann hier offenbleiben.

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zunächst die vor Inkrafttreten des AGG zum 18. August 2006 zu der Vorschrift des § 611a Abs. 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 entwickelten Grundsätze auf das AGG übertragen; Entschädigungsansprüche von subjektiv nicht ernsthaften Bewerbern hatte es nicht an dem - von der Gegenseite darzulegenden und zu beweisenden - Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern lassen, sondern zunächst entschieden, dass im Stellenbesetzungsverfahren nur benachteiligt werden könne, wer sich subjektiv ernsthaft beworben habe und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht komme, es im Fall einer Scheinbewerbung demnach bereits an den Anspruchsvoraussetzungen fehle (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, BAGE 131, 232 Rn. 50; zu § 611a Abs. 2 BGB aF: vgl. BAG, Urteile vom 12. November 1998 - 8 AZR 365/97, BAGE 90, 170, 180; vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 Rn. 45 und vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, BAGE 127, 367 Rn. 57).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    geschlechtsspezifische Stellenausschreibung anzusehen (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 = AP BGB § 611a Nr. 9 = EzA BGB § 611a Nr. 9; BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - ErfK/Schlachter BGB § 611b Rn. 4).

    Für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung reicht es aus, wenn Personen, die an sich für die Tätigkeit geeignet wären, von vornherein wegen ihres Geschlechts nicht für die Einstellung in Betracht gezogen werden (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 -).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Ein solcher Verstoß begründet nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (Senat 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen

    Liegt der Arbeitgeberentscheidung ein "Motivbündel" zugrunde, so ist allein maßgebend, ob in diesem auch das Geschlecht des Stellenbewerbers als negatives Kriterium enthalten ist (BAG, Urteil vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, juris Rn. 40).

    Nicht allein der bestplatzierte Bewerber kann benachteiligt sein (BAG, Urteil vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, juris Rn. 33; BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03, NZA 2004, 540, Rn. 67 ff.; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2009 - 9 Sa 5/09, juris Rn. 59).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zunächst die vor Inkrafttreten des AGG zum 18. August 2006 zu der Vorschrift des § 611a Abs. 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 entwickelten Grundsätze auf das AGG übertragen; Entschädigungsansprüche von subjektiv nicht ernsthaften Bewerbern hatte es nicht an dem - von der Gegenseite darzulegenden und zu beweisenden - Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern lassen, sondern zunächst entschieden, dass im Stellenbesetzungsverfahren nur benachteiligt werden könne, wer sich subjektiv ernsthaft beworben habe und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht komme, es im Fall einer Scheinbewerbung demnach bereits an den Anspruchsvoraussetzungen fehle (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, BAGE 131, 232 Rn. 50; zu § 611a Abs. 2 BGB aF: vgl. BAG, Urteile vom 12. November 1998 - 8 AZR 365/97, BAGE 90, 170, 180; vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 Rn. 45 und vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, BAGE 127, 367 Rn. 57).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (so zu BGleiG BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - zu II 2 e der Gründe, BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2), kann hier offenbleiben.
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    Eine solche geschlechtsspezifische Formulierung begründet ein Indiz für eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung iSv § 22 AGG (BVerfG 21.09.2006 NJW 2007, 137 f.; BAG 27.04.2000 - 8 AZR 295/99; 05.02.2004 NZA 2004, 540, 543) und für einen Verstoß gegen das in § 11 AGG verankerte Verbot benachteiligender Stellenausschreibungen.
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Ein solcher Verstoß begründet grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Einstellungsentscheidung maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 -, Juris; Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, a.a.O.).
  • LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08

    Klage gegen Diakonisches Werk Hamburg e.V. wegen Diskriminierung abgewiesen

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22

    Unmittelbare Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG ; Rechtfertigung einer

  • ArbG Hamburg, 26.01.2010 - 25 Ca 282/09

    Entschädigungsanspruch - mittelbare Benachteiligung im Bewerbungsverfahren wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2002 - 9 Sa 1451/01

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 6 Sa 522/07

    Unzulässige Benachteiligung eines Bewerbers - fehlende Ernsthaftigkeit der

  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 3 Ta 19/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 9 Sa 5/09

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 226/05

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 31.07.2008 - 10 Ca 10149/08

    AGG-Hopping

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

  • ArbG Stendal, 01.07.2009 - 4 Ca 1559/08
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Rechtsprechung
   BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1285
BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99 (https://dejure.org/2000,1285)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 4 AZR 177/99 (https://dejure.org/2000,1285)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 (https://dejure.org/2000,1285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 4 Verdienstsicherung; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 (Verdienstsicherung); ZPO § 264 Nr. 2
    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

  • Der Betrieb

    Leistungszulage und tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Leistungszulage und tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungszulage und tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 273
  • NZA 2001, 396
  • BB 2000, 980
  • BB 2001, 259
  • DB 2000, 2610
  • DB 2000, 978
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.02.1999 - 1 Sa 230/98

    Klage eines Arbeitnehmers (Prüffeldtechniker) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 1 Sa 230/98 -.

    4 AZR 177/99 1 Sa 230/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Februar 1999 - 1 Sa 230/98 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers auch hinsichtlich des Betrages von 336, 00 DM brutto zurückgewiesen hat.

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    Der Senat hat offengelassen, inwieweit Tarifverträge dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG genügen müssen (im Anschluß an Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1999 (- 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a, zu II 2. Abs. der Gründe) hat der Senat es ausdrücklich dahingestellt bleiben lassen, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG und an den daraus abzuleitenden allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 kommt nur in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. Senat 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237; 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3; 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    a) Das Korrektiv bei Tarifverträgen war bislang die Gebundenheit der Tarifverträge an die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes, von der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen ist (vgl. zB Senat 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118; Senat 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 16).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 kommt nur in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. Senat 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237; 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3; 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1999 (- 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a, zu II 2. Abs. der Gründe) hat der Senat es ausdrücklich dahingestellt bleiben lassen, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG und an den daraus abzuleitenden allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    a) Das Korrektiv bei Tarifverträgen war bislang die Gebundenheit der Tarifverträge an die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes, von der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen ist (vgl. zB Senat 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118; Senat 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 16).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 kommt nur in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. Senat 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237; 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3; 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    Bei einseitiger Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz ist zu prüfen, ob die Klageforderung in dem die Erledigung begründenden unbestrittenen Ereignis bestanden hat oder nicht (BGH 25. November 1964 - V ZR 187/62 - NJW 1965, 537).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
    Denn die Klage muß im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, nicht etwa im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen sein (BGH Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588, 589).
  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91

    Höhe einer tariflichen Verdienstsicherung - Anwendbarkei der Tarifverträge für

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist dagegen bei Vereinbarungen von tariffähigen Vertragspartnern kein Raum (so bereits ausdrücklich BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 94, 273) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Innerhalb des Anwendungsbereichs kollektiv-rechtlich geschaffener Normen ist eine Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 94, 273) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    aa) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten berücksichtigt werden müssen (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auch kritische Stimmen zum Spezialitätsprinzip räumen ein, daß dieser Grundsatz in Betracht kommt, wenn die Tarifkonkurrenz auf der Existenz eines Verbands- und Firmentarifvertrages einer Gewerkschaft in einem Betrieb beruht (Kempen/Zachert aaO § 4 Rn. 131; vgl. im übrigen Waas Anm. zu Senat 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 16, zu II mwN).

    Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit Firmentarifverträge an den Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. Senat 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 90, zu II 4 der Gründe und 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - zVv.), ist nicht zu übersehen, daß die Bereiche Kureinrichtungen und Bildungszentrum unterschiedliche Sachverhalte darstellen, die unterschiedlich geregelt werden können.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt voraus, daß die Tarifvertragsparteien bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

    Für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist dagegen bei Vereinbarungen von tariffähigen Vertragspartnern kein Raum (so bereits ausdrücklich BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 94, 273) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1999 (- 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a, zu II Abs. 2 der Gründe) hat der Senat es ausdrücklich dahingestellt bleiben lassen, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG und an den daraus abgeleiteten allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 70 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 40; 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 90).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber innerhalb des Anwendungsbereichs kollektiv-rechtlich geschaffener Normen an den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gebunden ist (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 94, 273).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2000 - 8 Sa 1524/99

    Lohngleichheit

    Der Tarifvertrag ist keine vom Arbeitgeber freiwillig abgeschlossene Vereinbarung, sondern steht unter dem Zwang zur Einigung (vgl. BAG, Urteil vom 17.10.1995 ­ 3 AZR 882/94 ­ BB 1996, 380, 381; BAG, Urteil vom 26.04.2000 ­ 4 AZR 177/99, DB 2000, 978).

    In der Folge hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts diese Frage in zwei Entscheidungen ebenfalls offengelassen (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 ­ 4 AZR 668/98, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 26.04.200 ­ 4 AZR 177/99 -, DB 2000, 978).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auch soweit die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte in Frage gestellt wird (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; offen gelassen von BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - BAGE 92, 303; 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273; 24. April 2001 - 3 AZR 329/00 - BAGE 97, 301), wird der allgemeine Gleichheitssatz als ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie verstanden.
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16

    Tarifvertrag - Verstoß gegen Gleichheitssatz - unterschiedlicher Behandlung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 471/98

    Zeitzuschläge - Besitzstandswahrung

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2001 - 12 Sa 1501/00

    Tarifliche Altrsgrenze für Kabinenpersonal

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

  • LAG Hamm, 17.08.2005 - 18 Sa 296/05

    Halbierung des Ehegattenortszuschlags, öffentlicher Dienst, Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hamm, 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02

    Ausschluss befristet Beschäftigter vom Bezug einer Besitzstandszulage durch

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 39/04

    Personalvertretung - Mehrflugstundenvergütung

  • LAG Hessen, 23.10.2001 - 7 Sa 641/01

    Zahlung von Weihnachtszuwendungen; Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung des

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 231/98

    Zusatzversorgungsanspruch für einen beurlaubten Beamten

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1426/18
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 2 Ca 1366/18

    Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA, betragsmäßige oder stufengleiche

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1375/18
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1542
BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
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Stadtplaner

Art. 12 GG erfordert weite Auslegung von §§ 1 IV, 4 Abs. 2 ArchG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsbezeichnung - Stadtplaner - Architekt - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; ArchG § 4; ; ArchG § 1; ; ArchG § 2; ; ArchG § 4 Abs. 2; ; ArchG § 1 Abs. 4; ; ArchG § 4 Abs. 3; ; ArchG § 1 Abs. 5; ; ArchG § 1 Abs. 6 Satz 2; ; ArchG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; ArchG § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz; ; ArchG § 16 Abs. 2 Satz 3; ; ArchG § 4 Abs. 1; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1a; ; ArchÄndG Art. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Stadtplaner": Geschützte Berufsbezeichnung? (IBR 2000, 552)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1033
  • DVBl 2000, 1050
  • AuA 2000, 281
  • BauR 2000, 1143
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Ebenso darf der Gesetzgeber Zulassungsvoraussetzungen aufstellen, welche einerseits Personen, die sie nicht erfüllen, von den so monopolisierten und typisierten Tätigkeiten ausschließen und andererseits die Berufsbewerber zwingen, den Beruf in der rechtlichen Ausgestaltung zu wählen, die er im Gesetz erhalten hat (vgl. BVerfGE 75, 246 mit zahlr. w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 9 S 1151/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juni 1998 - 9 S 1151/98 -,.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    cc) Vorliegend ist es nach den für die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Maßstäben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 94, 372 ) allerdings nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Beschwerdeführer erfülle nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 und 2 ArchG.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Danach muss Personen die Berufsausübung entsprechend ihrer bisherigen Berechtigung weiter ermöglicht werden, wenn sie erstens den fehlenden neu eingeführten Befähigungsnachweis durch berufliche Erfahrung und Bewährung wettmachen und zweitens sich durch ihre bisherige Berufstätigkeit einen Besitzstand geschaffen haben, deren Erhalt für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 68, 272 mit zahlr. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Die Verweigerung der Anerkennung als Stadtplaner kommt damit einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahe (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Danach muss Personen die Berufsausübung entsprechend ihrer bisherigen Berechtigung weiter ermöglicht werden, wenn sie erstens den fehlenden neu eingeführten Befähigungsnachweis durch berufliche Erfahrung und Bewährung wettmachen und zweitens sich durch ihre bisherige Berufstätigkeit einen Besitzstand geschaffen haben, deren Erhalt für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 68, 272 mit zahlr. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    cc) Vorliegend ist es nach den für die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Maßstäben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 94, 372 ) allerdings nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Beschwerdeführer erfülle nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 und 2 ArchG.
  • BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01

    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium;

    Zwar fordert Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes, dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl 2000, 1050, 1052 m.w.N.; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000 - 9 S 1994/99 - NJW 2000, 3081).
  • OVG Saarland, 29.01.2001 - 3 R 230/00

    Verleihung des Grades eines Diplom-Juristen; Anspruch auf die unmittelbare

    So für Stadtplaner BVerfG, Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVB1.2000, 1050-1052.

    Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVB1.2000, 1050-1052; zur Praxisbedeutung von Hochschulgraden bereits Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 2. Aufl. 1986, S. 386/387.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 1 C 10843/13

    Normenkontrollverfahren gegen Wasserschutzgebietsverordnung "Goldene Meile"

    Die getroffenen Festsetzungen stellen allenfalls mittelbare Berufsausübungsregelungen dar, die durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    BVerfG, Urteil vom 23. März 1960 - 1 BvR 216/51 -, BVerfGE 11, 30 (43); Beschluss vom 2. Oktober 1973 - 1 BvR 459, 477/72 -, BVerfGE 36, 47 (58); Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 4/78 -, BVerfGE 61, 291 (309); Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 u.a. -, BVerfGE 68, 155 (170); Beschluss vom 11. Dezember 1986 - 1 BvR 1368/85 -, GewArch 1987, 267; Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050.
  • VG Hamburg, 09.07.2020 - 2 K 6046/18

    Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

    Der Gesetzgeber hat dabei zu beachten, dass die Fixierung von Berufsbildern und das Aufstellen von Zulassungsvoraussetzungen einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit bedeuten und dass deshalb ihre Regelungen verhältnismäßig, d. h. geeignet und erforderlich ihr müssen, um überragende Gemeinwohlinteressen zu sichern, und dass sie keine übermäßige, unzumutbare Belastung enthalten dürfen; außerdem gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vertrauensschutz für die bereits im Beruf Tätigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, 1 BvR 1538/98, juris Rn. 35; Beschl. v. 16.3.2000, 1 BvR 1453/99, juris Rn. 28; jeweils m. w. N.).

    Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes gebietet schließlich (nur), dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, 1 BvR 1538/98, juris Rn. 35 m. w. N.; Beschl. v. 28.11.1984, 1 BvL 13/81, juris Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 22.2.2002, 6 C 11.01, juris Rn. 16; OVG Magdeburg, Urt. v. 19.3.2014, 3 L 79/13, juris Rn. 46).

  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 2/02
    BVerfG, Beschluss vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050 ; Jarass/Pieroth, GG, Art. 12 Rdnr. 32.

    BVerfG, Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050/1051 .

  • OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01

    Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben danach gegenüber den Psychologischen Psychotherapeuten einerseits den Vorteil, dass ihre berufliche Spezialisierung bereits aus der Berufsbezeichnung erkennbar wird, was zu einem vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerbsvorsprung führt (vgl. dazu BVerfG, B. v. 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl. 00, 1050).

    Zwar trifft es zu, dass die Regelung in § 12 PsychThG in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung getroffen wurde, eine angemessene Übergangsregelung für bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung in dem Berufsfeld rechtmäßig tätige Personen zu schaffen (vgl. zur Erforderlichkeit berufsrechtlicher Übergangsregelungen: BVerfG, B. v. 16.03.2000, a.a.O.; B. v. 17.04.2000, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 22.05.2000 - 1 A 135/99 - NordÖR 00, 505).

  • OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04

    Wirtschaftswissenschaft, Diplom-Ökonom, Diplom-Kauffrau, Nachdiplomierung,

    Ebenso wie das Verbot, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen, kann die Verweigerung des dem Berechtigten zustehenden akademischen Grades zu Nachteilen im Wettbewerb führen (vgl. zur Berufsbezeichnung "Stadtplaner" BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, NVwZ 2000, 1033-1035).
  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 123/99

    Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Handchirurgie; Unterscheidung

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  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 N 6/03

    Diplomierung von Juristen; unterschiedliche Behandlung vergleichbarer

    BVerfG, Beschluss vom 3.12.1980 - 1 BvR 409/80 -, BVerfGE 55, 261 - 269, dort für die Diplomverleihung an Ingenieure; zur Wettbewerbswirksamkeit des Titels Stadtplaner für die Einstellungsentscheidung von Arbeitgebern BVerfG, Beschluss vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050 - 1052.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 636/12

    Anspruch eines approbierten Zahnarztes auf Anerkennung der Weiterbildung auf dem

  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 1/02

    Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets im Innenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 3106/21

    Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04

    Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigapotheke; Vorliegen eines Notstandes

  • OVG Hamburg, 28.01.2014 - 3 Bf 262/10

    Zum Anspruch eines Arztes auf Zulassung zu einer mündlichen Weiterbildungsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 4 A 3106/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2023 - 4 A 2378/19

    Schutz des Vertrauens der Öffentlichkeit in die besondere Qualifikation der die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 4 A 325/21

    Zustehen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Eintragung in die Liste der

  • OVG Bremen, 17.11.2015 - 2 A 320/13

    Eintragung in die Architektenliste setzt Berufserfahrung als Planer voraus!

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2b Ss OWi 128/02

    Wie ist Abkürzung "Dipl.-Ing. Archt." zu verstehen?

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 4274/00

    Rechtsgrundlage für die Bestellung zum Sachverständigen

  • VG Köln, 04.03.2004 - 14 K 3244/01

    Befugnis zur Feststellung eines verbotenen Geschäfts bei einem dem

  • VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01

    Zur Feststellung des Nichtbestehens der fiktiven Erlaubnis gemäß § 64e Abs. 2

  • LG Arnsberg, 22.12.2015 - 2 O 262/15

    Anspruch einer Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen

  • VG Köln, 02.03.2004 - 14 K 1607/02

    Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von

  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 137/00

    Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin; Beginn und Ende des

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Rechtsprechung
   BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,928
BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99 (https://dejure.org/2000,928)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 4 AZR 170/99 (https://dejure.org/2000,928)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 (https://dejure.org/2000,928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Kündigung; ; TVG § 2 Abs. 3; ; TVG § 9; ; ZPO § 256; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • Der Betrieb

    Außerordentliche Kündigung von Vergütungstarifverträgen des Baugewerbes in Berlin/Brandenburg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung von Vergütungstarifverträgen des Baugewerbes in Berlin/ Brandenburg

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung von VergütungstarifV Bau in Berlin/Brandenburg

  • nomos.de PDF, S. 59 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1, 2 Abs. 3, 9 TVG; § 256 ZPO
    Tarifverträge im Baugewerbe/außerordentliche Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung von Vergütungstarifverträgen des Baugewerbes in Berlin/Brandenburg

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1, 2 Abs. 3, 9 TVG; § 256 ZPO
    Tarifverträge im Baugewerbe/außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 266
  • MDR 2000, 1253
  • NZA 2000, 1010
  • NJ 2000, 614
  • NJ 2000, 615
  • BB 2000, 1894
  • DB 2000, 1872
  • DB 2000, 982
  • AuA 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 01.07.1998 - 13 Sa 34/98

    Folgen der Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist; Sinn und Zweck der

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99
    Landesarbeitsgericht Berlin - 13 Sa 34/98 -.

    4 AZR 170/99 13 Sa 34/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Juli 1998 - 13 Sa 34/98 - aufgehoben.

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. Februar 1957 - 1 AZR 426/56 EUR BAGE 3, 358, 365; vgl. Senat 12. Februar 1997 EUR 4 AZR 419/95 EUR AP TVG § 2 Nr. 46 = EzA TVG § 2 Nr. 21, unter Betonung der Klarstellung der Vertretungsmacht, anders Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 2 Rn. 59).
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 426/56

    Tariffähigkeit von Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. Februar 1957 - 1 AZR 426/56 EUR BAGE 3, 358, 365; vgl. Senat 12. Februar 1997 EUR 4 AZR 419/95 EUR AP TVG § 2 Nr. 46 = EzA TVG § 2 Nr. 21, unter Betonung der Klarstellung der Vertretungsmacht, anders Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 2 Rn. 59).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99
    Dies ließe das Rechtsschutzinteresse nur dann entfallen, wenn die Wirksamkeit der anderweiten Beendigung zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 20).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89

    "pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines

    Auszug aus BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99
    In diesem Sinne ist die Klage zulässig (BGH 2. Mai 1991 - I ZR 184/89 - GRUR 1992, 112, 114).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Es kann dahinstehen, ob bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung für die Erkennbarkeit des Vertretungswillens wegen des nach § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bestehenden Schriftformerfordernisses ausschließlich auf die in der Vertragsurkunde verkörperten Umstände abzustellen ist (vgl. zu Tarifverträgen BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46, zu III 2 c der Gründe; 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - BAGE 94, 266 = AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4 = EzA TVG § 1 Nr. 42, zu II 2 a der Gründe) oder ob auch sonstige Begleitumstände berücksichtigt werden können.
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Ebenso wie zur Kündigung eines Tarifvertrages nur derjenige befugt ist, der Partei des Tarifvertrages ist (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 266, 271), ist es auch notwendig, dass die Kündigung gegenüber der anderen Tarifvertragspartei, hier also dem Insolvenzverwalter, erklärt wird.
  • LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19

    Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home

    Der Beschwerdeführer muss im Einzelnen klarmachen und konkret angeben, wie er durch die erstinstanzliche Entscheidung beschwert ist und welche Tatsachenfeststellungen und/oder welche die Entscheidung tragenden Rechtsansichten der ersten Instanz aus seiner Sicht unzutreffend sind ( LAG Frankfurt am Main 23. Februar 1988 a. a. O.; Hess. LAG 21. Mai 2013 a. a. O.; entsprechend für das Berufungsverfahren etwa BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4, zu I 2; 06. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a; BGH 06. Mai 1999 - III ZR 265/98 - LM ZPO § 519 Nr. 142, zu II 1 ).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Die Nennung der Vertragsparteien bedarf allerdings ebenso wie der gesamte Tarifvertrag der Schriftform (Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 191; s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272; so schon RAG 7. Oktober 1931 - RAG 713/30 - ARS 13, 229, 231).

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ebenso sind die Unterschriften "für die D AG" ohne einen die Vertretung der Beklagten zumindest andeutenden Hinweis (s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Denn die Nennung der Vertragsparteien bedarf ebenso wie der gesamte Tarifvertrag der Schriftform (Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 191; s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272; so schon RAG 7. Oktober 1931 - RAG 713/30 - ARS 13, 229, 231) .

    Es bedarf - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

    Ebenso ist den Unterschriften - "für die D AG" - kein die Vertretung der Beklagten andeutender Hinweis beigefügt (s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Dabei ist es ausreichend, aber auch notwendig, dass die Partei behauptet, auch Tarifvertragspartei zu sein (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - BAGE 94, 266, 270), was dann ggf. im Rechtsstreit geklärt werden muss.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Vielmehr gehört es zu den Aufgaben, gemäß § 2 Abs. 3 TVG selbst als Tarifvertragspartei aufzutreten (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - BAGE 27, 175, 180 f. = AP TVG § 2 Nr. 29 = EzA TVG § 2 Nr. 7, zu I 3 der Gründe; insoweit deutlich anders die dem Urteil des BAG vom 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - BAGE 94, 266 = AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4 = EzA TVG § 1 Nr. 42 zugrunde liegende Satzung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie).

    Dementsprechend schließt der ZDB die Tarifverträge nicht in fremdem, sondern im eigenen Namen ab (vgl. hierzu auch BAG 26. April 2000 aaO S. 272, zu II 2 a aa der Gründe).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Allerdings muss ein Tarifvertrag dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen und nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 TVG klar zu erkennen geben, welches die Vertragsparteien sind, die an ihn gebunden sein sollen (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - BAGE 94, 266, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (9) Sa 1096/06

    Fehlerhafte Unterrichtung über Unwirksamkeit von Kündigungen bei Betriebsübergang

    Die Kündigung einer Nichtvertragspartei ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 170/99 = NZA 2000, 1010).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Die Kündigung einer Nichtvertragspartei ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 170/99 = NZA 2000, 1010).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 553/07

    Fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - kein Verzicht auf

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2006 - 7 (8) Sa 730/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch nach § 613 Abs. 6

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (6) Sa 629/06

    Unterrichtung und fristgemäßer Widerspruch nach § 613 a Abs. 5, 6 BGB, Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07

    Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung über einen Betriebsübergang bei mangelnder

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 243/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung gemäß § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (11) Sa 1068/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 (15) Sa 1265/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06

    Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

  • LAG Hessen, 12.02.2008 - 4 TaBV 241/07

    Anspruch der Gruppenvertretungen des fliegenden Personals im Lufthansa-Konzern

  • LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im

  • LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10

    Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich

  • LAG Hessen, 10.09.2013 - 4 TaBV 9/13

    Zustimmung zur Einstellung und Unterrichtung

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 4390/13

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Antragsbefugnis - Tarifgemeinschaft als

  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 4 TaBV 231/11

    Versetzung

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