Rechtsprechung
   BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00   

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BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00 (https://dejure.org/2002,1546)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 5 AZR 430/00 (https://dejure.org/2002,1546)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 (https://dejure.org/2002,1546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EFZG § 3; ; EFZG § 4; ; EFZG § 12; ; Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Schleswig-Holstein vom 15. April 1994 § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung Krankheit; Tarifliche Ausschlussfristen - tarifliche und gesetzliche Entgeltfortzahlung; Entgeltfortzahlung und Vergütung; Unabdingbarkeit; Nachweispflicht; gerichtliche Geltendmachung; Klageänderung; Klageerweiterung; Ausschlußfrist und Ausscheiden ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG §§ 3, 4, 12; MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Schleswig-Holstein vom 15. 4. 1994 § 14
    II. Anspruchsuntergang durch tarifliche Ausschlussklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 746
  • BB 2002, 1102
  • BB 2002, 947
  • DB 2002, 797
  • AuA 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.11.1973 - 5 AZR 226/73

    Ausschlußfristen - Tarifliche Ausschlußfristen - Krankenkasse - Vom Gesetz

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Er ist der während der Arbeitsunfähigkeit aufrecht erhaltene Vergütungsanspruch und teilt dessen rechtliches Schicksal (vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 6; 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 53, zu 2 der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 3 a der Gründe; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 3 Rn. 157 ff., 163; Dunkl in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 184 ff., 190; Vossen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Rn. 603; ErfK/Dörner 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 100; Brecht Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall 2. Aufl. § 3 Rn. 40; Müller/Berenz 3. Aufl. § 3 EFZG Rn. 79 ff., 83, alle mwN; vgl. auch Kunz/Wedde § 3 EFZG Rn. 19 ff., 22; Worzalla/Süllwald 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 1).

    Von dieser Rechtslage ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nach 1962 stets ausgegangen, ohne die Frage erneut zu problematisieren (vgl. 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52; 15. November 1973 aaO; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 425/80 - BAGE 44, 337; vgl. ferner 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 955/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Vergütungsverzicht - Selbstverschuldete

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Er ist der während der Arbeitsunfähigkeit aufrecht erhaltene Vergütungsanspruch und teilt dessen rechtliches Schicksal (vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 6; 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 53, zu 2 der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 3 a der Gründe; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 3 Rn. 157 ff., 163; Dunkl in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 184 ff., 190; Vossen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Rn. 603; ErfK/Dörner 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 100; Brecht Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall 2. Aufl. § 3 Rn. 40; Müller/Berenz 3. Aufl. § 3 EFZG Rn. 79 ff., 83, alle mwN; vgl. auch Kunz/Wedde § 3 EFZG Rn. 19 ff., 22; Worzalla/Süllwald 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 1).

    Auf bereits entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche kann der Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitsverhältnis aber sogar verzichten (BAG 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP LohnFG § 9 Nr. 2 = EzA LohnFG § 9 Nr. 4; 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11 = EzA LohnFG § 6 Nr. 14, zu III 2 a der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 2 der Gründe; Schmitt aaO § 12 EFZG Rn. 14 ff., 21 mwN).

  • BAG, 11.06.1976 - 5 AZR 506/75

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vergleich - Lohnfortzahlungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Auf bereits entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche kann der Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitsverhältnis aber sogar verzichten (BAG 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP LohnFG § 9 Nr. 2 = EzA LohnFG § 9 Nr. 4; 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11 = EzA LohnFG § 6 Nr. 14, zu III 2 a der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 2 der Gründe; Schmitt aaO § 12 EFZG Rn. 14 ff., 21 mwN).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Er ist der während der Arbeitsunfähigkeit aufrecht erhaltene Vergütungsanspruch und teilt dessen rechtliches Schicksal (vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 6; 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 53, zu 2 der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 3 a der Gründe; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 3 Rn. 157 ff., 163; Dunkl in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 184 ff., 190; Vossen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Rn. 603; ErfK/Dörner 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 100; Brecht Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall 2. Aufl. § 3 Rn. 40; Müller/Berenz 3. Aufl. § 3 EFZG Rn. 79 ff., 83, alle mwN; vgl. auch Kunz/Wedde § 3 EFZG Rn. 19 ff., 22; Worzalla/Süllwald 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 1).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Von dieser Rechtslage ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nach 1962 stets ausgegangen, ohne die Frage erneut zu problematisieren (vgl. 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52; 15. November 1973 aaO; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 425/80 - BAGE 44, 337; vgl. ferner 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317).
  • BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 425/80

    Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Von dieser Rechtslage ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nach 1962 stets ausgegangen, ohne die Frage erneut zu problematisieren (vgl. 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52; 15. November 1973 aaO; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 425/80 - BAGE 44, 337; vgl. ferner 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 476/98

    Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG und Dauer der Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Die Klägerin hätte dann gem. § 8 Ziff. 2.1 MTV und der Protokollnotiz vom 17. Februar 1999 hierzu sowie gemäß den §§ 3, 4 EFZG einen sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Zeit im Anschluß an die vierwöchige Wartezeit (also vom 26. Mai 1999 bis zum 6. Juli 1999, § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB) in der unstreitigen Höhe von 3.029,10 DM brutto erworben (vgl. BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 476/98 - BAGE 91, 370).
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 173/98
    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Schon der Wortlaut macht deutlich, daß damit eine tarifliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung vorliegt (vgl. auch BAG 5. Mai 1999 - 5 AZR 173/98 - nv., zu II 2 der Gründe, zu § 8 Ziff. 2.1 MTV vor Inkrafttreten der Protokollnotiz vom 17. Februar 1999).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Auf bereits entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche kann der Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitsverhältnis aber sogar verzichten (BAG 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP LohnFG § 9 Nr. 2 = EzA LohnFG § 9 Nr. 4; 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11 = EzA LohnFG § 6 Nr. 14, zu III 2 a der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 2 der Gründe; Schmitt aaO § 12 EFZG Rn. 14 ff., 21 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2000 - 2 Sa 113/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Tarifliche Ausschlussfrist; Fristgerechte

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Mai 2000 - 2 Sa 113/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

  • BAG, 01.03.1979 - 3 AZR 472/77

    Tarifvertrag - Streitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis - Geltendmachung

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Die Unabdingbarkeit des Entgeltfortzahlungsanspruchs gem. § 12 EFZG steht einem Verfall nicht entgegen (vgl. nur BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 13 = EzA EntgeltfortzG § 12 Nr. 1, zu 2 b cc der Gründe mwN; 25. Juli 1984 - 5 AZR 219/82 -, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Sie betreffen ausschließlich die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Entgeltanspruchs (BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 17, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 196; 26. September 2007 - 5 AZR 881/06 - Rn. 14, AP TVG § 1 Tarifverträge: Betonsteingewerbe Nr. 8; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19; 16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 - zu 2 b cc der Gründe mwN, AP EntgeltFG § 3 Nr. 13 = EzA EntgeltfortzG § 12 Nr. 1) .
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Selbst unabdingbare gesetzliche Ansprüche unterfallen einer tariflichen Ausschlussfrist, weil diese nicht den Inhalt, sondern dessen Geltendmachung und deren zeitliche Begrenzung betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2002, 5 AZR 430/00, AP EntgeltFG § 3 Nr. 13; 21. Januar 2010, 6 AZR 556/07, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 3).

    Selbst das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Ausschlussfristen eine Forderung "in ihrem zeitlichen Umfang begrenzen" (vgl. BAG, 15. Juni 1993, 9 AZR 208/92, NZA 1994, 274) bzw. ihre "zeitliche Begrenzung" betreffen (vgl. BAG, 16. Januar 2001, 5 AZR 430/00, NZA 2002, 746 ).

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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1569
BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Zwischenbeschluss - Einigungsstelle - Anfechtbarkeit - Gesamtbetriebsrat - Feststellung der Zuständigkeit - Gesonderte gerichtliche Anfechtung - Gerichtliche Anhörung - Abschließend regelnder Spruch - Verfahrensbegleitender Zwischenbeschluss - ...

  • Judicialis

    BetrVG § 76; ; ArbGG § 60 Abs. 4; ; ArbGG § 84 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 76; ArbGG § 60 Abs. 4 § 84 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Anfechtbarkeit von Zwischenbeschlüssen der Einigungsstelle; Zuständigkeits- und Regelungskonflikte; Heilungsmöglichkeit von Verfahrensfehlern in der Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    BetrVG § 76; ArbGG § 60 Abs. 4, § 84 Abs. 3
    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Einigungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zwischenbeschlüsse einer Einigungsstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwischenbeschlüsse einer Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1642
  • BB 2002, 1272
  • DB 2002, 1839
  • JR 2003, 132
  • AuA 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Der Zwischenbeschluß einer Einigungsstelle, in der diese die eigene Zuständigkeit feststellt, ist jedenfalls dann nicht mehr gesondert gerichtlich anfechtbar, wenn bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Verfahren erster Instanz der abschließend regelnde Spruch der Einigungsstelle vorliegt (Abgrenzung zu BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233).

    Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (Bestätigung von BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - aaO).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluß vom 4. Juli 1989 (- 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233, 237, 244 = AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 20, zu B I und C II 1 der Gründe mit Anm. Dütz/Rotter) zunächst ohne nähere Begründung die gerichtliche Anfechtung des Zwischenspruchs einer Einigungsstelle, mit der sie die eigene Zuständigkeit angenommen hatte, als zulässig angesehen und dann weiter ausgeführt, es sei sowohl § 76 Abs. 5 als auch § 76 Abs. 7 BetrVG zu entnehmen, daß grundsätzlich nur die Sprüche, nicht aber Beschlüsse über den Fortgang des Verfahrens selbständig anfechtbar seien; eine Ausnahme gelte aber für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit.

  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung;

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2001 - 13 (7) TaBV 83/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antrag als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Ihre Verletzung berührt die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht (BAG 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323; GK-ArbGG/Dörner Stand Dezember 2001 § 60 Rn. 26, 33; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 60 Rn. 32).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • LAG Bremen, 26.10.1998 - 4 TaBV 4/98

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Pflicht zur vollständigen

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    aa) In seinem vom Gesamtbetriebsrat angezogenen Beschluß vom 26. Oktober 1998 (- 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86) hat das Landesarbeitsgericht Bremen zu Recht entschieden, eine Einigungsstelle, die in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 BetrVG tätig werde, sei verpflichtet, den Konflikt im Rahmen der gestellten Anträge vollständig zu lösen.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Er ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil es sich bei dem angefochtenen Spruch lediglich um einen verfahrensbegleitenden Zwischenbeschluss handeln würde (vgl. dazu BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b der Gründe).

    aa) Allerdings hat eine Einigungsstelle den ihr übertragenen Regelungsstreit grundsätzlich vollständig und abschließend zu lösen (vgl. BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).

    Dementsprechend ist ein - abschließender - Spruch der Einigungsstelle unwirksam, der keine Regelung über den betreffenden Gegenstand vorsieht, sondern dem Arbeitgeber aufgibt, dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vorzulegen, die sich nach bestimmten, von der Einigungsstelle für richtig gehaltenen Grundsätzen richtet (BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Er kann deshalb nicht isoliert angefochten werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; Fitting § 76 Rn. 84 mwN; offen lassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Die genannten Vorschriften stellen Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führt (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 -BAGE 101, 145 mwN; 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Aus diesem Grunde ist zweifelhaft, ob er überhaupt isoliert angefochten werden kann (verneinend Kreutz GK-BetrVG aaO § 76 Rn. 124; Fitting aaO § 76 Rn. 84; offenlassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

    Unzulässig ist er in keinem Falle (BAG Beschl. v. 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; GK-BetrVG/Kreutz, 6. Aufl., § 76 Rn. 93).

    c) Ein solcher Zwischenbeschluss kann auch gesondert in einem gerichtlichen Verfahren auf seine materielle Richtigkeit überprüft werden (BAG Beschl. v. 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; offengelassen BAG Beschl. v. 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - a. a. O.; a. A. GK-BetrVG/Kreutz, § 76 Rn. 93; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 76 Rn. 61).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    § 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG stellen lediglich Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führen (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 - AP GG Art. 101 Nr. 61 = EzA GG Art. 101 Nr. 7 mwN; 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Zwischenbeschluss

    Unzulässig ist dieser in keinem Falle (vgl. BAG Beschluss vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - AP-Nr. 16 zu § 76 BetrVG auf S. 72).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Beschluss vom 04.07.1989 (1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233) die gerichtliche Anfechtung des Zwischenspruchs einer Einigungsstelle, mit der sie die eigene Zuständigkeit angenommen hatte, als zulässig angesehen und dann weiter dazu dargelegt, es sei sowohl § 76 Abs. 5 BetrVG, als auch § 76 Abs. 7 BetrVG zu entnehmen, dass grundsätzlich nur die Sprüche der Einigungsstelle, nicht aber Beschlüsse über den Fortgang des Verfahrens selbstständig anfechtbar seien; eine Ausnahme gelte aber für Beschlüsse einer Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (vgl. BAG Beschluss vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08

    Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter

    Da es sich bei der Zuständigkeitsfrage um eine Rechtsfrage handelt, unterliegt dieser Beschluss in vollem Umfang der nicht fristgebundenen arbeitsgerichtlichen Rechtskontrolle (vgl. etwa BAG 22.01.2002 - 3 ABR 28/01; Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 76, Rn. 83 m w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

    Ein solcher Zwischenbeschluss, der keine eigene Regelung des Verfahrensgegenstandes trifft, die Gestaltungsaufgabe der Einigungsstelle aber noch nicht als erledigt ansieht, ist als verfahrensbegleitende Zwischenentscheidung nach nicht gesondert anfechtbar (vgl. BAG 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - EzA § 76 BetrVG 1972, Nr. 69).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 SO 2/05

    Sozialhilfe - Streitigkeiten über Vereinbarung gem §§ 75ff SGB 12 -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 8 TaBV 656/11

    Durchsetzung des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle

  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht -

  • LAG Hamburg, 07.02.2012 - 4 TaBV 12/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Zwischenbeschluss über die sachliche

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle -

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01   

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https://dejure.org/2002,7477
LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung, Umstände, Bedeutung, Verfahrensbevollmächtigte, Arbeitsaufwand, Regelwert, Sozialplanvolumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert des Streitgegenstandes; Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Beschlussverfahren; Anfechtung eines Sozialplans; Lage des Falles; Regelwert; Strittiges Sozialplanvolumen

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
    Wert des Streitgegenstandes, Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung eines Sozialplans, Lage des Falles, Regelwert, strittiges Sozialplanvolumen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2
    Streitwertfestsetzung bei der Anfechtung eines Sozialplans: Maßgeblichkeit von Umfang, Schwierigkeit und Dauer des Verfahrens sowie der Bedeutung der Angelegenheit für den Betrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1224
  • AuA 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.1992 - 9 Ta 163/92

    Gegenstandswert: Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BRAGO, von der für das vorliegende Anfechtungsverfahren mit der überwiegenden Meinung - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.1994, LAGE Nr. 25 zu § 8 BRAGO; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, NZA 93, 93; a. A. LAG Brandenburg, Beschl. v. 20.11.1992, LAGE Nr. 20 zu § 8 BRAGO - auszugehen ist, kann sich der gesetzlich vorgegebene Regelwert von 4.000,00 EUR "nach Lage des Falles" erhöhen, wenn dies nach der Bedeutung, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Sache gerechtfertigt ist - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.1994, JurBüro 95, 483 -.

    Nach anderer Auffassung ist das finanzielle Volumen für die Belange der Betriebspartner zwar erheblich; das wirtschaftliche Interesse könne aber für die Wertfestsetzung nur einen ersten Ansatz bilden und müsse angesichts der in § 12 Abs. 5 ArbGG zum Ausdruck gekommenen Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, die Verfahrenskosten zu begrenzen, bei der Streitwertfestsetzung zurücktreten - LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, a. a. O.; LAG Brandenburg, a. a. O. -.

    Diese Vorschrift entspricht der auch sonst im Arbeitsgerichtsgesetz zum Ausdruck gekommenen Grundtendenz, die Verfahrenskosten zu begrenzen - LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, a. a. O.; LAG Brandenburg, a. a. O. -.

  • LAG Berlin, 30.10.1975 - 4 TaBV 2/75
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    1) Zu der Frage, ob das strittige Leistungsvolumen des Sozialplans bei der Wertfestsetzung des Anfechtungsverfahrens maßgebend sei, hat sich in der Rechtsprechung eine überwiegende Meinung noch nicht herausgebildet: Teils wird die Auffassung vertreten, dass die strittige Differenz des Sozialplanvolumens zu berücksichtigen sei - LAG Berlin, Beschl. v. 30.10.1975, DB 76, 1388; LAG Hamm, Beschl. v. 13.10.1988, LAGE Nr. 8 zu § 8 BRAGO; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.1994, a. a. O. -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1998 - 4 Ta 84/98

    Festsetzung des Streitwerts für anwaltliche Gebührenrechnung bei Streit um

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Leistungsfähigkeit des Betriebes - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.09.1998, 4 Ta 84/98 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1993 - 1 Ta 54/93

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten; Gegenstandswert; Interesse des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen, die den Arbeitnehmern Beteiligungsrechte einräumen, ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung im Betrieb - BVerfGE 28, 314 ff. (323); LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.1993, 1 Ta 54/93 (DB 93, 2088 LS) -.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen, die den Arbeitnehmern Beteiligungsrechte einräumen, ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung im Betrieb - BVerfGE 28, 314 ff. (323); LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.1993, 1 Ta 54/93 (DB 93, 2088 LS) -.
  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Dazu muss sich jedoch aus dem Vorbringen des Beschwerdegegners ergeben, dass das Rechtsschutzbegehren der Wahrung höher zu bewertender wirtschaftlicher Interessen dienen sollte - BAG, Beschl. v. 02.03.1998, 9 AZR 61/96 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    In einem Beschlussverfahren, an dem der Betriebsrat kraft seines Mitbestimmungsrechts beteiligt ist, geht es jedoch primär um die Teilhabe des Betriebsrats daran, das betriebliche Geschehen mitzugestalten, nicht darum, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.06.2000, 3 Ta 68/00 -.
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Die Feststellung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ist keine Angelegenheit aus dem BetrVG im Sinne von § 80 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG - BAG, Beschl. v. 17.10.1989, DB 90, 486 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Im Rahmen des Beschlussverfahrens 4 BV 2 a/01 des Arbeitsgerichts Neumünster (2 TaBV 20/01 des erkennenden Gerichts), in dem die Beteiligten zu 1. (Krankenhausbetrieb) und 2. (Betriebsrat) sich darüber auseinandergesetzt haben, ob der durch Spruch der Einigungsstelle vom 10.01.2001 zustande gekommene Sozialplan unwirksam ist (im Folgenden: Ausgangsverfahren), streiten die Beteiligten noch darüber, wie hoch der Gegenstandswert des Ausgangsverfahrens ist.
  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

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  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2010 - 3 Ta 81/10

    Gegenstandswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, Beschlussverfahren,

    Der Arbeitsaufwand der Verfahrensbevollmächtigten war überdurchschnittlich hoch (vgl. zu diesem Kriterium LAG Schleswig-Holstein vom 06.02.2002 ­ 2 Ta 145/01).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17537
LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,17537)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2002 - 6 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,17537)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2002 - 6 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,17537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Befristung der unbefristeten Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Anwendung des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) auf die Beendigung einzelner Arbeitsbedingungen; Vergleichbare Schutzbedürftigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2002, 334
  • NZA-RR 2003, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 2403/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22676
LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 2403/01 (https://dejure.org/2002,22676)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2002 - 6 Sa 2403/01 (https://dejure.org/2002,22676)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2002 - 6 Sa 2403/01 (https://dejure.org/2002,22676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung; Vorliegen einer überraschenden Klausel i.S.d. Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Durchführung eines Assessmentcenters für Bewerber auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2018 - 3 Sa 137/18

    Vorliegen Arbeitsverhältnis - Modelvertrag - Befristung - Sittenwidrigkeit

    50 Die vereinbarte aufschiebende Bedingung - das Erreichen des Finales der 12. Staffel der Fernsehserie "GNTM b. H. K. " und eine Platzierung unter den drei Finalistinnen - war rechtswirksam (LAG Berlin 01.03.2002, 6 Sa 2403/01); sie hat, nachdem die Beklagte am 25.05.2017 den zweiten Platz erreichte, dazu geführt, dass ein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist.
  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 816/06

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Verringerung ihrer Arbeitszeit nach Beendigung

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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 7 Ca 690/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20574
ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 7 Ca 690/01 (https://dejure.org/2001,20574)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.08.2001 - 7 Ca 690/01 (https://dejure.org/2001,20574)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. August 2001 - 7 Ca 690/01 (https://dejure.org/2001,20574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigende Äußerung über den Arbeitgeber; Voraussetzung einer fristlosen Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuA 2002, 334
  • NZA-RR 2002, 245
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Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 30.05.2001 - 24 Ca 270/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20790
ArbG Hamburg, 30.05.2001 - 24 Ca 270/00 (https://dejure.org/2001,20790)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2001 - 24 Ca 270/00 (https://dejure.org/2001,20790)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 24 Ca 270/00 (https://dejure.org/2001,20790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers wegen Inhaftierung; Untersuchungshaft als personenbedingter Kündigungsgrund; Strafhaft als personenbedingter Kündigungsgrund; Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuA 2002, 334
  • NZA-RR 2002, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus ArbG Hamburg, 30.05.2001 - 24 Ca 270/00
    Dies entspricht der überzeugenden Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 15.11.1984, AP Nr. 87 zu § 626 BGB; 22.9.1994, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969).
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