Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09   

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https://dejure.org/2009,2549
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung bei Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen im vertraulichen Gespräch unter Arbeitskolleginnen; Abmahnungserfordernis bei konkludenter Arbeitsverweigerungserklärung in emotional aufgeladenen Situation

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 247; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 626 Abs. 1; ; EFZG § 3; ; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2

  • RA Kotz

    Arbeitsunfähigkeit (vortäuschen) - fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung bei Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen im vertraulichen Gespräch unter Arbeitskolleginnen; Abmahnungserfordernis bei konkludenter Arbeitsverweigerungserklärung in emotional aufgeladenen Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2010, 178
  • NZA-RR 2010, 212
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen können eine Kündigung unter Umständen deswegen nicht rechtfertigen, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den besonderen Schutz der vertraulichen Kommunikation innerhalb der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit gebietet (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98; BAG Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).

    Hebt allein der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, kann dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des auf die Vertraulichkeit des Gespräches bauenden Arbeitnehmers gehen (BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - im arbeitsgerichtlichen Urteil im Weg der objektiven Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden worden ist, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. stellvertretend für die ständige Rechtsprechung des BAG das Urt. v. 16.04.1997 - 4 AZR 653/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen können eine Kündigung unter Umständen deswegen nicht rechtfertigen, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den besonderen Schutz der vertraulichen Kommunikation innerhalb der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit gebietet (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98; BAG Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist (vgl. z. B. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Es läge in diesem Fall keine so erhebliche Vertragspflichtverletzung vor, dass der Arbeitgeber ohne Ausspruch einer Abmahnung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt wäre (vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.12.2006, NZA 2007, 617).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Im Rahmen der für § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung sind u. a. das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (BAG, vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, NZA 2006, 491).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 2 Sa 402/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Urlaubsüberschreitung - Auflösungsgründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.2009 - 2 Sa 402/08).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Die beharrliche Arbeitsverweigerung setzt nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99, BB 2001, 2115 ff. m. w. N.) in der Person der Arbeitnehmers Nachhaltigkeit im Willen voraus; der Arbeitnehmer muss die ihm übertragende Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt, sondern vielmehr eine intensive Weigerung vorliegen muss.
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. beispielhaft BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797 f.) sind Beleidigungen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den betroffenen Arbeitgeber bedeuten, als Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an sich zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung geeignet.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung,

    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch

    Diesen Grundsätzen folgt auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG R.-P. 19.02.2004 - 6 Sa 1120/03; 08.09.2009 NZA RR 2010, 212; 24.07.2014 - 5 Sa 25/14).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Das gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. September 2009, 1 Sa 230/09, Rn. 43; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 2011, 10 Sa 315/10, Rn. 48, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Sa 327/10

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern (BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Schleswig-Holstein 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 - Juris).
  • ArbG Wuppertal, 17.05.2011 - 3 Ca 3284/10

    Fristlose Kündigung, Drohung gegen Kollegen, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

    Der Arbeitgeber, der das Vorliegen einer durch ärztliche Bescheinigung belegten Arbeitsunfähigkeit bestreiten will, muss Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlass geben, um dadurch die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern (BAG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95, in AP Nr. 43 zu § 123 BGB; Urteil vom 15.07.1992 - 5 AZR 312/91, in AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2010 - 5 Sa 24/10

    Kündigung, außerordentlich, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Freistellung von

    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10

    Unzulässigkeit einer Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung -

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - Rd. 43, Juris; Schwab/ Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 64 Rn. 162, 163; m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Darlegungslast

    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern ( BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009 - 6 Sa 158/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3386
LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009 - 6 Sa 158/09 (https://dejure.org/2009,3386)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.12.2009 - 6 Sa 158/09 (https://dejure.org/2009,3386)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 6 Sa 158/09 (https://dejure.org/2009,3386)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigungsanspruch, Benachteiligungsverbot, Belästigung, Sprachschwierigkeiten, Sprachkurs, Besuch eines Sprachkurses, Aufforderung durch Arbeitgeber

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung durch Belästigung; Entschädigungsklage bei wiederholter Aufforderung zum Besuch eines Deutschkurses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Deutschkurs für Arbeitnehmer - Aufforderung durch Arbeitgeber

  • hensche.de

    Belästigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer zum Besuch eines Deutschkurses auffordern; § 1 AGG

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGG: Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, löst keinen Entschädigungsanspruch aus

  • rechtsportal.de

    AGG § 1; AGG § 3 Abs. 3; AGG § 7; AGG § 15 Abs. 2
    Benachteiligung durch Belästigung; unbegründete Entschädigungsklage bei wiederholter Aufforderung zum Besuch eines Deutschkurses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch Aufforderung zur Teilnahme an einem Deutschkurs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist Aufforderung zum Deutschkurs eine Diskriminierung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen dass AGG, wenn zur Teilnahme an einem Deutschkurs aufgefordert wird!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung eines Deutschkurses für ausländische Arbeitnehmer

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Aufforderung einen Deutschkurs zu besuchen löst keinen Entschädigungsanspruch aus

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Aufforderung zum Deutschkurs keine Diskriminierung

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Neues Urteil zum Diskriminierungsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung eines ausländischen Mitarbeiters zur Teilnahme an Deutschkurs stellt keine Diskriminierung dar - Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund der Herkunft

Besprechungen u.ä.

  • reuter-arbeitsrecht.de (Kurzanmerkung)

    "Lernen Sie doch Deutsch” nicht diskriminierend? Das AGG gewinnt an Ernsthaftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009 - 6 Sa 158/09
    Auch das Bundesarbeitsgericht geht in seiner Entscheidung vom 25.10.2007 (8 AZR 593/06, zitiert nach Juris) davon aus, dass ein Umfeld grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern nur durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen wird.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009 - 6 Sa 158/09
    Ein Anspruch auf Entschädigung kann durch eine unbezifferte Leistungsklage geltend gemacht werden (BAG 15.02.2005 ­ 9 AZR 635/03 ­ BAGE 113, 361).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Dezember 2009 - 6 Sa 158/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 2 Sa 217/12

    Nichtbeantwortung von Stellenbewerbungen - Indiztatsache - dynamisches Team -

    Sowohl in einem bestehenden Arbeitsverhältnis als auch einem Bewerbungsverfahren ist es zulässig, von Bewerbern bestimmte Sprachkenntnisse zu verlangen (BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08 - EzA AGG § 3 Nr. 2; LAG Schleswig-Holstein vom 23.12.2009 - 6 Sa 158/09 - LAGE AGG § 3 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13798
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Übertragung

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung der EuGH-Urlaubsrechtsprechung auf Zusatzurlaub

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Urlaub, Krankheit

  • rechtsportal.de

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsansprüche bei Ausscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Denn auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sind die Regelungen für den gesetzlichen Mindesturlaub entsprechend anwendbar ( BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258 = AP SchwbG § 4 Nr. 6 zu I 2a der Gründe ), und der Abgeltungsanspruch unterliegt ebenso der Befristung wie der Urlaubsanspruch, an dessen Stelle er gem. § 7 Abs. 4 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses getreten ist ( BAG, Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 63 zu 2 der Gründe ).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    2.2 Daran hat sich durch das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 ( Rs. C-350/06 - AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1 ) nichts geändert.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Zumindest erscheint es geboten, insoweit Vertrauensschutz bis zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu gewähren, weil sich die zur Entscheidung des EuGH führende Vorlage des LAG Düsseldorf ( Beschluss vom 02.08.2006 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2006, 628 ) auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt hatte.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Danach soll zwar Art. 7 Abs. 1 RiL 2003/88/EG dahin auszulegen sein, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraumes oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht ausüben konnte, was das Bundesarbeitsgericht veranlasst hat, seine gegenteilige Rechtsprechung unter gemeinschaftskonformer Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG insoweit aufzugeben ( Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 R 47 ff. ).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Ebenso wie die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer ohne Drängen des Arbeitgebers schriftlich abgegebenen fristlosen Eigenkündigung regelmäßig treuwidrig ist ( dazu BAG, Urteil vom 12.03.2009 - 2 AZR 894/07 - NZA 2009, 840 R 18 ), ist es einem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben versagt, sich auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zu berufen, was die Klägerin zudem noch nicht einmal getan hat.
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Denn auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sind die Regelungen für den gesetzlichen Mindesturlaub entsprechend anwendbar ( BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258 = AP SchwbG § 4 Nr. 6 zu I 2a der Gründe ), und der Abgeltungsanspruch unterliegt ebenso der Befristung wie der Urlaubsanspruch, an dessen Stelle er gem. § 7 Abs. 4 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses getreten ist ( BAG, Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 63 zu 2 der Gründe ).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    1.1.1.2 Das Ergebnis normativer Auslegung hatte nicht hinter einem davon abweichenden übereinstimmenden Willen der Parteien zurückzutreten, der auch bei einseitigen Rechtsgeschäften Vorrang genießt ( dazu BAG Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 zu B I 4 d bb der Gründe ).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Dagegen besteht keine Veranlassung, den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen im Falle fortdauernder Arbeitsunfähigkeit derselben europarechtlich begründeten Ausnahme zu unterwerfen ( a.A. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242 zu B III 3 der Gründe; Rummel AuR 2009, 160, 163 ).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden (ebenso Griese jurisPK-SGB IX § 125 Rn. 30 ff.; Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1 zu C 2; Liebscher öAT 2010, 11, 14; Mestwerdt jurisPR-ArbR 27/2009 Anm. 2 zu C; Pulz jurisPR-ArbR 12/2010 Anm. 5 zu C; Rummel AuR 2009, 217; aA LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; ArbG Berlin 22. April 2009 - 56 Ca 21280/08 - zu I 3 der Gründe, NZA-RR 2009, 411; Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 4; Sedlmeier EuZA 2010, 88, 98 f.; im Ergebnis offengelassen von Genenger Anm. LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22 zu IV 1 c und Schlachter RdA 2009 Sonderbeilage Heft 5, 31, 35).

    Der nach deutschem Recht für Arbeitgeber aus Art. 12, 20 Abs. 3 GG abgeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes steht den Ansprüchen des Klägers auf Abgeltung des Zusatzurlaubs aus § 125 SGB IX nicht entgegen (aA LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; wie hier Pulz jurisPR-ArbR 12/2010 Anm. 5 zu C).

    (1) Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verbürgt nur den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen und seine Abgeltung (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 4; Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 497, 498 f.; Rid AuA 2010, 178; Rummel AuR 2009, 217; Sedlmeier EuZA 2010, 88, 98 f.; Subatzus DB 2009, 510, 512; wohl auch Genenger Anm. LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22 zu IV 1 c; zu der Reichweite von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie ausführlich oben zu A I 4).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09

    Schriftform bei Aufhebungsvertrag

    in einem Urteil vom 2. Oktober 2009 (& Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09) entschieden habe.
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