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   LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09   

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LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 (https://dejure.org/2009,11665)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 (https://dejure.org/2009,11665)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. August 2009 - 10 Sa 84/09 (https://dejure.org/2009,11665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zugang; Einwurfeinschreiben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG §§ 4, 7; BGB § 130
    Zugang; Einwurfeinschreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis des Zugangs eines Einwurf-Einschreibens durch Belege und Zeugenaussage der Postzustellerin; Versäumung der Klagefrist bei verspäteter Klageerhebung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kündigungszugang - Zugang eines Einwurfeinschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis des Zugangs eines Einwurf-Einschreibens durch Belege und Zeugenaussage der Postzustellerin; Versäumung der Klagefrist bei verspäteter Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Beweisqualität von Einwurf-Einschreiben?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2010, 732
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09
    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen wie Einlieferungs- und Auslieferungsbelegen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellzugangs nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (vgl. LG Potsdam, Urt. v. 27.07.2000 - 11 S 233/99, in NJW 2000, S. 3722; AG Kempen, Urt. v. 22.08.2006 - 11 C 432/05, in NJW 2007, S. 1215).

    Demgegenüber vertreten das Amtsgericht Erfurt und das Amtsgericht Paderborn (AG Erfurt, Urt. v. 20.06.2007 - 5 C 1734/06, in MDR 2007, S. 1338 ff.; AG Paderborn, Urt. v. 03.08.2000 - 51 C 76/00, in NJW 2000, S. 3722 f.) die Auffassung, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten ist, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei.

  • AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 1734/06

    Geltendmachung eines Mietzinsanspruchs; Zugangsvermutung bei ordnungsgemäßer

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09
    Demgegenüber vertreten das Amtsgericht Erfurt und das Amtsgericht Paderborn (AG Erfurt, Urt. v. 20.06.2007 - 5 C 1734/06, in MDR 2007, S. 1338 ff.; AG Paderborn, Urt. v. 03.08.2000 - 51 C 76/00, in NJW 2000, S. 3722 f.) die Auffassung, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten ist, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei.
  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09
    Demgegenüber vertreten das Amtsgericht Erfurt und das Amtsgericht Paderborn (AG Erfurt, Urt. v. 20.06.2007 - 5 C 1734/06, in MDR 2007, S. 1338 ff.; AG Paderborn, Urt. v. 03.08.2000 - 51 C 76/00, in NJW 2000, S. 3722 f.) die Auffassung, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten ist, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei.
  • AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09
    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen wie Einlieferungs- und Auslieferungsbelegen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellzugangs nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (vgl. LG Potsdam, Urt. v. 27.07.2000 - 11 S 233/99, in NJW 2000, S. 3722; AG Kempen, Urt. v. 22.08.2006 - 11 C 432/05, in NJW 2007, S. 1215).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Für den Absender streitet daher beim Einwurf-Einschreiben nach Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten bzw. das Postfach zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, 869, 870; OLG Saarbrücken, NJOZ 2008, 840, 848 f.; LAG Köln BeckRS 2010, 66142; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Juni 2010 - 11 Sa 496/09, juris Rn. 118; Reichert NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza, JuS 2001, 899, 903 f.; Verse in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 21 GmbHG Rn. 21; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 130 Rn. 21; MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl., § 130 Rn. 46; ohne die Einhaltung des Verfahrens ausdrücklich zu erwähnen AG Paderborn NJW 2000, 3722, 3723; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; AG Erfurt, MDR 2007, 1338, 1339 f.; Jänich, VersR 1999, 535; Kaiser, NJW 2009, 2187, 2188; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 LB 11/14, juris Rn. 26; Staudinger/Singer, BGB, (2012), § 130 Rn. 108; BeckOGK/Gomille BGB § 130 Rn. 129; zu dem Verfahren vgl. LG Potsdam NJW 2000, 3722; aA AG Kempen, NJW 2007, 1215; Friedrich, VersR 2001, 1090; kritisch auch Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; offen gelassen von BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 26).
  • ArbG Reutlingen, 19.03.2019 - 7 Ca 89/18

    Zugang Willenserklärung, Einwurfeinschreiben, Urkundenbeweis, Anscheinsbeweis

    In der Rechtsprechung ist sehr umstritten, welcher Beweiswert diesen Einlieferungsund Zustellungsbelegen der Deutschen Post AG zukommt (vgl. zum Meinungsstand u. a. LAG Rheinland-Pfalz vom 23. September 2013, 5 Sa 18/13 m. w. N.; LAG Köln vom 14. August 2009, 10 Sa 84/09 m. W. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 130 BGB kommt die Dokumentation allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises in Betracht, wenn das ordnungsgemäße Zustellverfahren (Bestätigung der Zustellung nach Einwurf durch Unterschrift und Datumsangabe) von dem Zusteller eingehalten worden ist (Reichold in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 130 BGB Rn 41 unter Bezugnahme auf Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 20.03.07 - 4 U 83/06 = juris Rn 58; vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz Beschluss vom 31.01.2005 - 11 WF 1013/04 = juris Rn 10 vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 = juris Rn 34 ff - auch zum Streitstand).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    Andererseits wird vertreten, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens und korrekt dokumentierter Ablieferung ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten sei, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei ( Palandt/Ellenberger , 69. Aufl. 2010, § 130 Rn. 21; Putz , NJW 2007, 2450; Reichert , NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza , JuS 2001, 899, 902 f.; AG Paderborn, Urt. v. 3. August 2000 - 51 C 76/00 - NJW 2000, 3722, 3723; vgl. zum Streitstand LAG Köln, Urt. v. 14. August 2009 - 10 Sa 84/09 - zitiert nach juris , Rn. 34).
  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn anhand des Auslieferungsbelegs festgestellt werden kann, dass die zuzustellende Postsendung jedenfalls die für die Zustellung an den Adressaten verantwortliche Poststelle erreicht hat (LAG Köln 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 - AuA 2010, 732; LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99 - NJW 2000, 3722).
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