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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10 (https://dejure.org/2010,7695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2010 - 11 S 1873/10 (https://dejure.org/2010,7695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2010 - 11 S 1873/10 (https://dejure.org/2010,7695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines konkreten Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die rückwirkende Gewährung eines beantragten Aufenthaltstitels vom Zeitpunkt der Antragstellung oder des Entstehens der Erteilungsvoraussetzungen; Abstellung auf die Verpflichtung zur Erteilung oder ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § ... 81 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 85, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 26 Abs. 1 S. 1
    Aufenthaltserlaubnis, rückwirkende Erteilung, Rechtsschutzinteresse, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Ausweisungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 59
  • DVBl 2011, 59 DÖV 2011, 123 (Ls.)
  • DÖV 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10
    Die Verpflichtung der Ausländerbehörde, den beantragten Aufenthaltstitel rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder jedenfalls des Entstehens der Erteilungsvoraussetzungen zu gewähren bzw. zu verlängern, setzt das Bestehen eines konkreten Rechtsschutzbedürfnisses voraus (im Anschluss an BVerwG, U.v. 29.09.1998 - 1 C 14/97 - InfAuslR 1999, 69-72).

    19 Dem Kläger steht das in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 29.09.1998 - 1 C 14.97 - InfAuslR 1999, 69 m.w.N.) für die auch rückwirkende Erteilung (oder Verlängerung) geforderte Sachbescheidungs- bzw. Rechtsschutzbedürfnis zur Seite.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29.09.1998 (- 1 C 14.97 - InfAuslR 1999, 69; bestätigt durch U. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - AuAS 2010, 113; vgl. auch U.v. 30.03.2010 - 1 C 6.09 - InfAuslR 2010, 343) überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass für eine Aufenthaltsverfestigung (dort nach § 24 Abs. 1 AuslG 1990) Besitzzeiten auch solche Zeiten sein könnten, in denen ein Anspruch nur von Rechts wegen bestanden habe; die fehlende Titulierung sei unschädlich.

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10
    Zwar könnte die Zeit - allerdings nur im Ermessenswege und auch nur teilweise - bis zu einem Jahr gem. § 85 AufenthG berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - AuAS 2010, 113).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29.09.1998 (- 1 C 14.97 - InfAuslR 1999, 69; bestätigt durch U. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - AuAS 2010, 113; vgl. auch U.v. 30.03.2010 - 1 C 6.09 - InfAuslR 2010, 343) überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass für eine Aufenthaltsverfestigung (dort nach § 24 Abs. 1 AuslG 1990) Besitzzeiten auch solche Zeiten sein könnten, in denen ein Anspruch nur von Rechts wegen bestanden habe; die fehlende Titulierung sei unschädlich.

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10
    Der Senat ist im Übrigen an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 161 Abs. 2 VwGO gebunden, und zwar schon deshalb, weil die Beklagte sie nicht angegriffen hat (vgl. zur Zulässigkeit einer Anfechtung BVerwG, U.v. 08.05.2005 - 3 C 50.04 - NJW 2006, 536).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29.09.1998 (- 1 C 14.97 - InfAuslR 1999, 69; bestätigt durch U. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - AuAS 2010, 113; vgl. auch U.v. 30.03.2010 - 1 C 6.09 - InfAuslR 2010, 343) überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass für eine Aufenthaltsverfestigung (dort nach § 24 Abs. 1 AuslG 1990) Besitzzeiten auch solche Zeiten sein könnten, in denen ein Anspruch nur von Rechts wegen bestanden habe; die fehlende Titulierung sei unschädlich.
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung bei Klagen, die auf die Verpflichtung zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 07.04.2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Dies zeigt bereits der Umstand, dass die hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung uneinheitlich ist (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23. November 2009 - 3 Bf 111/08.Z -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2010 - 11 S 1873/10 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Für die Überlegung, dass der Antrag eine Tatbestandsvoraussetzung der Erteilung des Aufenthaltstitels sein dürfte, dürfte auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sprechen, nach der eine rückwirkende Legalisierung durch Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zeitraum, der vor der Beantragung des Titels liegt, ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 - InfAuslR 2011, 373 ; vgl. auch Senatsurteil vom 08.11.2010 - 11 S 1873/10 - AuAS 2011, 14).
  • VG Aachen, 24.02.2016 - 8 K 247/14

    Vaterschaftsanerkennung; Vaterschaftsanfechtung; Rechtsmissbrauch

    Hierauf kann die Klägerin sich schon deshalb berufen, da die Dauer des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis von Bedeutung sein kann, vgl. in ähnlich gelagerten Fällen auch OVG NRW, Urteil vom 23. August 2012 - 18 A 537/11 -, InfAuslR 2013, 23 = juris, Rn. 39 (zu § 28 Abs. 2 AufenthG); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2010 - 11 S 1873/10 -, AuAS 2011, 14 = juris, Rn. 20 (zu § 26 Abs. 4 AufenthG).
  • VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Im Fall der Klägerin ergibt sich ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG für einen vor dem 7. August 2012 liegenden Zeitraum bereits daraus, dass die Dauer des Besitzes ihrer Aufenthaltserlaubnis - wie die Klägerin zu Recht geltend macht - für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG von Bedeutung sein kann (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall unlängst VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013 - VG 15 K 188.12 -, Juris Rn. 18; s. ferner z.B. auch OVG Münster, Urteil vom 23. August 2012 - OVG 18 A 537/11 - Juris Rn. 37 ff.; VG Stade, Urteil vom 22. März 2012 - VG 4 A 184/10 -, Juris Rn. 26; für die mögliche Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG auch VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 2010 - VGH 11 S 1873/10 -, Juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 23. November 2012 - VG 30 K 2177.11 -, Juris Rn. 17).

    In der zweiten vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O.) bejahte das Gericht das Rechtsschutzbedürfnis ebenfalls mit Rücksicht darauf, dass ansonsten für eine später vom Kläger - für das Gericht "nahe liegend" - ins Auge gefasste Aufenthaltsverfestigung nach § 26 Abs. 4 AufenthG die Zeit zwischen Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausfallen würde, da sie in Ermangelung der Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG als bloße Duldungszeit nicht nach § 102 Abs. 2 AufenthG auf die 7-Jahres-Frist anrechenbar wäre.

  • OVG Bremen, 20.09.2016 - 1 LB 88/15

    Aufenthaltserlaubnis; Nachweis der Erteilungsvoraussetzungen -

    Für die auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit gerichtete Klage besteht das erforderliche (konkrete) Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2010 - 11 S 1873/10 -, AuAS 2011, 14; BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 14/97 -, DVBl 1999, 172 ).
  • VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Staatsangehörigen;

    Für einen in Zukunft möglichen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kann daher die Zeit ab Antragstellung von Bedeutung sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.11.2010, AuAS 2011, 14, m.w.N.).
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