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   LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08   

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https://dejure.org/2009,2618
LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2009,2618)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2009,2618)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 9 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2009,2618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 2 Abs. 1 TVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 Abs. 1 TVG
    Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Tariffähigkeit einer Konkurrenzgewerkschaft im Brief und Zustelldienst

  • hensche.de

    Tarifvertrag: Tariffähigkeit, GNBZ, Mindestlohn

  • Judicialis

    TVG § 2 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 2 Abs. 1; ArbGG § 97 Abs. 1; ZPO § 149
    Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Tariffähigkeit einer Konkurrenzgewerkschaft im Brief- und Zustelldienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerkschaft GNZB

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    GNBZ ist endgültig tarifunfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig - GNBZ mangelt es an nötigem Durchsetzungsvermögen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Das Feststellungsinteresse folgt bereits daraus, dass die rechtkräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung für und gegen alle hat (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    mit der G bei der Werbung um Mitglieder auch durch den Abschluss von Tarifverträgen in Konkurrenz findet, den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht begründen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Es mag zwar sein, dass eine Gefälligkeit aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht nur darin bestehen kann, gesetzliche Mindestbedingungen ohne Kompensation zu unterschreiten (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ), sondern auch, einen Mindestlohntarifvertrag mit einer Arbeitgeberin abzuschließen, der angesichts der höheren Tariflöhne bei dieser Arbeitgeberin nur das Ziel haben kann, über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Arbeitnehmer bei Konkurrenzunternehmen verbindlich zu werden.

    Sie sind nicht auf eine Prüfung angelegt, ob diese einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern darstellen (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (vgl. zuletzt: BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Dies bedingt, die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung von einer gewissen Durchsetzungskraft und Mächtigkeit abhängig zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - und vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Da die Beteiligte zu 2) für sich die Tariffähigkeit beansprucht, hätte sie dazu Umstände vortragen müssen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Es muss ein hauptamtlicher oder ggf. auch ehrenamtlicher Mitarbeiterapparat bestehen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 -).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Gegnerfreiheit bedeutet, dass einer Gewerkschaft grundsätzlich keine Personen angehören können, die ihrerseits Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - ).

    Dies ist der Fall, wenn sich eine Gewerkschaft im Wesentlichen nicht aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, sondern aus Zuwendungen der Arbeitgeber finanziert und zu befürchten ist, dass die Arbeitgeberseite durch Androhung der Zahlungseinstellung die Willensbildung auf die Arbeitnehmerseite beeinflussen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - ).

    Dies bedingt, die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung von einer gewissen Durchsetzungskraft und Mächtigkeit abhängig zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - und vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - ).

    Dieses Indiz ist aber nicht ausreichend, wenn es sich bei den Tarifverträgen um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge handelt oder wenn sie auf einem Diktat der Arbeitgeberseite beruhen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - ).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Zwar hat das Arbeitsgericht Köln zutreffend im erstinstanzlichen Verfahren weder den AGV N B - und Z e. V. noch den Bundesverband der K -E -P D e. V. von Amts beteiligt, sondern nur die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als Spitzenorganisation (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - ).

    Jedoch sind beide Arbeitgeberverbände berechtigt, sich durch einen eigenen Antrag, der auf die Tariffähigkeit der Beteiligten zu 2) bezogen ist, an dem Verfahren zu beteiligen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - ).

    Wird im Beschlussverfahren nach § 97 ArbGG ein zulässiges Rechtsmittel von einem Beteiligten eingelegt, so führt dies dazu, dass der Rechtsstreit hinsichtlich aller Beteiligten in die Rechtsmittelinstanz gelangt, da über den Streitgegenstand hinsichtlich aller Beteiligten nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - ).

    Dabei ist entscheidend, aufgrund welcher Umstände es zum Abschluss dieser Tarifverträge gekommen ist und welcher Zweck mit ihnen verfolgt wurde, ob die Gewerkschaft eigene Vorstellungen zum Inhalt der abzuschließenden Tarifverträge entwickelt hatte, ob sie Gelegenheit hatte, vor Abschluss der Tarifverträge ihre Vorstellungen in die Tarifverhandlungen einzubringen, ob sie eine Rolle gespielt haben und welchen Zweck die Arbeitgeberseite mit dem Abschluss der Tarifverträge verfolgte (vgl. BAG, Beschluss vom 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - ).

  • ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 8) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 - 14 BV 324/08 - werden zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 - 14 BV 324/08 - die Anträge der Beteiligten zu 1), 3) und 5) zurückzuweisen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 - 14 BV 324/08 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1), 3) und 5) zurückzuweisen.

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Dies folgt aus dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgebot, das in § 9 Abs. 1 ArbGG vorgesehen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 - 1 B 13.08 - ausgeführt, die Verordnung verstoße wegen Überschreitung der gesetzlichen Ermächtigung in § 1 Abs. 3 a AEntG gegen den Gesetzvorbehalt nach Art. 80 GG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    Türkei , vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2008 - 34503/97, NZA 2010, 1425, AuR 2009, 269, im französischen Originaltext im Internet allgemein zugänglich unter: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp ?item=1&portal=hbkm&action=html& highlight=34503/97&sessionid=86181956& skin=hudoc-en, eine völkerrechtliche Gewährleistung des Streikrechts auch für Beamte abgeleitet.

    vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2008 - 34503/97, ausführlich in: AuR 2009, 269 (273) und im französischen Originaltext, a. a. O.

  • VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken

    17 vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Entscheidungen vom 12. November 2008 - Nr. 34503/97 -, Demir und Baykara, und vom 21. April 2009 - Nr. 68959/01 -, Enerji Yapi-Yol Sen, AuR 2009, 269 und 274; NVwZ 2010, 1018 (L).
  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Die Beteiligte zu 2. beruft sich insofern ohne Erfolg auf den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 - 14 BV 324/08 und die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08.
  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
    Die Zulässigkeit vergangenheitsbezogener Anträge ergebe sich aus dem Beschluss des LArbG Köln vom 20.05.2009, Az. 9 TABV 105/08.

    Nur durch einen solchen Ausspruch kann auch Rechtssicherheit für bereits vergangene Zeiträume erreicht werden (vgl. LArbG Köln, Beschluss vom 20.05.2009, Az. 9 TaBV 105/08, Rn. 156 - juris -).

  • VG Bremen, 03.07.2012 - D K 20/11

    Verweis - Dienstleistungspflicht; Dienstvergehen; Disziplinarverfahren;

    Die genannte Entscheidung vom 12.11.2008 erscheint insoweit nicht ergiebig, weil der EGMR darin u. a. ausgeführt hat, dass Fragen des Verbots des Streikrechts im öffentlichen Dienst nicht Gegenstand dieses Verfahrens seien (insoweit abgedruckt in: AuR 2009, 269, 273 und wohl auch im französischen Originaltext, vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 07.03.2012 - 3d A 317/11.O - juris, Rn. 206).
  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

    c) Soweit V ... auf die Entscheidungen des LArbG Köln (Beschluss vom 20. Mai 2009 - 9 TABV 105/08 - LAGE § 2 TVG Nr. 7) und des LArbG Hamburg (Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 - juris; beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 3/11 anhängig) verweist und aus diesen Entscheidungen Argumente für die Zulässigkeit eines vergangenheitsbezogenen Antrags auf Feststellung der Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung herleiten will, ist dazu folgendes ausführen:.
  • BAG, 27.04.2010 - 1 ABR 101/09

    Fehlende Tariffähigkeit Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste

    Die Rechtsbeschwerdeführer - Beteiligte zu 2) und 8) - haben die mit Schriftsätzen vom 22. Juli und 21. Juli 2009 jeweils eingelegten Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Mai 2009 - 9 TaBV 105/08 - mit weiteren am 12. April und 14. April 2010 eingegangenen Schriftsätzen zurückgenommen.
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