Rechtsprechung
   LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92   

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https://dejure.org/1992,2439
LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. November 1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Unterrichtungs- und Beratungsrechten; Zustimmung zur Versetzung von fünf Arbeitnehmern; Beteiligungrecht des Betriebsrats; Durchführung einer Interessenausgleichs- und sozialplanpflichtigen Maßnahme ; Umzug einer LKW-Division

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 23 Abs. 3 § 90 Abs. 1, Abs. 2
    Betriebsrat: Verletzung der Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1948
  • AuR 1993, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Da nach dem Vortrag des Betriebsrats der Arbeitgeber ihm die verlangten Mitbestimmungsrechte nicht zugestanden hat, ist zu besorgen, dass er ohne gerichtliche Entscheidung dies auch in Zukunft nicht tun wird (vgl. BAG vom 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 -).

    Das vom Arbeitgeber zu unterlassende Verhalten ist so konkret umschrieben, dass einer den Anträgen stattgebende Entscheidung unschwer entnommen werden kann, welche Rechtsfolge angeordnet worden ist (BAG, AP 29 zu § 80 BetrVG 72; BAG von 06.11.1990, - 1 ABR 60/89 -).

    Im Gegensatz zu § 92 Abs. 1, bei dem der Gesetzgeber eine Einschränkung hinsichtlich des Beratungsgegenstandes im Verhältnis zur Unterrichtungspflicht gemacht hat, heißt es in § 90, dass der Arbeitgeber "die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen ..." zu beraten hat (vgl. BAG vom 06.11.1990, - 1 ABR 60/89 -).

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die einzige Ausnahme von der Regel, dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers bei vergangenen Verstößen im Hinblick auf die Folgen des § 23 Abs. 3 nicht ankomme, ist der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Satz, dass dann kein grober Verstoß vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Ansicht in einer umstrittenen schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage vertritt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, NZA 1991, 817, 820; vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, BB 1991, 2157).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die einzige Ausnahme von der Regel, dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers bei vergangenen Verstößen im Hinblick auf die Folgen des § 23 Abs. 3 nicht ankomme, ist der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Satz, dass dann kein grober Verstoß vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Ansicht in einer umstrittenen schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage vertritt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, NZA 1991, 817, 820; vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, BB 1991, 2157).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die Unterrichtung und Beratung im Sinne des § 90 kann und muss teilweise durchaus aus verschiedenen Teilstücken bestehen, je nach Umfang und Bedeutung der Maßnahme (vgl. BAG vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 -).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Ein Verstoß dagegen, erst recht wenn er wiederholt vorkommt, ist daher "grob" im Sinne des § 23 Abs. 3. Auf ein subjektives Verschulden des jeweils handelnden Vertreter des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG, Beschluss vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die Planung einzelner Schritte zur Realisierung des bereits beschlossenen Vorhabens ist nur ein Teil dieser Planung, der noch dazu in einem relativ späten Stadium angesiedelt ist (vgl. zu § 80 Abs. 2: BAG vom 17.03.1987 in gABR 59/85 = DB 1987, 1491 ff., 1493).
  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16

    Versetzung; Zustimmungsersetzung (hier abgelehnt); Begriff des "zu besetzenden

    Auch im Betriebsverfassungsgesetz, etwa bei den §§ 90, 91 BetrVG, wird der Arbeitsplatz als Tätigkeitsbereich im räumlich-funktionalen Sinn verstanden (GK-Weber, 10. Aufl. 2014, § 90 BetrVG, Rn. 21; LAG Hessen, Beschl. v. 3.11.1992 - 5 TaBV 27/92, BeckRS 1992, 30448097, beck-online).
  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Es stellt eine grobe Verletzung der Pflichten eines Arbeitgebers aus dem Betriebsverfassungsgesetz dar, wenn er den Betriebsrat immer wieder so spät über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von betrieblichen Räumen oder von Umzügen innerhalb eines Gebäudes informiert, dass der Betriebsrat diese Pläne aus faktischen Zwängen heraus nur noch zur Kenntnis nehmen kann, ohne dass eine realistische Chance besteht, eventuelle Vorschläge und Bedenken noch umzusetzen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3. November 1992 - 5 TaBV 27/92 -, BB 1993, 1948 ; juris).
  • BayObLG, 18.12.2023 - 201 ObOWi 1077/23

    Trotz Nichtgeltung der pandemiebedingten Maskenpflicht für Fahrzeuginsassen auf

    Im Betriebsverfassungsrecht wird auf den Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers im räumlich-funktionalen Sinne abgestellt, in dem dieser unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt (LAG Hessen, Beschluss vom 3.11.1992 - 5 TaBV 27/92 = BeckRS 1992, 30448097; ErfK/Kania BetrVG 24. Aufl. § 90 Rn. 5; BeckOK/Werner ArbR BetrVG [70. Ed. Stand: 01.12.2023] § 90 Rn. 7).
  • ArbG Rostock, 28.04.2009 - 1 BVGa 3/09

    Auskunfts- und Beratungsanspruch des Betriebsrats bei der Anmietung neuer

    Um die Belegschaftsinteressen wirksam vertreten zu können, ist dem Betriebsrat vielmehr zu ermöglichen, eventuelle Vorschläge und Bedenken schon vor einer Auswahlentscheidung einzubringen (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 - LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 32).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2086
BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91 (https://dejure.org/1992,2086)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 AZR 418/91 (https://dejure.org/1992,2086)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 AZR 418/91 (https://dejure.org/1992,2086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg - Umfang der Mitbestimmungsrechte des Personalrats - Gebrauchmachen von einem privatrechtlichen Direktionsrecht

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 978
  • BB 1992, 1860
  • AuR 1993, 306
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Der Arbeitgeber muß bei der Ausübung seines Direktionsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB die Grundsätze billigen Ermessens wahren (BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2c der Gründe).

    Eine Leistungsbestimmung - hier die Arbeitszeitanordnung - entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 25. Oktober 1989, aaO, zu II 2b, aa der Gründe; BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe).

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Der Arbeitgeber muß bei der Ausübung seines Direktionsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB die Grundsätze billigen Ermessens wahren (BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2c der Gründe).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Daher ist die Anwendung von § 13 AZO kraft Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen (BAG Urteil vom 3. Oktober 1969, BAGE 22, 144 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO, mit Anm. Söllner; Denecke/Neumann/Biebl, AZO, 11. Aufl., § 13 Rz 14).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1981 (- 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 PersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Eine Leistungsbestimmung - hier die Arbeitszeitanordnung - entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 25. Oktober 1989, aaO, zu II 2b, aa der Gründe; BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Der Arbeitgeber muß bei der Ausübung seines Direktionsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB die Grundsätze billigen Ermessens wahren (BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2c der Gründe).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Eben das trifft aber dann nicht zu, wenn - wie hier geschehen - die Dienststelle keine eigene Entscheidung trifft, sondern nur die Entscheidung eines anderen staatlichen Organs weitervermittelt (so auch Beschluß des BVerwG vom 22. Februar 1991 - 6 PB 8.90 - n.v. in einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg betreffend eben diese "Mittagspausenregelung").
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.1991 - 13 Sa 46/90

    Rechtmäßigkeit arbeitszeitregelnder Anordnungen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Januar 1991 - 13 Sa 46/90 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    etwa BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 978, 982 [III.]: "Eine Leistungsbestimmung ... entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (...).

    Dementsprechend widerspricht die 'Mittagspausenregelung' dem Grundsatz der Billigkeit"; im selben Sinne etwa BAG 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 [B.III.4 a.]: "Es entspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber bei der Anwendung der Schutznorm des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) KSchG lediglich unternehmerische Interessen verwirklicht".S. etwa BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 978, 982 [III.]: "Eine Leistungsbestimmung ... entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (...).

    89) S. etwa BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 978, 982 [III.]: "Eine Leistungsbestimmung ... entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (...).

  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

    Unbillig ist eine Weisung insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber allein seine Interessen durchzusetzen versucht (BAG vom 19.05.1992, NZA 1992, 978 ).
  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

    72) S. dazu (damals zu § 315 BGB) statt vieler BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 1978, 1982 (III.); s. dazu auch schon BGH GS 6.7.1955 - GSZ 1/55 - BGHZ 18, 149, 152 (I.2) zu § 847 BGB a. F.: "Verhältnisse aller Beteiligten" berücksichtigen.
  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

    (1) ... (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten".) ebenso wie zur Wahrung "billigen Ermessens" 183S.dazu (damals zu § 315 BGB) statt vieler BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 1978, 1982 [III.]; s. dazu auch schon BGH GS 6.7.1955 - GSZ 1/55 - BGHZ 18, 149, 152 [I.2.] zu § 847 BGB a.F.: "Verhältnisse aller Beteiligten" berücksichtigen.S.dazu (damals zu § 315 BGB) statt vieler BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 1978, 1982 [III.]; s. dazu auch schon BGH GS 6.7.1955 - GSZ 1/55 - BGHZ 18, 149, 152 [I.2.] zu § 847 BGB a.F.: "Verhältnisse aller Beteiligten" berücksichtigen.

    183) S.dazu (damals zu § 315 BGB) statt vieler BAG 19.5.1992 - 1 AZR 418/91 - AP Art. 70 Verf. Bad.-Württ. Nr. 1 = NZA 1992, 1978, 1982 [III.]; s. dazu auch schon BGH GS 6.7.1955 - GSZ 1/55 - BGHZ 18, 149, 152 [I.2.] zu § 847 BGB a.F.: "Verhältnisse aller Beteiligten" berücksichtigen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

    Unbillig ist die Maßnahme, wenn der Arbeitgeber allein seine Interessen durchzusetzen versucht (BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 418/91 - zu III der Gründe, NZA 1992, 978 [Arbeitszeitverkürzung durch Ausweitung der Mittagspause - "Mittagspausenregelung"]).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Nach Art. 49 Landesverfassung von Baden-Württemberg hat die Landesregierung selbst keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit in personalvertretungsrechtlich relevante Materien, deshalb hat sie auch nicht wirksam die Lage der Arbeitszeit der beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Angestellten und Arbeiter ohne Beteiligung der Personalvertretungen festlegen können (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 1992 - 1 AZR 418/91 - AP Nr. 1 zu Art. 70 Verf. Baden-Württemberg).
  • LAG Köln, 17.04.2014 - 9 Sa 887/13

    Streit über Differenzvergütungsansprüche

    Ob dies geschehen ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG vom 19.05.1992 - 1 AZR 418/91 -, juris), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit einer getroffenen Ermessensausübung beim Arbeitgeber liegt (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 -, juris).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 71/14

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Ob dies geschehen ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG vom 19.05.1992 - 1 AZR 418/91, juris), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit einer getroffenen Ermessensausübung beim Arbeitgeber liegt (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, juris).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 534/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Ob dies geschehen ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG vom 19.05.1992 - 1 AZR 418/91, juris), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit einer getroffenen Ermessensausübung beim Arbeitgeber liegt (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, juris).
  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

    Richtig ist, dass das sich aus der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch den Ort der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, auch durch den Inhalt des Arbeitsvertrages beschränkt sein kann (BAG, NZA 1993, 1127 ; BAG, NZA 1992, 978).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 379/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10

    Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 11 Sa 859/13

    Einzelfall; Streit über Wirksamkeit einer Versetzung und unmittelbarer

  • LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 292/98
  • LAG Düsseldorf, 14.09.1998 - 10 Sa 1109/98

    Abmahnung wegen Weigerung zum "Vaterunser" die Orgel zu spielen

  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 325/98
  • LAG Köln, 22.03.2013 - 9 Sa 897/12
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 293/98
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 326/98
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 294/98
  • ArbG Gera, 03.05.2023 - 1 Ga 5/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Verfügungsgrund

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5789
LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BeschFG § 2 Abs. 1; EStG § 40a
    Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot und Tarifvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Bestimmung ; Ausschluß geringfügig Beschäftigter ; Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer; Pauschalierung der Lohnsteuer ; Teilzeitbeschäftigte ; Unwirksame tarifvertragliche Regelung ; Sachlicher Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1435
  • AuR 1993, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben.

    Selbst wenn - worauf das Bundesarbeitsgericht (BAG NZA 93, 215, 218) zutreffend hingewiesen hat - ein Bedürfnis für Sozialleistungen bei einer bestimmten Mindeststundenzahl nicht mehr anzuerkennen sein sollte, ließe sich damit eine Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nicht rechtfertigen.

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Zum einen hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei individuell getroffenen Vereinbarungen.
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12789
LAG Hamm, 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92 (https://dejure.org/1993,12789)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92 (https://dejure.org/1993,12789)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 15 Sa 1291/92 (https://dejure.org/1993,12789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuR 1993, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Daß das Arbeitsgericht einen halben Monatsverdienst in Ansatz gebracht habe, stehe im Widerspruch zur Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.01.1993 (15 Sa 1291/92) wonach pro Beschäftigungsjahr nur ein Viertel des Bruttomonatsverdienstes anzusetzen sei.

    2.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 4.6.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.7.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Daß das Arbeitsgericht einen halben Monatsverdienst in Ansatz gebracht habe, stehe im Widerspruch zur Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.01.1993 (15 Sa 1291/92) wonach pro Beschäftigungsjahr nur ein Viertel des Bruttomonatsverdienstes anzusetzen sei.

    2.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 4.6.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.7.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    2.3.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können selbst in massearmen Insolvenzverfahren nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Ber-scheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 = ZInsO 2004, 572).
  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

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  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    2.4.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können selbst in massearmen Insolvenzverfahren nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid, ZInsO 1999, 27, 28 ; ebenso Griese, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG, Urt. v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 , ZInsO 2003, 1054, 1057 ; BAG, Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 , ZInsO 2004, 107, 109 ; zust. Oetker, Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm, Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 , LAGE § 122 InsO Nr. 1 = ZInsO 2004, 572 ).
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