Weitere Entscheidung unten: BAG, 04.06.2008

Rechtsprechung
   BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06, 4 AZR 767/06   

Zitiervorschläge
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BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06, 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,560)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06, 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,560)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 4 AZR 765/06, 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,560)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • openjur.de

    Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang; Branchenwechsel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wechsel des Tarifrechts für ein übergangenes Arbeitsverhältnis durch einen Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel; Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs in einem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilbetriebsübergang - Bezugnahme auf Tarifverträge

  • hensche.de

    Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 613a Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Fortgeltung eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge - Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge und Rechtsfolgen bei Betriebsübergang

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Weitergeltung tarifvertr. Regelungen bei Betriebsübergang - BAG: Kleine dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag gilt nach Betriebsübergang weiter

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag gilt nach Betriebsübergang weiter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur dynamischen Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge bei Teilbetriebsübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.8.2007)

    Arbeitnehmern steht nach Verkauf von Vertrieb gleicher Lohn zu // In einem Betrieb können mehrere Tarife gelten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 613a
    Dynamische Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge - Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang eines betriebsmittelarmen Dienstleistungsbetriebes

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2008, 181
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06
    Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (= Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12 f. mwN; ebenso ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 127; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. E Rn. 203 f.).

    Das hat der Senat gerade auch für eine Bezugnahmeklausel entschieden, in der auf den BMT-G II und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge verwiesen worden ist (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - aaO mwN).

    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass nur in den Fällen der normativen Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis der Parteien vor dem Betriebsübergang dessen Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht kommt (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 15).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298, 308; vgl. auch Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 13; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/ Schweibert/Seibt E Rn. 202; Kort SAE 2006, 247 ff.; ErfK/Preis § 613a Rn. 127; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 119 Rn. 12).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06
    Die hier vertretene Auffassung zur Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang verstößt nicht gegen Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Wehrhof] EuGHE I 2006, 2397 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) möglicherweise aufstellen wollte.

    Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung jedenfalls deutlich gemacht, dass es um die Freiheit des Erwerbers von Bindungen an künftige Kollektivverträge (so 9. März 2006 - C-499/04 -aaO Rn. 34, 35) bzw. an nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 36) bzw. an Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 37), geht.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06
    3a vergütet worden war, hat das Landesarbeitsgericht mit Recht angenommen, die Beklagte habe nach den Grundsätzen der Verteilung von Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung die objektive Fehlerhaftigkeit der dem Kläger mitgeteilten Vergütungsgruppe darzulegen und zu beweisen (dazu grundlegend zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Die Gewährung von Vertrauensschutz in eine aufgegebene höchstrichterliche Rechtsprechung setzt zunächst voraus, dass die betroffene Partei auf die Fortgeltung einer bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - Rn. 31; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 33, BAGE 117, 281; 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06 - Rn. 8 ff., beachte dazu aber BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 -) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Abgesehen davon reicht eine einzelne höchstgerichtliche Entscheidung nicht aus, die Gewährung von Vertrauensschutz zu begründen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - Rn. 32, SAE 2008, 365).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Abgesehen davon reicht eine einzelne höchstgerichtliche Entscheidung nicht aus, die Gewährung von Vertrauensschutz zu begründen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - Rn. 32, SAE 2008, 365).
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Rechtsprechung
   BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07   

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BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07 (https://dejure.org/2008,5956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2008, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    a) Die hier vertretene Auffassung zur Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang verstößt nicht gegen Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Werhof] EuGHE I 2006, 2397 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) möglicherweise aufstellen wollte.

    Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung jedenfalls deutlich gemacht, dass es um die Freiheit des Erwerbers von Bindungen an künftige Kollektivverträge (so 9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 34, 35 aaO) bzw. an nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge (9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 36 aaO) bzw. an Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen (9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 37 aaO), geht.

    Der EuGH hat in der Entscheidung vom 9. März 2006 (- C-499/04 - Werhof) ausgeführt, dass diese Richtlinie (gemeint 77/187/EWG) "nur bezweckt, die am Tage des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu wahren" (Rn. 29).

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (= Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; vgl. auch 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12 f.; ebenso ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 127; Hohenstatt in Willemsen/ Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. E Rn. 203 f.).

    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass nur in den Fällen der normativen Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis der Parteien vor dem Betriebsübergang dessen Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht kommt (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 15).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298, 308; vgl. auch Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 13; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt E Rn. 202; Kort SAE 2006, 247; ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 127; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 119 Rn. 12).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    (3) Der Gleichstellungszweck, den die Bezugnahmeklausel in dem Arbeitsvertrag vom 26. September 1994 nach der übereinstimmenden Auffassung der Parteien verfolgt, rechtfertigt ebenfalls nicht die Auslegung der Bezugnahme auf den BMT-G II und die ihn ergänzenden Tarifverträge nach dem Branchenwechsel als Verweisung auf die nunmehr fachlich einschlägigen allgemeinverbindlichen Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk (Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 -).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine andere Rechtsauffassung eingenommen hat (zuletzt 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 f.), hat er sie bereits ausdrücklich aufgegeben (Senat 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - NZA 2008, 364; 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 -).

    Parallel Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07 - ebenfalls parallel Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 - teilweise parallel damalige Leitsache 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -.

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine andere Rechtsauffassung eingenommen hat (zuletzt 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 f.), hat er sie bereits ausdrücklich aufgegeben (Senat 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - NZA 2008, 364; 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 -).

    Parallel Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07 - ebenfalls parallel Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 - teilweise parallel damalige Leitsache 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -.

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    (4) Entgegen der Auffassung der Beklagten hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 6. November 2007 (- 1 AZR 862/06 - NZA 2008, 542) nicht "bestätigt", dass "auf der Basis der Gleich-stellungsabrede" nach einem Betriebsübergang mit Branchenwechsel ein fachlich einschlägiger allgemeinverbindlicher Tarifvertrag "zur Anwendung kommen" müsste.

    Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG dient gerade der Wahrung der Arbeitnehmerrechte (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - NZA 2008, 542).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (= Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; vgl. auch 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12 f.; ebenso ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 127; Hohenstatt in Willemsen/ Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. E Rn. 203 f.).

    In seiner weiteren Rechtsprechung hat der Senat, allerdings ohne dass eine kongruente Tarifbindung an den für den Arbeitgeber zuletzt einschlägigen Tarifvertrag vorlag, die regelmäßige Auslegung der in Rede stehenden Gleichstellungsvereinbarung als Tarifwechselklausel abgelehnt (30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 186 f.; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141, 146).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    bb) Der Senat folgt in der Frage, ob und mit welchem Inhalt ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen ist, der ausführlichen Begründung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 12 Sa 2044/06 (vgl. 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07 -), die einen gleichliegenden Sachverhalt betrifft.

    Parallel Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07 - ebenfalls parallel Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 - teilweise parallel damalige Leitsache 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -.

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    Die in einem solchen Fall mögliche Maßgeblichkeit verschiedener Tarifverträge nach dem Betriebsübergang ist in den zwingenden Vorgaben der spezialgesetzlichen Regelung des § 613a Abs. 1 BGB angelegt (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 -BAGE 97, 107).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge aber nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Schriftsatz- oder Protokollstelle angibt, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 -BAGE 86, 20; 14. November 2007 - 4 AZR 866/06 -).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
    bb) Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht nicht, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH 15. September 2005 - C -495/03 -[Intermodal Transports] EuGHE I 2005, 8151).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 866/06

    Ortszuschlag bei Doppelverdienerehe

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2007 - 15 Sa 195/07

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung nach den bisherigen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06

    Eingruppierung - Krankentransportfahrer - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 386/04

    Eingruppierung eines Dekorateurs und Gruppenleiters

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    (a) Allgemeine Geschäftsbedingungen in Formularverträgen hat das Revisionsgericht selbständig und uneingeschränkt nach den Grundsätzen der Auslegung von Normen auszulegen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 398/07 - Rn. 31).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 851/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen in Formularverträgen hat das Revisionsgericht selbständig und uneingeschränkt nach den Grundsätzen der Auslegung von Normen auszulegen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 398/07 - Rn. 31).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07
    Parallel Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 398/07 - ebenfalls parallel Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 - teilweise parallel damalige Leitsache 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -.
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