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   OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl. 9/97   

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OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl. 9/97 (https://dejure.org/1997,5300)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.07.1997 - Ausl. 9/97 (https://dejure.org/1997,5300)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - Ausl. 9/97 (https://dejure.org/1997,5300)
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    EuAlÜbk Art. 1, 2; ZusProt EuAlÜbk Art. 3

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 94
  • StV 1997, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    a) Zwar haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 59, 280 ff; 65, 332 sowie NJW 1987, 830 und NJW 1991, 1411 ) die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, grundsätzlich nicht nachzuprüfen.

    Hierzu besteht besonders dann Anlaß, wenn ein Verfolgter zur Vollstreckung eines ausländischen Abwesenheitsurteils ausgeliefert werden soll (BVerfG NJW 1983, 1726 f., NJW 1982, 1214 ).

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Voraussetzung dafür ist, daß der Verfolgte nachweislich von dem gegen ihn konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (OLG Hamm NStZ 97, 195; OLG Düsseldorf StV 94, 31; OLG Schleswig StV 96, 103; KG SV 93, 207; OLG Koblenz GA 83, 526; OLG Karlsruhe NStZ 83, 223; OLG München, Beschluß vom 26.6.1985 in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen U 112).

    Wenn aber der Verfolgte die Beweislast dafür trägt, von dem Strafverfahren keine Kenntnis gehabt und sich nicht vorsätzlich der Kenntnisnahme der Verfahrenshandlungen entzogen zu haben, kann der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Artikel 175 der italienischen Prozeßordnung vom 22.09.1988 nicht als hinreichende nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs gewertet werden (KG StV 93, 208, OLG Hamm NStZ 97, 195).

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    a) Zwar haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 59, 280 ff; 65, 332 sowie NJW 1987, 830 und NJW 1991, 1411 ) die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, grundsätzlich nicht nachzuprüfen.
  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Voraussetzung dafür ist, daß der Verfolgte nachweislich von dem gegen ihn konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (OLG Hamm NStZ 97, 195; OLG Düsseldorf StV 94, 31; OLG Schleswig StV 96, 103; KG SV 93, 207; OLG Koblenz GA 83, 526; OLG Karlsruhe NStZ 83, 223; OLG München, Beschluß vom 26.6.1985 in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen U 112).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1993 - 4 Ausl (A) 109/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Voraussetzung dafür ist, daß der Verfolgte nachweislich von dem gegen ihn konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (OLG Hamm NStZ 97, 195; OLG Düsseldorf StV 94, 31; OLG Schleswig StV 96, 103; KG SV 93, 207; OLG Koblenz GA 83, 526; OLG Karlsruhe NStZ 83, 223; OLG München, Beschluß vom 26.6.1985 in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen U 112).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Hierzu besteht besonders dann Anlaß, wenn ein Verfolgter zur Vollstreckung eines ausländischen Abwesenheitsurteils ausgeliefert werden soll (BVerfG NJW 1983, 1726 f., NJW 1982, 1214 ).
  • LG Bonn, 13.09.1982 - 21 B 23/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Voraussetzung dafür ist, daß der Verfolgte nachweislich von dem gegen ihn konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (OLG Hamm NStZ 97, 195; OLG Düsseldorf StV 94, 31; OLG Schleswig StV 96, 103; KG SV 93, 207; OLG Koblenz GA 83, 526; OLG Karlsruhe NStZ 83, 223; OLG München, Beschluß vom 26.6.1985 in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen U 112).
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    a) Zwar haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 59, 280 ff; 65, 332 sowie NJW 1987, 830 und NJW 1991, 1411 ) die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, grundsätzlich nicht nachzuprüfen.
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    9/97 -, StV 1997, S. 648 ; ThürOLG, Beschluss vom 2. Februar 1998 - Ausl 2/97 -, StV 1999, S. 265 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 1998 - 4 Ausl (A) 201/98 - 259 - 250/98 III -, StV 1999, S. 270 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. August 1998 - 1 AK 14/98 -, StV 1999, S. 268 ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2003 - Ausl 913/01 -, juris, Rn. 38; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2004 - 1 AK 0/04 -, juris, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. September 2004 - 1 AK 6/04 -, StV 2004, S. 547 ), vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 47, 120 ) sowie von der Ersten Sektion und der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Blick auf die hier in Rede stehenden Schutzgüter beanstandet (vgl. EGMR , Sejdovic v. Italien, Urteil vom 10. November 2004, Nr. 56581/00, § 40; EGMR , Sejdovic v. Italien, Urteil vom 1. März 2006, Nr. 56581/00, § 103 ff.).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    b) Die Oberlandesgerichte, die Art. 175 CPP als nicht ausreichend zur Wahrung der Rechte des Verfolgten ansehen (vgl. etwa auch KG StV 1993, 207, 208; OLG Nürnberg StV 1997, 648, 649; SchlHOLG StV 1996, 102, 103), begründen ihre Auffassung damit, daß dem Rechtsbehelf wegen der Beweislastregeln und der kurzen Frist von zehn Tagen ab Erlangung der Kenntnis von dem Urteil, innerhalb derer der Verfolgte den Antrag auf Wiedereinsetzung bei dem italienischen Rechtsmittelgericht stellen muß (Art. 175 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 CPP), keine "mängelheilende Wirkung" im Sinne einer hinreichenden Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs zuerkannt werden könne.
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Danach hat der Senat grundsätzlich im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Strafurteils nicht zu überprüfen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1726; OLG Hamm, StV 1997, 364 u. 365; OLG Nürnberg, StV 1997, 648; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 225).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
    Unter der Geltung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und im vertraglosen Rechtshilfeverkehr kann die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - in Betracht kommen, wenn der Verfolgte sich dem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt (vgl. Senat, NStZ 1983, 226; Beschlüsse vom 29.10.2001 - 1 AK 12/01-, vom 27.02.2003 - 1 AK 29/02 -, StV 2004, 444, und vom 16.05.2006 - 1 AK 25/05 ; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 30; StV 1999, 270; OLG Hamm, Stra-Fo 2000, 422 f.; OLG Nürnberg, MDR 1982, 253 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 109; restriktiver OLG Nürnberg, ZfStrVO 1998, 118 ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.07.2001 - …
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