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VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420 |
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Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Mit weiterem Schriftsatz vom 01.06.2006 ergänzte der Bevollmächtigte des Klägers sein Vorbringen und verwies auf den Beschluss des EuGH vom 06.04.2006, Az. C-227/05, in dem die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Fall Stellung genommen habe.Nach dem Beschluss des EuGH vom 06.04.2006 -C-227/05- dürften die innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis angewendet werden.
Die Gutachtensanforderung der Beklagten ist somit trotzdem mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 in der Rechtssache C-227/05 (Halbritter) zu vereinbaren.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltungsrechtsprechung auch nach der EuGH-Entscheidung vom 0604.2006 (Rechtssache C 227/05) vielfach die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch ohne neue, nach dem Erwerb eingetretene, Tatsachen als zulässig erachtet wird, wenn es sich um Missbrauchsfälle handelt (vgl. z.B. OVG Münster vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, Hessischer VGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06. VGH Baden-Württemberg vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06 und Thüringer OVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06
EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltungsrechtsprechung auch nach der EuGH-Entscheidung vom 0604.2006 (Rechtssache C 227/05) vielfach die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch ohne neue, nach dem Erwerb eingetretene, Tatsachen als zulässig erachtet wird, wenn es sich um Missbrauchsfälle handelt (vgl. z.B. OVG Münster vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, Hessischer VGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06. VGH Baden-Württemberg vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06 und Thüringer OVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltungsrechtsprechung auch nach der EuGH-Entscheidung vom 0604.2006 (Rechtssache C 227/05) vielfach die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch ohne neue, nach dem Erwerb eingetretene, Tatsachen als zulässig erachtet wird, wenn es sich um Missbrauchsfälle handelt (vgl. z.B. OVG Münster vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, Hessischer VGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06. VGH Baden-Württemberg vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06 und Thüringer OVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06).
- BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04
Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Nach § 28 Abs. 4 Nr, 3 FeV, der insoweit von den bisher ergangenen EuGH-Entscheidungen nicht erfasst wird, gilt die Berechtigung, mit der EU-Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen zu dürfen, nicht für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist (vgl. BVerwG vom 17.11.2005 in NJW 2006, 1151). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltungsrechtsprechung auch nach der EuGH-Entscheidung vom 0604.2006 (Rechtssache C 227/05) vielfach die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch ohne neue, nach dem Erwerb eingetretene, Tatsachen als zulässig erachtet wird, wenn es sich um Missbrauchsfälle handelt (vgl. z.B. OVG Münster vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, Hessischer VGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06. VGH Baden-Württemberg vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06 und Thüringer OVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06). - OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltungsrechtsprechung auch nach der EuGH-Entscheidung vom 0604.2006 (Rechtssache C 227/05) vielfach die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch ohne neue, nach dem Erwerb eingetretene, Tatsachen als zulässig erachtet wird, wenn es sich um Missbrauchsfälle handelt (vgl. z.B. OVG Münster vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, Hessischer VGH vom 9.8.2006 Az. 2 TG 1516/06. VGH Baden-Württemberg vom 21.7.2006 Az. 10 S 1337/06 und Thüringer OVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06).