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   BSG - B 1 KR 10/14 R   

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BSG - B 1 KR 10/14 R (https://dejure.org/9999,48531)
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Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2009 bis 2012 sind rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich -

    Das LSG hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 4.7.2013 - L 16 KR 646/12 KL - anhängig gewesen beim BSG unter dem Az B 1 KR 10/14 R) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 17/14
    Dieses Urteil, das bereits mit der Revision (B 1 KR 10/14 R) angegriffen sei, ändere jedoch nichts an ihrer Auffassung zur Rechtswidrigkeit des RSA aufgrund des Berechnungsfehlers auch im Jahre 2012.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 743/13
    Mit Urteilen vom 04.07.2013 in zwei Musterverfahren für das Ausgleichsjahr 2013 (L 16 KR 800/12 KL, Revisionsverfahren anhängig unter B 1 KR 8/14 R und L 16 KR 774/12 KL, Revisionsverfahren anhängig unter B 1 KR 10/14 R) hat der Senat die Beklagte verpflichtet, die vorläufige Höhe der Zuweisungen für das Jahr 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ermitteln, da es das BVA fehlerhaft unterlassen habe, im Rahmen des Berechnungsverfahrens auch die Ausgaben der im Ausgleichsjahr verstorbenen Versicherten zu annualisieren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 16 KR 747/13
    In zwei Musterverfahren für das Ausgleichsjahr 2013 hat der Senat mit Urteilen vom 04.07.2013 (L 16 KR 800/12 KL, Revisionsverfahren anhängig unter B 1 KR 8/14 R und L 16 KR 774/12 KL, Revisionsverfahren anhängig unter B 1 KR 10/14 R) die Beklagte verpflichtet, die vorläufige Höhe der Zuweisungen für das Jahr 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ermitteln, da es das BVA fehlerhaft unterlassen habe, im Rahmen des Berechnungsverfahrens auch die Ausgaben der im Ausgleichsjahr verstorbenen Versicherten zu annualisieren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 16/1 KR 351/15
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und iSv § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl zB BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 Rdnr 11; BSGE 102, 181 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15 Rdnr 15; BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2 Rdnr 13; BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 10/14 R - Rdnr 9).
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