Rechtsprechung
   BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8741
BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B (https://dejure.org/2010,8741)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B (https://dejure.org/2010,8741)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2010 - B 1 KR 114/09 B (https://dejure.org/2010,8741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenerstattung - vorherige Entscheidung der Krankenkasse - Kausalzusammenhang zwischen Entscheidung der Krankenkassen und Selbstbeschaffung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - vorherige Entscheidung der Krankenkasse - Kausalzusammenhang zwischen Entscheidung der Krankenkassen und Selbstbeschaffung

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - vorherige Entscheidung der Krankenkasse - Kausalzusammenhang zwischen Entscheidung der Krankenkassen und Selbstbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbstbeschaffte Leistung nur nach vorheriger Entscheidung der Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Die Beschwerdebegründung geht nicht ein auf die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Notwendigkeit der vorherigen Befassung der KK mit dem Leistungsbegehren des Versicherten im Rahmen des Anspruchs aus § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt 2 SGB V (vgl die stRspr, zuletzt Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 15 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 vorgesehen).

    b) Dahingestellt bleiben kann bezogen auf die zweite gestellte Rechtsfrage, ob die Darlegungen der Klägerin insoweit zur Klärungsbedürftigkeit hinreichen angesichts der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen eines auf Verfassungsrecht gestützten Leistungsanspruchs und der Notwendigkeit des Vorliegens einer lebensbedrohlichen oder einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbaren Erkrankung (vgl nur zuletzt Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 45 f mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 vorgesehen) .

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Wer sich auf diesen Zulassungsgrund beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .

    In diesem Fall muss deshalb dargetan werden, dass für die Frage - zB mit Blick auf einschlägige Kritik im Schrifttum oder bei den Instanzgerichten - erneut Klärungsbedarf entstanden ist ( vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f ) .

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Wer sich auf diesen Zulassungsgrund beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .

    In diesem Fall muss deshalb dargetan werden, dass für die Frage - zB mit Blick auf einschlägige Kritik im Schrifttum oder bei den Instanzgerichten - erneut Klärungsbedarf entstanden ist ( vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f ) .

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Eine Rechtsfrage ist grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden worden ist ( vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52 mwN).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Denn andernfalls ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, dass die Entscheidung über die aufgeworfene Rechtsfrage Konsequenzen für den Ausgang des Rechtsstreits hat (vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Es hat dies gerade damit begründet, dass auch in den Fällen, in denen die Leistung (in der Regel) nach dem Gesetz ausgeschlossen ist, sich ein aus dem Verfassungsrecht abzuleitender Leistungsanspruch ergeben könnte (BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, jeweils RdNr 13).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Wer sich auf diesen Zulassungsgrund beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B
    Denn andernfalls ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, dass die Entscheidung über die aufgeworfene Rechtsfrage Konsequenzen für den Ausgang des Rechtsstreits hat (vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16) .
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Klägerin macht unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG (BSG Beschluss vom 1.4.2010 - B 1 KR 114/09 B - Juris) geltend, dass Voraussetzung für den Anspruch nach § 13 Abs. 3 S 1 Fall 2 SGB V ein notwendiger Kausalzusammenhang zwischen der Entscheidung der KK (rechtswidrige Ablehnung) und der Selbstbeschaffung sei.

    Selbst wenn die Klägerin damit sinngemäß zum Ausdruck bringen will, dass sich der Rechtssatz - ua - aus dem dort (BSG Beschluss vom 1.4.2010 - B 1 KR 114/09 B - Juris RdNr 8 iVm RdNr 7) in Bezug genommenen Urteil des erkennenden Senats vom 30.6.2009 (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 RdNr 15) ergebe, legt sie einen abweichenden Rechtssatz des LSG nicht dar.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 4 KR 6/11

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Schulterbewegungsschiene

    Die vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens - etwa aufgrund von Erfahrungen aus anderen Fällen - von vornherein feststeht (BSGE 98, 26; BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

    Zum Beispiel kann in einem Fall, in dem die Leistung in der Regel nach dem Gesetz ausgeschlossen ist, ein Leistungsanspruch aus dem Verfassungsrecht abzuleiten sein (BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

    Zudem können nur bei einer Vorabprüfung die mit der Selbstbeschaffung von Leistungen verbundenen Gesundheitsgefahren und wirtschaftlichen Risiken verhindert und Behandlungsalternativen aufgezeigt werden (BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 4 KR 306/11
    Denn die vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens - etwa aufgrund von Erfahrungen aus anderen Fällen - von vornherein feststeht (BSGE 98, 26; BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

    Zum Beispiel kann in einem Fall, in dem die Leistung in der Regel nach dem Gesetz ausgeschlossen ist, ein Leistungsanspruch aus dem Verfassungsrecht abzuleiten sein (BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

    Zudem können nur bei einer Vorabprüfung die mit der Selbstbeschaffung von Leistungen verbundenen Gesundheitsgefahren und wirtschaftlichen Risiken verhindert und Behandlungsalternativen aufgezeigt werden (BSG, Beschluss v. 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht