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Rechtsprechung
   BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R   

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https://dejure.org/2002,2366
BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R (https://dejure.org/2002,2366)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R (https://dejure.org/2002,2366)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R (https://dejure.org/2002,2366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung - Dauerbehandlung - Belastungsgrenze - Ermittlung - zumutbare Belastung - Beihilferecht - beihilferechtlicher Selbstbehalt - Zusammenrechnung - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Sprungrevision - Gesetzliche Krankenversicherung - Übernahme von Zuzahlungen - Übernahme von Fahrtkosten - Beihilferechtliche Selbstbeteiligung - Ehegatte - Rentner - Ersatzkasse - Pflichtversicherung - Beihilfeberechtigter Beamter - Selbstbeteiligung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 257
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R
    Eine Grenze ist nur dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (stellvertretend: BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 184 mwN).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - stationäre Krankenhaus- oder

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R
    Zuzahlungen zu bestimmten Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB V in der Fassung des 2. GKV-NOG (23. Juni 1997, BGBl I 1520) sind ebenso wenig berücksichtigt wie Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten nach § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 SGB V oder Eigenanteile zum Zahnersatz nach § 30 Abs. 2, § 62 Abs. 2a SGB V. In Bezug auf stationäre Aufenthalte mag die Ausnahme damit erklärt werden, dass die Zuzahlung keine oder nur eine teilweise finanzielle Belastung bedeutet, weil ihr zumindest faktisch die ersparten Verpflegungskosten des Behandelten gegenüberstehen (zur fehlenden rechtlichen Qualität dieses Zusammenhangs aber Senatsurteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 32/00 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93

    Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R
    In dieser Fallgestaltung ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil es für die Entscheidung auf die verfassungsrechtliche Frage nicht ankommt (vgl BVerfGE 98, 70, 81 f = SozR 3-7833 § 6 Nr. 19 S 116 zu § 6 BErzGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 158/12
    Das BSG habe bereits durch Urteil vom 19.02.2002 (B 1 KR 20/00 R) entschieden, dass bei der Ermittlung der Belastungsgrenze zwar die Einkünfte aller mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen - die hier maßgebliche Fassung des § 62 Abs. 2 SGB V beziehe inzwischen auch einen Lebenspartner mit ein - zusammenzurechnen seien, unabhängig davon, ob sie gesetzlich krankenversichert seien oder nicht.

    Es hat zu § 62 SGB V i.d.F. bis zum 31.12.2003 vielmehr entschieden (BSG, Urteil vom 19.02.2002 , B 1 KR 20/00 R, Juris Rn. 28 ff.):.

    Unter diesem Blickwinkel genügt es nicht schon, wenn die Beschwerdebegründung pauschal darauf verweist, das BSG-Urteil vom 19.02.2002 (SozR 3-2500 § 62 Nr. 1) betreffe nur das bis Ende 2003 geltende Recht.

    Die maßgebliche Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie sich zum einen durch die einfach-rechtlichen Vorgaben ohne Auslegungsschwierigkeiten eindeutig beantworten lässt und zum anderen durch das BSG, wie zuvor dargelegt, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bereits beantwortet worden ist (Urteil vom 19.02.2002, B 1 KR 20/00 R, und Beschluss vom 10.08.2010, B 1 KR 58/10 B).

  • SG Würzburg, 10.03.2016 - S 11 KR 427/15

    Reduzierte Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen

    Mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz vom 19. Dezember 1998 wurden die Anforderungen an die Reduzierung der Belastungsgrenze mit Wirkung zum 01. Januar 1999 nochmals gesenkt (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2002, B 1 KR 20/00 R, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16

    Zuzahlungsquittung - Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke:

    Berücksichtigt wird die finanzielle Belastung des Haushaltseinkommens durch die Aufwendungen des Versicherten bzw. seiner Angehörigen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R, juris Rn. 30).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 41/06 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Berücksichtigung - Freibetrag für im

    - Die Beklagte hat zwar zu Recht das Einkommen des Ehemannes der Klägerin zur Bildung eines "Familieneinkommens" herangezogen, obwohl dieser nicht gesetzlich krankenversichert ist und erst Recht nicht über die Versicherung der Klägerin Versicherungsschutz auf Grund einer Familienversicherung genießt (zur Verfassungsmäßigkeit dieser "haushaltsbezogenen" Betrachtungsweise vgl BSG SozR 3-2500 § 62 Nr. 1 S 6 zu § 62 in einer älteren, jedoch insoweit vergleichbaren Fassung).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2006 - L 4 KR 3780/05

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Angehörige des Versicherten

    Zur Begründung legte es im Wesentlichen dar, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R - SozR 3-2500 § 62 Nr. 1), die auch für die ab 01. Januar 2004 geltende Fassung übernommen werden könne, sei der Begriff der Angehörigen nicht auf gesetzlich Versicherte beschränkt.

    Wie das BSG bereits entschieden hat, geben Wortsinn und Zusammenhang für ein Verständnis des Begriffs "Angehöriger" im Sinne von "versicherter Angehöriger" nichts her (Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R - SozR 3-2500 § 62 Nr. 1).

  • BSG, 10.08.2010 - B 1 KR 58/10 B

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - Belastungsgrenze - Ermittlung -

    Entsprechend habe das BSG (Urteil vom 19.2.2002 - B 1 KR 20/00 R, SozR 3-2500 § 62 Nr. 1) zu der bis Ende 2003 geltenden Rechtslage entschieden (Urteil vom 30.3.2010) .

    Unter diesem Blickwinkel genügt es nicht schon, wenn die Beschwerdebegründung pauschal darauf verweist, das BSG-Urteil vom 19.2.2002 (SozR 3-2500 § 62 Nr. 1) betreffe nur das bis Ende 2003 geltende Recht.

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.12.2006 - L 5 KR 1/06

    Krankenversicherung - Zuzahlungen - Belastungsgrenze - Berücksichtigung von

    Die Zulässigkeit der Berechnungsweise sei höchstrichterlich (BSG, Urteil vom 19. Februar 2002, B 1 KR 20/00 R) entschieden worden.

    Dies hat das BSG bereits mit Urteil vom 19. Februar 2002 (B 1 KR 20/00 R) entschieden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2010 - L 4 KR 275/07
    In diesem Sinne habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 19. Februar 2002, Az: B 1 KR 20/00 R, zur Frage der Berücksichtigung von Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners entschieden, dass die Zusammenrechnung der Einkünfte nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes entspreche, sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung der Selbstbehalte und Zuzahlungen ihres Ehemannes bei der Ermittlung der Belastungsgrenze gem § 62 Abs. 3 SGB V. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Gerichtsbescheid und im Urteil des BSG vom 19. Februar 2002, Az: B 1 KR 20/00 R.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - L 1 KR 143/08
    Auch nach § 62 Abs. 1 SGB V dieser Fassung seien die Einkünfte aller Angehörigen und nicht nur der selbst Zuzahlungspflichtigen heranzuziehen gewesen (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2500 § 62 Nr. 1).

    Die Kammer folge insoweit dem Urteil des BSG vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R - SozR 3-200 § 62 Nr. 1, welche zwar zum SGB V in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ergangen sei, jedoch nach wie vor den Begriff der Zuzahlung aktuell auslege.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2012 - L 4 KR 545/11
    Hierzu verwies sie auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Februar 2002 (B 1 KR 20/00 R), wonach nur solche Zuzahlungen zu berücksichtigen seien, die gesetzlich Krankenversicherten abverlangt würden.

    Das BSG hat - ohne anschließend vom Gesetzgeber ausdrücklich korrigiert worden zu sein - mit ausführlicher Begründung entschieden, dass "als Belastung nur die von der gesetzlichen Krankenversicherung erhobenen Eigenanteile" maßgeblich sind und dass "eine Zusammenrechnung mit beihilferechtlichen Selbstbehalten bei anderen Haushaltsangehörigen" nicht stattfindet (Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R, Bezugnahme durch Beschluss vom 10. August 2010, B 1 KR 58/10 B).

  • SG Karlsruhe, 20.09.2019 - S 6 KR 3579/17

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • VG Halle, 14.09.2011 - 5 A 41/11

    Polizei; Heilfürsorgebestimmungen; Verwaltungsvorschriften

  • SG Hannover, 15.04.2007 - S 19 KR 114/05
  • SG Lüneburg, 28.03.2007 - S 9 KR 378/04
  • SG Reutlingen, 11.08.2005 - S 10 KR 445/05

    Krankenversicherung - Ermittlung der Belastungsgrenze - keine Begrenzung auf

  • SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11

    Krankenversicherung

  • BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 2/03 BH

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Befreiung von Zuzahlungspflichten

  • SG Osnabrück, 03.08.2007 - S 5 KR 128/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - L 16 KR 16/07

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05

    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Maßnahmen zur künstlichen

  • SG Köln, 30.09.2002 - S 26 (19) KR 45/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 4 KR 7/10
  • SG Augsburg, 16.06.2005 - S 10 KR 350/04

    Ermittlung der Belastungsgrenze hinsichtlich der zu bezahlenden Fahrkosten und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 162/07
  • LSG Bayern, 16.06.2005 - L 4 KR 218/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2002 - L 4 KR 109/00
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   BSG, 01.02.2002 - B 1 KR 20/00 R   

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