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   BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R   

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https://dejure.org/2013,34156
BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R (https://dejure.org/2013,34156)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R (https://dejure.org/2013,34156)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R (https://dejure.org/2013,34156)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 34 Abs 1 SGB 4, § 173 Abs 2 S 1 Nr 4a SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Prämienerhöhung durch Satzungsänderung für eine Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Prämienerhöhung durch Satzungsänderung für eine Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 68 f; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 12 mwN).

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl BVerfGE 75, 108, 157; 126, 400, 416; 129, 49, 69; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 68 f; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 12 mwN).

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl BVerfGE 75, 108, 157; 126, 400, 416; 129, 49, 69; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 13 mwN).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
    Eine weitere Anhörung war hierzu entbehrlich (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X; zu einkommensabhängigen Leistungen nach Nr. 5 vgl BSGE 112, 85 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 55, RdNr 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2018 - L 16 KR 251/14

    Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse

    Auch die in der knappschaftlichen Krankenversicherung vorgesehene Zusatzleistung einer Chefarztbehandlung und Wahlmöglichkeit eines Zweibettzimmers wird als Mehrleistung und nicht als (Sonder)Tarif bezeichnet (BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 1 KR 461/13
    Sie verweist auf die Urteile des BSG vom 02. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R, B 1 KR 24/12 R und B 1 KR 25/12 R, in denen die Rechtmäßigkeit der Satzungsregelung zum Bereich der Mehrleistung bestätigt worden sei.

    Das SG hat die maßgeblichen Rechtsgrundlagen herangezogen und diese unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 2. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R, B 1 KR 24/12 R, B 1 KR 25/12 R) zutreffend angewandt.

    Danach hat die hierzu kraft Gesetzes berufene Beklagte ihre Satzung mit dem 15. Nachtrag formal korrekt geändert (Beschluss der Vertreterversammlung vom 14. November 2008, §§ 31 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Genehmigung des Bundesversicherungsamtes § 195 Abs. 1 und 3 SGB V, § 34 Abs. 1 Satz 2, § 90 Abs. 1 SGB IV) (vgl. BSG, Urteil vom 02. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R Rdnr. 15; B 1 KR 25/12 R Rdnr. 15).

  • BSG, 17.09.2019 - B 1 KR 63/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    "über die Frage der streitigen Erforderlichkeit, Angemessenheit und Schlüssigkeit der streitigen Beitragsanhebungen in dem bereits im Berufungsschriftsatz vom 10.04.2016 auf Seite 14 - unten - am Schluss bestimmten Umfang Beweis zu erheben durch Anhörung und Stellungnahme eines dazu gerichtlich anerkannten qualifizierten Gutachters, und da sich die Urteile des BSG vom 02.07.2017 - u.a. - auf angeblich von der Beklagten bei der Prämienkalkulation hinzugezogenen und berücksichtigten mathematischen Sachverstands ( B 1 KR 23/12 R, juris, Rz. 35; B 1 KR 25/12 R, juris, Rz. 32) stützen, diese angeblich der Beitragsneugestaltung der Beklagten zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Unterlagen von der Beklagten anzufordern und sie den Klägern zur Einsichtnahme und Prüfung vorzulegen".
  • SG München, 12.03.2014 - S 38 KA 495/12

    Widerruf der Genehmigung an der Teilnahme an dem Diabetesplattformvertrag und an

    So gibt es keinen Vertrauensschutz in die Weitergeltung des bisher geltenden Rechts, also hier in die Weitergeltung des bisherigen DMP-Plattformvertrages und der bisherigen Diabetesvereinbarungen (BSG, Urteil vom 02.07.2013, Az. B 1 KR 23/12 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 4 KR 187/16
    Ergänzend ist insbesondere unter Berücksichtigung des Vortrags in der Berufungsinstanz und unter Auswertung der zu Prämienerhebung bei Mehrleistungen vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 2. Juli 2013, B 1 KR 23/12 R; B 1 KR 24/12 R; B 1 25/12 R, zitiert nach juris) Folgendes zur Ersetzung der Prämienfestsetzung im Jahre 2011 und im Übrigen auch zur Erstfestsetzung der Prämie im Jahre 2009 auszuführen: Die Beklagte hat gegenüber der Versicherten rechtmäßig durch Verwaltungsakt die zu zahlenden Monatsprämien ab Februar 2009 für ihre satzungsmäßigen Mehrleistungsansprüche festgesetzt.
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