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   BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B   

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BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B (https://dejure.org/2020,22524)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B (https://dejure.org/2020,22524)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - B 1 KR 23/18 B (https://dejure.org/2020,22524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 72 Abs. 1
    Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zweifel an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - fehlende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.08.2017 - B 12 KR 103/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines besonderen Vertreters -

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Der Senat muss sich dabei auf die ihm vorliegenden Unterlagen, dh den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens vor dem SG und dem LSG sowie den Beschluss des 12. Senats des BSG vom 14.8.2017 - B 12 KR 103/14 B, auf den sich der Kläger in der Begründung seiner Beschwerde berufen hat, beschränken.

    Weitere Erkenntnismöglichkeiten stehen dem Senat nicht zur Verfügung, nachdem der Kläger weder an einer persönlichen Begutachtung mitgewirkt noch sein Einverständnis mit der Einholung von Befundberichten und der Beiziehung der Akten ua des Verfahrens B 12 KR 103/14 B erklärt hat.

    Der 12. Senat des BSG ist in dem Beschluss vom 14.8.2017 - B 12 KR 103/14 B - nach Auswertung der von ihm beigezogenen medizinischen Unterlagen und unter Zugrundelegung der oben genannten Maßstäbe zu der Einschätzung gelangt, dass bei dem Kläger das Vorliegen einer Geschäfts- und damit Prozessunfähigkeit zu verneinen ist.

  • BSG, 22.12.2016 - B 9 SB 84/15 B
    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Ausweislich der vorliegenden Gutachten aus dem Verfahren B 9 SB 84/15 B (aus den Jahren 2011 bis 2013) leide er - der Kläger - an Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen nebst einer Antriebsstörung; es bestehe eine Grübelsymptomatik.
  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur weiteren Aufklärung scheidet hier angesichts des Streitgegenstandes und des mit der - zu erwartenden zwangsweisen - Durchsetzung der Anordnung verbundenen Grundrechtseingriffs von vorneherein aus (vgl auch OLG München vom 7.11.2006 - 34 Wx 79/06, 34 Wx 079/06 - juris RdNr 13) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Vor dem BSG müssen sich die Beteiligten, außer im PKH-Verfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 73 Abs. 4 Satz 1 SGG; zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13 mwN) .
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Prozessunfähigkeit - Persönliche

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    An die Annahme einer Prozessunfähigkeit sind auch mit Blick auf den damit verbundenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (vgl BSG vom 5.5.1993 - 9/9a RVg 5/92 - SozR 3-1500 § 71 Nr. 1 S 3) strenge Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN) .
  • BFH, 09.09.2004 - III B 165/03

    Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen; Rüge der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    a) Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG) , also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 RdNr 9; BFH vom 9.9.2004 - III B 165/03 - juris RdNr 4; BGH vom 5.11.2004 - IXa ZB 76/04 - juris RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    a) Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG) , also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 RdNr 9; BFH vom 9.9.2004 - III B 165/03 - juris RdNr 4; BGH vom 5.11.2004 - IXa ZB 76/04 - juris RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    a) Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG) , also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 RdNr 9; BFH vom 9.9.2004 - III B 165/03 - juris RdNr 4; BGH vom 5.11.2004 - IXa ZB 76/04 - juris RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BSG, 04.05.1965 - 11 RA 10/64
    Auszug aus BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
    Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN) .
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 49/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen - Verfahrensmangel - Versagung der

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B

    Anspruch auf eine weitergehende ärztliche Begutachtung als Grundlage für

  • LSG Sachsen, 27.10.2020 - L 3 AS 673/20
    (5) Zur Prozessunfähigkeit im Sinne von § 72 Abs. 1 SGG hat das Bundessozialgericht im Beschluss vom 17. Juli 2020 (Az. B 1 KR 23/18 B, juris Rdnr. 6, m. w. N.) zusammenfassend ausgeführt: "Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG), also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 RdNr 9; BFH vom 9.9.2004 - III B 165/03 - juris RdNr 4; BGH vom 5.11.2004 - IXa ZB 76/04 - juris RdNr 13, jeweils mwN).

    Beweis kann zum Beispiel erhoben werden durch die die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach einer persönlichen Begutachtung, der Einholung von Befundberichten oder die Beiziehung von Akten (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juli 2020, a. a. O., Rdnr. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hat das Gericht bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2019, a. a. O.; BSG, Beschluss vom 17. Juli 2020, a. a. O., Rdnr. 5).

    Selbst wenn Zweifel verblieben wären, würden sie dem Kläger prozessual zur Last fallen, weil er an der Klärung seiner Prozessfähigkeit nicht mitgewirkt und jeden Versuch des Gerichts, den Sachverhalt aufzuklären, ins Leere hat laufen lassen (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juli 2020, a. a. O., Rdnr. 12).

  • BSG, 02.09.2020 - B 1 KR 11/20 B

    Erstattung von Kosten für Behandlungen im Ausland

    Der Senat verweist zur Begründung auf den Inhalt seines - in gleicher Besetzung getroffenen - Beschlusses vom 17.7.2020 im Verfahren B 1 KR 23/18 B, welches der Kläger ebenfalls beim BSG geführt hat.

    Die schriftsätzlichen Ausführungen des Klägers bzw seiner möglichen "Helfer" im vorliegenden Verfahren entsprechen in Stil, Inhalt und Formulierungen denjenigen im Verfahren B 1 KR 23/18 B.

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Dafür, dass bei ihm Prozessunfähigkeit vorliegen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte (zur Prozessunfähigkeit vgl BSG Beschluss vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 5 f) .
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 12/20 B

    Erstattung von Kosten für manuelle Therapie

    Der Senat verweist zur Begründung auf den Inhalt seiner Beschlüsse vom 17.7.2020 im Verfahren B 1 KR 23/18 B und vom 2.9.2020 im Verfahren B 1 KR 11/20 B, die der Kläger ebenfalls beim BSG geführt hat.

    Die schriftsätzlichen Ausführungen des Klägers bzw seiner möglichen "Helfer" im vorliegenden Verfahren entsprechen in Stil, Inhalt und Formulierungen denjenigen in den Verfahren B 1 KR 23/18 B und B 1 KR 11/20 B.

  • BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B

    Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz;

    Der Senat verweist zur Begründung auf den Inhalt seiner Beschlüsse vom 17.7.2020 im Verfahren B 1 KR 23/18 B und vom 2.9.2020 im Verfahren B 1 KR 11/20 B, die der Kläger ebenfalls beim BSG geführt hat.

    Die schriftsätzlichen Ausführungen des Klägers bzw seiner möglichen "Helfer" im vorliegenden Verfahren entsprechen in Stil, Inhalt und Formulierungen denjenigen in den Verfahren B 1 KR 23/18 B und B 1 KR 11/20 B.

  • BSG, 04.05.2022 - B 9 SB 80/21 B

    Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters; Privatschriftlich verfasste

    Der Senat verweist zur Begründung auf den Inhalt der Beschlüsse des BSG vom 2.9.2020 im Verfahren B 1 KR 11/20 B sowie BSG vom 17.7.2020 im Verfahren B 1 KR 23/18 B und vom 14.8.2017 im Verfahren B 12 KR 103/14 B, die der Kläger ebenfalls beim BSG geführt hat.

    Die Ausführungen des Klägers bzw seiner möglichen "Helfer" im Schreiben vom 4.12.2021 entsprechen in Stil, Schriftbild, Inhalt und Formulierungen denjenigen in den Verfahren B 1 KR 11/20 B und B 1 KR 23/18 B.

  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG) , also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6; BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 3/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6; BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 5/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6; BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff) .
  • LSG Thüringen, 02.02.2022 - L 1 SF 672/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Wegfall der

  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 80/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 31.01.2023 - B 5 R 134/22 AR

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine

  • LSG Thüringen, 18.03.2021 - L 1 U 26/21

    Notwendigkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters bei fehlender

  • BSG, 02.10.2020 - B 10 SF 19/20 S

    Parallelentscheidung zu BSG v. 02.10.2020 B 10 SF 18/20 S

  • SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
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