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   BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R   

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BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R (https://dejure.org/2001,1329)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R (https://dejure.org/2001,1329)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R (https://dejure.org/2001,1329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzkasse - Einjährige Arbeitsunfähigkeit - Zahlung von Krankengeld - Beiträge zur Ärzteversorgung - Befreiung von Versicherungspflicht - Beiträge zur Rentenversicherung - Analogie - Herstellungsanspruch - Gleichheit der Interssenlage - Verletzung des Gleichheitssatzes

  • Judicialis

    GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankenkasse übernimmt keine Beiträge für berufsständisches Versorgungswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Ärzteversorgung: Krankenkasse zahlt nicht

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1894 (Ls.)
  • DB 2001, 1038
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Im übrigen ist die Zulässigkeit von berufsständischen Versorgungswerken als Pflichtversicherung verfassungsrechtlich geklärt (zuletzt BVerfG NJW 1990, 1653 mwN).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 89/92

    Arbeitsförderung - Arbeitslosigkeit - Rentenversicherungspflicht -

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Der 12. Senat des BSG hat mit Urteil vom 29. September 1994 eine Analogie zu § 166b AFG (heute: § 207 SGB III) auch für den Fall abgelehnt, daß die Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk zwar bereits begonnen hatte, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aber mangels versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vorerst nicht ausgesprochen werden durfte (BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 2).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 97, 271, 290 f = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 11 mwN; vgl auch BVerfGE 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5 S 14).
  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist maßgeblich durch den Gedanken des sozialen Ausgleichs geprägt, dessentwegen Leistungen zu erbringen sind, denen weder gleichwertige Beiträge noch entsprechende Bundeszuschüsse gegenüberstehen und die daher die Ergiebigkeit für den einzelnen Versicherten mindern, was seinerseits verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl BSGE 81, 276 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 mwN; Nichtannahmebeschluß BVerfG SozR 3-2600 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist maßgeblich durch den Gedanken des sozialen Ausgleichs geprägt, dessentwegen Leistungen zu erbringen sind, denen weder gleichwertige Beiträge noch entsprechende Bundeszuschüsse gegenüberstehen und die daher die Ergiebigkeit für den einzelnen Versicherten mindern, was seinerseits verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl BSGE 81, 276 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 mwN; Nichtannahmebeschluß BVerfG SozR 3-2600 § 158 Nr. 2).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 97, 271, 290 f = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 11 mwN; vgl auch BVerfGE 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5 S 14).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, daß niemand aus einer besonders veranlaßten speziellen Vergünstigung für eine Gruppe für sich einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf genau dieselben Vorteile herleiten kann (vgl BVerfGE 63, 255, 265 f = SozR 4100 § 111 Nr. 6 S 14 mwN).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 50/88

    Übergangsgeld - Rehabilitation - Beitragsentrichtung - berufsständisches

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Das BSG hat jedoch durch Urteile des 2. Senats vom 13. Juni 1989 (2 RU 50/88 = USK 8926 - Ärzteversorgung bei Übergangsgeld), des 3. Senats vom 6. Juli 1991 (3 RK 2/90 = USK 91110 - Lebensversicherung bei Krankengeld) und des 4. Senats vom 13. Oktober 1992 (4 RA 19/91 = BSG SozR 3-2200 § 1237b Nr. 1 - Lebensversicherung bei Übergangsgeld) bereits entschieden, daß in den angedeuteten Fallgestaltungen ein Anspruch auf Beitragsentlastung nicht besteht.
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 2/90

    Ersatz von Prämien zur privaten Lebensversicherung während der Zeit der

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Das BSG hat jedoch durch Urteile des 2. Senats vom 13. Juni 1989 (2 RU 50/88 = USK 8926 - Ärzteversorgung bei Übergangsgeld), des 3. Senats vom 6. Juli 1991 (3 RK 2/90 = USK 91110 - Lebensversicherung bei Krankengeld) und des 4. Senats vom 13. Oktober 1992 (4 RA 19/91 = BSG SozR 3-2200 § 1237b Nr. 1 - Lebensversicherung bei Übergangsgeld) bereits entschieden, daß in den angedeuteten Fallgestaltungen ein Anspruch auf Beitragsentlastung nicht besteht.
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 19/91

    Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen während einer medizinischen

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R
    Das BSG hat jedoch durch Urteile des 2. Senats vom 13. Juni 1989 (2 RU 50/88 = USK 8926 - Ärzteversorgung bei Übergangsgeld), des 3. Senats vom 6. Juli 1991 (3 RK 2/90 = USK 91110 - Lebensversicherung bei Krankengeld) und des 4. Senats vom 13. Oktober 1992 (4 RA 19/91 = BSG SozR 3-2200 § 1237b Nr. 1 - Lebensversicherung bei Übergangsgeld) bereits entschieden, daß in den angedeuteten Fallgestaltungen ein Anspruch auf Beitragsentlastung nicht besteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2018 - L 4 KR 2701/17
    Für die Bemessungsgrundlage dürfe der Netto-Abzug des Arbeitnehmers an das Versorgungswerk keine Berücksichtigung finden, sollte gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Februar 2011 (B 1 KR 25/99 R) kein Zuschuss seitens der Krankenkasse an das Versorgungswerk geleistet werden.

    Das BSG habe bereits im Urteil vom 14. Februar 2001 (B 1 KR 25/99 R, juris) entschieden, dass die Tatsache, dass ein wegen Pflichtmitgliedschaft in der Ärzteversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Arzt während des Bezugs von Krankengeld von der Krankenkasse keine Beiträge zu seiner Alterssicherung beanspruchen könne, keine versfassungswidrige Benachteiligung darstelle.

    Die Regelung sei jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - juris) nicht verfassungsrechtlich geboten.

    Das Urteil des BSG vom 14. Februar 2001 (B 1 KR 25/99 R) habe den Fall betroffen, in dem ein pflichtversichertes Mitglied in einem Versorgungswerk während des Bezugs von Krankengeld die Beitragszahlung zu seiner Alterssicherung durch die Krankenkasse begehrt habe.

    § 173 SGB III kann nicht analog angewendet werden (BSG, Urteil vom 7. Mai 2002 - B 1 KR 38/00 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - juris, Rn. 15, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 207 SGB III a.F.).

    Dies hat das BSG bereits im Urteil vom 14. Februar 2001 (B 1 KR 25/99 R - juris, Rn. 20 ff) entschieden.

  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

    Eine solche konnte dem SGB auch nicht durch Analogie entnommen werden (vgl. BSG 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1; 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110).

    Diese Pflicht stünde einer Differenzierung allenfalls dann entgegen, wenn ihm dadurch eine unzumutbare und unverhältnismäßige Doppelbelastung auferlegt würde (ähnlich BSG 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob mit dem Bundessozialgericht (14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1) davon auszugehen ist, dass bereits die Unterschiede der beiden Systeme - knappschaftliche Rentenversicherung auf der einen, Ärzteversorgung auf der anderen Seite - die Ungleichbehandlung rechtfertigen.

  • LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 KR 1508/14

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R -, sei die Beklagte nicht verpflichtet, Beiträge an das Versorgungswerk abzuführen.

    Insofern gehe die Bezugnahme des SG auf das Urteil des BSG vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R fehl.

    Im Übrigen ist die von der Klägerin als klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage höchstrichterlich im Sinne des vom SG angeführten Urteils des BSG vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R geklärt.

    Eines gerichtlichen Hinweises auf das Urteil des BSG vom 14. Februar 2001 (B 1 KR 25/99 R) bedurfte es vorliegend schon deshalb nicht, weil sich die Beklagte bereits im Widerspruchsbescheid vom 12. Dezember 2012 hierauf bezogen hatte.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 38/00 R

    Krankengeld - Höhe - Arbeitslosengeldbezieher - Befreiung -

    Zu § 207 SGB III hat der Senat im Urteil vom 14. Februar 2001 (B 1 KR 25/99 R) unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung ausgeführt, eine analoge Anwendung im Krankenversicherungsrecht scheitere deshalb, weil den Vorschriften über die Übernahme von Beitragslasten zur Alterssicherung während des Bezugs einer Sozialleistung kein allgemeiner Grundsatz zu entnehmen sei und weil eine Analogie künftige Grenzziehungen des Anwendungsbereichs von § 207 SGB III nahezu unmöglich machen würde (BSG SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 3 ff).

    Da dieser "Vorteil" untrennbar mit dem System der Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung verknüpft ist, während für eine vergleichbare Regelung im Altersvorsorgesystem einer privaten Lebensversicherung regelmäßig kein Raum wäre, dürfte die im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes anzustellende Beurteilung einer Regelung als vor- oder nachteilig nicht auf diesen einen Gesichtspunkt reduziert werden (vgl dazu auch Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - BSG SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 7 f).

    Im Urteil vom 14. Februar 2001 hat der Senat den Ausschluss von Beitragszahlungen der Krankenkasse für die Alterssicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk auch deshalb für verfassungsgemäß gehalten, weil die dortige Klägerin sowohl beim Nettobetrag des Krankengeldes als auch bei den während der Arbeitsunfähigkeit begründeten Rentenanwartschaften im Vergleich zum Rentenversicherten allenfalls unwesentlich benachteiligt worden war (BSG SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 9 f).

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

    a) Sinn und Zweck des § 3 S 1 Nr. 3 SGB VI besteht darin, den Versicherten das Risiko abzunehmen, während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung sorgen zu müssen und mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet zu werden, sowie dem Entstehen von Lücken in der Alterssicherung vorzubeugen (vgl BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 22/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Erstattungsanspruch - Arbeitgeberanteile an

    So geht es hier nicht darum, dass eine der berufsständischen Versorgung unterfallende Person eine Sozialleistung unter Hinweis auf eine vermeintliche Gleichstellung mit einem dem Sozialversicherungssystem unterfallenden Leistungsberechtigten beansprucht; entsprechende Begehren nach einer derartigen Gleichstellung sind in der Vergangenheit in der Tat weitestgehend ohne Erfolg geblieben (vgl zB: BSGE 58, 110 = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 ; BSG SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 5 f mwN ).
  • LSG Bayern, 28.04.2022 - L 1 SV 6/22

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zum Beitragszuschuss zur PKV und Arbeitgeberzuschuss

    Zu dieser heißt es im Regierungsentwurf, dass im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit die in den alten Bundesländern übliche, aber im Beitrittsgebiet (noch) fehlende tarifvertragliche Beitragspflicht zugunsten berufsständischer Versorgungsträger vereinheitlicht werden sollte, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern zu vermeiden (vgl. BT-Drucks. 12/405, S. 119; BSG, Urteil vom 14.2.2001 - B 1 KR 25/99 R - juris Rn. 18).
  • LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 45/09

    Übernahme von Beiträgen zum berufsständischen Versorgungswerk für Ärzte durch die

    Wie bereits im Urteil des BSG vom 14.02.2001 (Az.: B 1 KR 25/99 R, Rdnr. 14) ausgeführt, tritt dadurch eine wesentliche Änderung der Beitragsbelastung nicht ein: Während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur Ärzteversorgung in derselben Höhe, wie er sie zur Rentenversicherung zahlen müsste (§ 172 Abs. 2 SGB VI).

    Im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob während des Bezuges von Krankengeld die Krankenkasse bei einem wegen Pflichtmitgliedschaft in der Ärzteversorgung von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arzt verpflichtet werden kann, die anteiligen Beiträge zum Ärzteversorgungswerk abzuführen, hat das BSG (Urteil vom 14.02.2001 ,Az.: B 1 KR 25/99 R, Rdnr. 16-20) bereits entschieden, dass eine entsprechende Verpflichtung nicht besteht.

    Bereits vom BSG in der genannten Entscheidung vom 14.02.2001 (a.a.O., Rdnr. 19) angesprochen, sieht auch der Gesetzgeber keinen Spielraum für eine Einbeziehung der berufsständischen Versorgung im Wege der Gesetzesauslegung, sonst hätte er in der Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 3a SGB VI nicht die Notwendigkeit einer künftigen Neuregelung erwähnt (BT-Drucksache 13/3150 S. 46 zu Artikel 10 Nr. 9a des Entwurfs zum SGB VI-Änderungsgesetz vom 15.12.1995).

  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 7/19 R

    Versicherungspflicht nach § 3 S 1 Nr 3 SGB 6 bei einem selbstständigen

    Den Versicherten soll zunächst das Risiko abgenommen werden, während einer Unterbrechung der rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung sorgen zu müssen und mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet zu werden; dem Entstehen entsprechender Lücken in der Alterssicherung soll damit vorgebeugt werden (vgl BSG Urteil vom 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R - SozR 4-2600 § 3 Nr. 7 RdNr 22 - unter Hinweis auf BSG Urteil vom 14.2.2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1 S 3) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 11 KR 47/05

    Krankenversicherung

    Die im Urteil vom 14.02.2001 (B 1 KR 25/99 R) aufgestellten Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall anwendbar.

    Hinsichtlich des Fehlens der rechtlichen Grundlage für das klägerische Begehren verweist auch der Senat auf die Rechtsprechung des BSG in seiner Entscheidung vom 14.02.2001 (a. a. O.), der der Senat auf Grund eigener Überzeugung folgt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 6 A 10975/07

    Rechtsanwaltsversorgung

  • SG München, 23.05.2017 - S 23 U 18/17

    Analoge Anwendung des § 47a SGB V zur Vermeidung der Schlechterstellung bei Bezug

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 1 KR 68/10

    Krankengeld; Ärzteversorgung; Beitragspflicht

  • VG Trier, 24.06.2009 - 5 K 185/09

    Chefarzt; Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - L 16 KR 108/07

    Krankenversicherung

  • VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 806/08

    Abschlag für schwerbehindertes Mitglied einer ärztlichen Versorgungseinrichtung

  • LSG Bayern, 21.06.2007 - L 4 KR 237/04

    Bestimmung der Höhe des Krankengelds bei Mitgliedern der Krankenversicherung der

  • VG Trier, 23.11.2006 - 6 K 356/06

    Beteiligung des Arbeitgebers an den Beitragskosten der Rechtsanwaltsversorgung.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 3389/11
  • VG Koblenz, 29.03.2015 - 5 K 639/14

    Heranziehung einer Steuerberaterin zu den Pflichtbeiträgen für das

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2011 - L 12 AL 155/07
  • VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10

    Ärzteversorgungseinrichtung; vorgezogene Altersrente; Änderung der einschlägigen

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