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Rechtsprechung
   BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1824
BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R (https://dejure.org/2008,1824)
BSG, Entscheidung vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R (https://dejure.org/2008,1824)
BSG, Entscheidung vom 06. November 2008 - B 1 KR 28/07 R (https://dejure.org/2008,1824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger; Höhe des Krankengeldes; Steuervergünstigungen mindern maßgebliches Arbeitseinkommen; Anbindung des Regelentgelts an das Einkommensteuerrecht; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankengeld bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Berechnung unter Berücksichtigung einer Ansparabschreibung

  • Judicialis

    SGB IV § 15 Abs. 1; ; SGB V F: 01.11.1996 § 47 Abs. 1 S 1; ; SGB V § ... 47 Abs. 4 S 2; ; SGB V F: 24.12.2003 § 240 Abs. 4 S 2; ; EStG F: 19.10.2002 § 7g Abs. 3; ; EStG F: 19.10.2002 § 7g Abs. 4; ; EStG F: 14.08.2007 § 7g Abs. 3; ; EStG F: 14.08.2007 § 7g Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • online-pkv.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 47 Abs. 4 S. 2
    Anspruch auf Krankengeld bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Berechnung unter Berücksichtigung einer Ansparabschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Das Krg bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; ebenso Bundessozialgericht , Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R = USK 2004-61) .

    Die Vermutung kann demnach widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) .

    Wegen der Entgeltersatzfunktion ist die Höhe des Krg dann auf den Ersatz des tatsächlich entfallenen, nach der Referenzmethode zu berechnenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens begrenzt (vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6 ff).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl zB BSG USK 2004-61; BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 15 ff).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Die Vermutung kann demnach widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) .

    Angeknüpft wird demnach an das Einkommensteuerrecht, nach dem das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum ist (vgl § 25 Abs. 1 EStG; BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 13).

    An die Tatsachenermittlungen, die der letzten Festsetzung des Mindestbeitrags vor Eintritt der AU zugrunde lagen, ist aus den gleichen Gründen anzuknüpfen, die der erkennende Senat bereits für den Regelfall des Rückgriffs auf die Beitragsbemessungsgrundlage in seinem Urteil vom 14.12.2006 (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7; vgl auch Beschluss des 1. Senats vom 28.7.2008 - B 1 KR 44/08 B - juris) dargelegt hat: Bei der Frage, welches Arbeitseinkommen der Versicherte vor Eintritt der AU zuletzt erzielt und damit seine Einkommenssituation geprägt hat, muss berücksichtigt werden, dass der Versicherte typischerweise zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf das Krg angewiesen ist und die Bewilligung rasch erfolgen muss.

    Diesen Gesichtspunkten wird nicht nur Rechnung getragen, wenn gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Regelentgelt auf die zuletzt vor Eintritt der AU maßgeblich gewesene Beitragsbemessungsgrundlage und damit auf diejenigen Verhältnisse im aktuellen Versicherungsverhältnis abgestellt wird, die anhand einfach festzustellender Tatsachen (letzte Beitragsbemessungsgrundlage) rasch und verwaltungspraktikabel ermittelt werden können (so BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 12 f) .

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Mit dem Ersparten konnte und sollte der Steuerpflichtige investieren (vgl zum Ganzen BSG, 7a. Senat, SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 17) .

    Zu Recht hat das LSG ausgeführt, dass der Kläger seine Ansicht nicht auf das Urteil des 7a. Senats des BSG vom 5.9.2006 (SozR 4-4300 § 141 Nr. 2) stützen kann.

  • OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Denn die Sicherung der familienrechtlichen Unterhaltspflicht zwingt stets zu einem kritischen Blick auf Abschreibungen, mit denen die Unterhaltspflicht auch unterlaufen werden kann (vgl zu Abschreibungen nach § 7g EStG etwa BGH, Urteil vom 2.6.2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 ff; OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2002 - 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885 ff) .
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Denn die Sicherung der familienrechtlichen Unterhaltspflicht zwingt stets zu einem kritischen Blick auf Abschreibungen, mit denen die Unterhaltspflicht auch unterlaufen werden kann (vgl zu Abschreibungen nach § 7g EStG etwa BGH, Urteil vom 2.6.2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 ff; OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2002 - 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885 ff) .
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Krg kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (tatsächlich) bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (zum Ganzen BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, jeweils RdNr 23 ff, auch zu den Ausnahmen vom strengen Zuflussprinzip; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 8 RdNr 24) .
  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird über einen längeren Zeitraum gesehen zutreffend berücksichtigt, denn es erfolgt ein Ausgleich der wechselnden Einnahmen, indem sich sowohl die nachgewiesene Erhöhung der Einnahmen als auch deren nachgewiesene Verringerung für die zukünftige Beitragsfestsetzung jeweils bis zum Nachweis einer Änderung bei der Beitragsberechnung auswirkt (BSG, Urteil vom 22.3.2006 - B 12 KR 14/05 R - BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, jeweils RdNr 16) .
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 3/07 R

    EG-Wanderarbeitnehmer - rückwirkende Neuberechnung des nettolohnabhängigen

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Krg kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (tatsächlich) bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (zum Ganzen BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, jeweils RdNr 23 ff, auch zu den Ausnahmen vom strengen Zuflussprinzip; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 8 RdNr 24) .
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 44/08 B

    Bemessung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    An die Tatsachenermittlungen, die der letzten Festsetzung des Mindestbeitrags vor Eintritt der AU zugrunde lagen, ist aus den gleichen Gründen anzuknüpfen, die der erkennende Senat bereits für den Regelfall des Rückgriffs auf die Beitragsbemessungsgrundlage in seinem Urteil vom 14.12.2006 (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7; vgl auch Beschluss des 1. Senats vom 28.7.2008 - B 1 KR 44/08 B - juris) dargelegt hat: Bei der Frage, welches Arbeitseinkommen der Versicherte vor Eintritt der AU zuletzt erzielt und damit seine Einkommenssituation geprägt hat, muss berücksichtigt werden, dass der Versicherte typischerweise zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf das Krg angewiesen ist und die Bewilligung rasch erfolgen muss.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
    Das Krg bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; ebenso Bundessozialgericht , Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R = USK 2004-61) .
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 KR 3462/15

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Nachweis durch

    Die Übertragung der Rechtsgrundsätze zur Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des Gesamteinkommens i.S.d. § 10 Abs. 3 SGB V trägt dem Umstand Rechnung, dass der Rückgriff auf den von der Finanzverwaltung erstellten Einkommensteuerbescheid auch hier schon aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität geboten ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.11.2008, - B 1 KR 28/07 R -, in juris) und dadurch Manipulationen weitgehend zu verhindern sind (dazu etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2006, - L 1 KR 36/03 -, in juris).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auch die Regelung des § 7g EStG ist Teil der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften und damit bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 10; Fischer in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 43) .

    So zeigen Wortlaut, Begründungen des Verordnungsgebers mit Blick auf die Geschichte der Regelung der Berechnungsweise für Einkommen aus selbstständiger Beschäftigung, systematischer Zusammenhang und Sinn und Zweck der Regelung, dass die Anbindung an das Steuerrecht im Einzelfall unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des SGB II hinterfragt werden muss (zu anderen Fallgruppen der Durchbrechung der Anbindung an das Steuerrecht, zB im Unterhaltsrecht vgl BSG Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 - juris RdNr 25 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 - L 4 KR 2701/17

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einkommensgrenze -

    Dementsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, dass Tatbestandsvoraussetzungen von sozialrechtlichen Normen, die auf Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts abstellen, unter Rückgriff auf den Inhalt der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; zur Bemessung der Beiträge freiwillig Versicherter nach § 240 SGB V z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R - juris, Rn. 21).

    Entsprechend sind Steuerbescheide nicht nach ihrem jeweiligen Veranlagungszeitraum, sondern jeweils ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses für die Zukunft zu berücksichtigen, bis ein neuerer Steuerbescheid vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 16 ff. zur Berechnung von Krankengeld; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 16 zur Berechnung von Beiträgen für Selbständige; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - juris, Rn. 17 zu Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V).

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Rechtsprechung
   BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28784
BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B (https://dejure.org/2007,28784)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B (https://dejure.org/2007,28784)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 28/07 B (https://dejure.org/2007,28784)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 77/72

    Waise - Waisenrente - Soldat auf Zeit - 25. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt ausgeführt hat, steht es unter Geltung des Sozialstaatsprinzips im Ermessen des Gesetzgebers, sich für verschiedene Leistungssysteme zu entscheiden, in denen sich der Gleichheitssatz unterschiedlich auswirkt (vgl BSGE 38, 149, 150 = SozR 2200 § 1267 Nr. 3 S 10; BSGE 41, 157, 158 f = SozR 5420 § 2 Nr. 2 S 2; BSGE 47, 259, 260 f = SozR 3100 § 40a Nr. 6 S 16 f).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Eine Rechtsfrage ist grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden worden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52 mwN).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber trotz seiner Bindung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) weitgehend frei ist, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung festzulegen, soweit er nicht gleichheitswidrig bestimmte Gruppen ausschließt (BVerfGE 18, 38, 45 f; 18, 257, 265 ff; 18, 366 = SozR Nr. 54, 55, 56 zu Art. 3 GG ).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber trotz seiner Bindung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) weitgehend frei ist, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung festzulegen, soweit er nicht gleichheitswidrig bestimmte Gruppen ausschließt (BVerfGE 18, 38, 45 f; 18, 257, 265 ff; 18, 366 = SozR Nr. 54, 55, 56 zu Art. 3 GG ).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber trotz seiner Bindung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) weitgehend frei ist, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung festzulegen, soweit er nicht gleichheitswidrig bestimmte Gruppen ausschließt (BVerfGE 18, 38, 45 f; 18, 257, 265 ff; 18, 366 = SozR Nr. 54, 55, 56 zu Art. 3 GG ).
  • BSG, 02.11.2006 - B 1 KR 111/06 B

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten in der

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Insoweit setzt sich die Beschwerde nicht mit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes auseinander (vgl zuletzt BSG, Beschluss vom 2.11.2006 - B 1 KR 111/06 B).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
    Die Beschwerde hat sich dagegen in keiner Weise mit der einschlägigen, auch von den Vorinstanzen zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats befasst (vgl zB - zusammenfassend - Senat, Urteil vom 4.4.2006 - B 1 KR 12/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RK 2/75

    Krankenversicherungspflicht - Landwirtschaft - Mithelfende Familienangehörige -

  • BSG, 06.12.1978 - 9 RV 78/77

    Bemessung der Ausgleichsrente

  • BSG, 21.10.2020 - B 3 KR 49/19 B

    Anspruch auf Krankengeld

    Das Krg des freiwillig versicherten Klägers bemesse sich (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG vom 6.11.2008 - B 1 KR 28/07 B - juris) nach dem Arbeitseinkommen aus dem Jahre 2010, weil dies nach § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V die Grundlage für die zuletzt vor Eintritt der AU maßgebliche Beitragsbemessungsgrundlage gewesen sei (Urteil vom 29.8.2019 ).
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