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   BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R   

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https://dejure.org/1998,434
BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R (https://dejure.org/1998,434)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R (https://dejure.org/1998,434)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 3/97 R (https://dejure.org/1998,434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung - Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte - Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - keine Verpflichtung - Anhörung von Befürwortern einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode - ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Kostenerstattungspflicht der Krankenkasse bei nicht ordnungsgemäßer Arztrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Chronisches Ohrgeräusch - Tinnitus - Laser-Behandlung - Soft- und Mid-Power-Laser - Laser-Gingko-Therapie - Fehlende wissenschaftliche Anerkennung - Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Unaufschiebbare Behandlung - Abrechnung ...

  • Judicialis

    SGB V § 2 Abs 1 Satz 2; ; SGB V § 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenerstattungspflicht der Krankenkasse bei Mißachtung der Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte , Anhörung von Befürwortern einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Laser-Ginkgo-Therapie: Keine Erstattungspflicht der Krankenkasse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1813
  • NZS 1999, 187
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für dieses Merkmal darauf an, ob die fragliche Methode schon bisher zur vertragsärztlichen Versorgung gehört hat; davon kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn sie als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM-Ä) enthalten ist (BSGE 81, 73 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).

    Auf die - auch verfassungsrechtlichen - Bedenken dagegen, daß § 135 SGB V und die darin angesprochenen NUB-RL den Leistungsanspruch des Versicherten eingrenzen, ist der Senat in dem bereits erwähnten Urteil ausführlich eingegangen (BSGE 81, 73 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Ob dieser die ohne Rechtsgrund gezahlte Vergütung vom Arzt zurückfordern kann (dazu BGH NJW 1992, 746 = JZ 1992, 373), ist für den krankenversicherungsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch ohne Belang.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Denn die Krankenkasse hat für die Kosten einer selbstbeschafften Leistung nur insoweit aufzukommen, als diese durch die Verweigerung der Sachleistung verursacht sind (vgl Senatsurteil vom 24. September 1996 - BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Die Erstattung von Kosten setzt sowohl begrifflich wie nach Wortlaut und Zweck von § 13 Abs. 3 SGB V voraus, daß dem Versicherten Kosten entstanden sind (vgl dazu und zum folgenden bereits Senatsurteil vom 15. April 1997 - BSGE 80, 181 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 14).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Die Anerkennung weiterer besonderer Therapierichtungen hängt nach der Rechtsprechung des Senats davon ab, daß ein umfassendes, zur Behandlung verschiedenster Erkrankungen bestimmtes therapeutisches Konzept vorliegt, das auf der Grundlage eines von der naturwissenschaftlich geprägten "Schulmedizin" sich abgrenzenden, weltanschaulichen Denkansatzes größere Teile der Ärzteschaft und weite Bevölkerungskreise für sich eingenommen hat (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
  • BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 1301/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die ärztliche Vergütung in der GOÄ

    Auszug aus BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
    Insbesondere ist es unzulässig, anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung zu stellen (Brück, Kommentar zur GOÄ, 3. Aufl Stand: 1. Januar 1996, § 2 RdNr 1.1 und § 5 RdNr 13; König, NJW 1992, 728; siehe auch BVerfG NJW 1992, 737).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Versicherten entstehen dann keine Kosten im Rechtssinne, wenn der behandelnde Arzt anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung stellt und den Auslagenersatz pauschaliert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 79 mwN; BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 29; BVerfG NJW 1992, 737; BGH NJW 2006, 1879 ff).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Anders läge es, wenn dem Versicherten etwa deshalb gar keine Kosten entstanden, weil der behandelnde Arzt anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung stellte und den Auslagenersatz pauschalierte (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 79 mwN; BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BVerfG NJW 1992, 737; BGH NJW 2006, 1879 ff) .
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Unter einer "besonderen Therapierichtung" ist das umfassende, zur Behandlung verschiedenster Erkrankungen bestimmte therapeutische Konzept zu verstehen, das auf der Grundlage eines von der naturwissenschaftlich geprägten "Schulmedizin" sich abgrenzenden, weltanschaulichen Denkansatzes größere Teile der Ärzteschaft und weite Bevölkerungskreise für sich eingenommen hat (so: BSGE 81, 54, 71 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 82 - Laser-Gingko-Therapie).

    Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass insoweit für die Höhe des Anspruchs ohnehin die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte einschlägig wären (vgl BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17, 21), weshalb der Bescheid darauf bezogen der Rechtslage nicht entspräche.

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