Rechtsprechung
   BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9926
BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S (https://dejure.org/2000,9926)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S (https://dejure.org/2000,9926)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - B 1 KR 3/99 S (https://dejure.org/2000,9926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Hilfsmittel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweck des Verfahrens des § 41 Abs. 3 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) - Zweck eines Hilfsmittels im Sinne des § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Hilfsmittel bei körperlichen Behinderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Der 1. Senat hält an seiner in den Urteilen vom 10. Mai 1995 (1 RK 18/94 = BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) und 18. Januar 1996 (1 RK 8/95) vertretenen Rechtsauffassung nicht fest, daß ein Gegenstand (dort: antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge) nur ein Hilfsmittel sein kann, wenn er den Ausgleich einer körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist.

    Da er dieselbe Auffassung seiner Entscheidung vom 18. Januar 1996 (1 RK 8/95) zugrunde gelegt hat, bezieht sich die Anfrage ihrem Inhalt nach auch auf dieses Urteil.

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Der 1. Senat hält an seiner in den Urteilen vom 10. Mai 1995 (1 RK 18/94 = BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) und 18. Januar 1996 (1 RK 8/95) vertretenen Rechtsauffassung nicht fest, daß ein Gegenstand (dort: antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge) nur ein Hilfsmittel sein kann, wenn er den Ausgleich einer körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist.

    Die Anfrage weist auf die Grundsätze zur Abgrenzung von Heilmitteln zu Hilfsmitteln hin, die der 1. Senat im Urteil vom 10. Mai 1995 (1 RK 18/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) in Fortführung von früheren Entscheidungen des anfragenden Senats insbesondere zum Blindenführhund (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) und zu einem Milbenvernichtungsmittel (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) formuliert hat; sie wendet sich vor allem gegen den darin geforderten unmittelbaren Bezug eines Hilfsmittels zu einem körperlichen Funktionsdefizit, der einer Zuordnung der Computereinrichtung zu den Hilfsmitteln entgegenstehe.

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Die Anfrage weist auf die Grundsätze zur Abgrenzung von Heilmitteln zu Hilfsmitteln hin, die der 1. Senat im Urteil vom 10. Mai 1995 (1 RK 18/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) in Fortführung von früheren Entscheidungen des anfragenden Senats insbesondere zum Blindenführhund (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) und zu einem Milbenvernichtungsmittel (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) formuliert hat; sie wendet sich vor allem gegen den darin geforderten unmittelbaren Bezug eines Hilfsmittels zu einem körperlichen Funktionsdefizit, der einer Zuordnung der Computereinrichtung zu den Hilfsmitteln entgegenstehe.
  • LG Köln, 09.06.1988 - 1 S 12/88
    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Um den Großen Senat nicht unnötig mit Divergenzvorlagen nach § 41 Abs. 2 SGG zu befassen, hat das Verfahren nach § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG vielmehr lediglich zu klären, ob der Senat, von dessen Rechtsprechung abgewichen werden soll, die diese Rechtsprechung tragende Rechtsauffassung auch aktuell noch vertritt (ähnlich Beschluß des 1. Senats vom 6. Oktober 1988 - 1 S 12/88 zur Frage des "Nachfolgesenats" im Sinne des heutigen § 41 Abs. 3 Satz 2 SGG).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Die Anfrage weist auf die Grundsätze zur Abgrenzung von Heilmitteln zu Hilfsmitteln hin, die der 1. Senat im Urteil vom 10. Mai 1995 (1 RK 18/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) in Fortführung von früheren Entscheidungen des anfragenden Senats insbesondere zum Blindenführhund (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) und zu einem Milbenvernichtungsmittel (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) formuliert hat; sie wendet sich vor allem gegen den darin geforderten unmittelbaren Bezug eines Hilfsmittels zu einem körperlichen Funktionsdefizit, der einer Zuordnung der Computereinrichtung zu den Hilfsmitteln entgegenstehe.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 B

    Begriff des Heilmittels

    Auszug aus BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S
    Auf die Anfrage des 3. Senats in der Sache ... ./. Deutsche Angestellten Krankenkasse - Az.: B 3 KR 2/99 B - hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2000 durch den Präsidenten von Wulffen, die Richter Steege und Dr. Dreher sowie die ehrenamtlichen Richter Gerner und Dr. Brandenburg beschlossen :.
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Auf Anfrage des erkennenden Senats hat der 1. Senat des BSG diese Rechtsprechung daraufhin aufgegeben und folgt seitdem ebenfalls einer an der Maßnahmeart orientierten Abgrenzung (BSG Beschluss vom 8.2.2000 - B 1 KR 3/99 S).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auf die Anfrage des erkennenden Senats nach § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG vom 16. September 1999 (B 3 KR 2/99 B) hat der 1. Senat am 8. Februar 2000 (B 1 KR 3/99 S) mitgeteilt, er halte an der in den Urteilen vom 10. Mai 1995 und 18. Januar 1996 vertretenen Rechtsauffassung nicht fest, daß ein Gegenstand nur ein Hilfsmittel sein kann, wenn er den Ausgleich einer körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06

    Hilfe gegen Hausstauballergie

    Die antiallergenen Matratzenbezüge können grundsätzlich als Hilfsmittel iSv § 33 SGB V angesehen werden; insbesondere ist dafür nicht erforderlich, dass sie den Ausgleich einer Behinderung selbst bezwecken, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet sind (vgl BSG 8. Februar 2000 B 1 KR 3/99 S, zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 11 KR 21/07

    Krankenversicherung

    Heilmittel in diesem Sinne sind ausschließlich alle ärztlich verordneten Dienstleistungen - in exakter Abgrenzung von allen ärztlich verordneten Sachen -, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen, wozu insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie gehören (vgl. zu dieser in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgten Klarstellung der Begrifflichkeit Anfragebeschluß des 3. Senats des BSG vom 16.09.1999, Az. B 3 KR 2/99 B, sowie Antwortbeschluss des 1. Senats des BSG vom 08.02.2000, Az. B 1 KR 3/99 S, sowie im Anschluss an dieses abgeschlossene Anfrageverfahren ergangene Urteile des BSG etwa vom 30.01.2001, Az. B 3 KR 6/00 R, und 05.07.2005, Az. B 1 KR 12/03 R, jeweils in Abgrenzung bzw. unter Aufgabe der noch etwa in den Urteilen des BSG vom 10.05.1995, Az. 1 RK 18/94, und 18.01.1996, Az. 1 RK 8/95, verwandten älteren unzutreffenden Begrifflichkeit, die nicht mit der bereits im Schrifttum und in der Verwaltungspraxis verwandten zutreffenden zu vereinbaren war; zur Historie dieses gesamten Problembereichs vgl. etwa Höfler, in: Kasseler Kommentar § 32 SGB V Rdnrn. 6 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht