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   BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R   

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https://dejure.org/2001,424
BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R (https://dejure.org/2001,424)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R (https://dejure.org/2001,424)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 30/00 R (https://dejure.org/2001,424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust des Arbeitsplatzes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zumutbarkeitsregelung auch bei Arbeitsplatzverlust kein Maßstab für Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Krankenversicherungsrecht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Krankengeld: Anspruch bei Arbeitslosigkeit

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    In diesem Sinne habe der erkennende Senat im Urteil vom 8. Februar 2000 (B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4) in einem Fall wie dem vorliegenden entschieden, in dem die Erkrankung während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eingetreten und der Versicherte später arbeitslos geworden sei.

    Für die Beurteilung ist unerheblich, ob der Versicherte sich arbeitslos meldet und sein Einverständnis mit einer Vermittlung in einen anderen Beruf erklärt (zum Ganzen zuletzt Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271, 273 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f mwN).

    Der 11. Senat des BSG hat in demselben Sinne entschieden (BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2; zum Ganzen bereits Senatsurteil vom 8. Februar 2000, BSGE 85, 271, 274 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 13 f).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Die frühere Rechtsprechung, wonach die Verweisbarkeit eines erkrankten Arbeitnehmers auch nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes auf gleichartige Tätigkeiten eingeschränkt bleibe (BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104), lasse Ähnlichkeiten zur Zumutbarkeitsanordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 16. März 1982 (ZumutbarkeitsAnO) erkennen, die den Arbeitslosen vor dem beruflichen Abstieg in eine minderqualifizierte Tätigkeit geschützt habe, wenn er vorher in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig gewesen sei.

    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).

    Obwohl § 10 ZumutbarkeitsAnO für die erste Zeit der Arbeitslosigkeit eine Lohneinbuße von bis zu 20% für zumutbar erklärte, ging das BSG im Krankenversicherungsrecht für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit von einer zumutbaren Einbuße von höchstens 10% aus, ohne auf die anderslautende Bewertung in der ZumutbarkeitsAnO einzugehen (BSGE 61, 66, 73 = SozR 2200 § 182 Nr. 104 S 227 f und Parallelurteil 8 RK 27/84 vom selben Tage, in BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51 S 146 insoweit nicht abgedruckt).

  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Die frühere Rechtsprechung, wonach die Verweisbarkeit eines erkrankten Arbeitnehmers auch nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes auf gleichartige Tätigkeiten eingeschränkt bleibe (BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104), lasse Ähnlichkeiten zur Zumutbarkeitsanordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 16. März 1982 (ZumutbarkeitsAnO) erkennen, die den Arbeitslosen vor dem beruflichen Abstieg in eine minderqualifizierte Tätigkeit geschützt habe, wenn er vorher in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig gewesen sei.

    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).

    Obwohl § 10 ZumutbarkeitsAnO für die erste Zeit der Arbeitslosigkeit eine Lohneinbuße von bis zu 20% für zumutbar erklärte, ging das BSG im Krankenversicherungsrecht für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit von einer zumutbaren Einbuße von höchstens 10% aus, ohne auf die anderslautende Bewertung in der ZumutbarkeitsAnO einzugehen (BSGE 61, 66, 73 = SozR 2200 § 182 Nr. 104 S 227 f und Parallelurteil 8 RK 27/84 vom selben Tage, in BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51 S 146 insoweit nicht abgedruckt).

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Nur bei einer Erkrankung während der Arbeitslosigkeit komme es nach dem Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. September 1995 (11 RAr 35/95 - SozR 3-4100 § 105b Nr. 2) auf die zumutbare Verweisungstätigkeit im Sinne des Rechts der Arbeitsförderung an.

    Der 11. Senat des BSG hat in demselben Sinne entschieden (BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2; zum Ganzen bereits Senatsurteil vom 8. Februar 2000, BSGE 85, 271, 274 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 13 f).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).

    Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit im Tätigkeitsfeld des ursprünglichen Berufs ist eine zeitweilige Arbeitsfähigkeit nur für gesundheitlich weniger anspruchsvolle, berufsfremde Tätigkeiten denkbar; infolgedessen sind diese sowohl Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit als auch für die Bemessung des Krankengeldes (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5).

  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89

    Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Eine Parallele zum Krankenversicherungsrecht wurde auch insoweit nie gezogen, vielmehr ausdrücklich verneint (BSGE 69, 180, 184 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 9 S 40).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit im Tätigkeitsfeld des ursprünglichen Berufs ist eine zeitweilige Arbeitsfähigkeit nur für gesundheitlich weniger anspruchsvolle, berufsfremde Tätigkeiten denkbar; infolgedessen sind diese sowohl Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit als auch für die Bemessung des Krankengeldes (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Zwar scheint § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V beim Zusammentreffen von Arbeitslosengeld und Krankengeld den Nachrang des Krankengeldes anzuordnen; diese Bestimmung bezieht sich aber ausschließlich auf den Fall der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes im Krankheitsfall (§ 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III), weil sonst das in § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III für die Zeit eines Krankengeldanspruchs angeordnete Ruhen des Arbeitslosengeldes leerlaufen würde (in diesem Sinne zu den früheren entsprechenden Vorschriften § 183 Abs. 6 RVO, § 105b, 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG: BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
    Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415; BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51; BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    So begründet die Tätigkeit im Berufsbildungsbereich die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung außer in der Arbeitslosenversicherung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9; SozR 3-2500 § 5 Nr. 19) , wird mithin als eine einer Beschäftigung vergleichbare Tätigkeit gewertet, bei der - wie bei der Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM - ohnehin nicht die üblicherweise sozialversicherungsrechtlich relevanten und kennzeichnenden Kriterien maßgebend sind.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Wie der Senat (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 28; Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -) bereits entschieden hat, ist das Konkurrenzverhältnis zwischen § 142 Abs. 1 Nr. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (= Ruhen des Alg-Anspruchs während des Bezugs von Krg; SGB III, idF durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997, BGBl I 594) und § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V (= Ruhen des Krg-Anspruchs bei Alg-Bezug) dahin aufzulösen, dass das in § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V angeordnete Ruhen des Krg-Anspruchs nur das Ruhen für den Zeitraum betrifft, in dem Alg während der ersten sechs Wochen gemäß § 126 SGB III fortzuzahlen ist.
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Bei Verlust des Arbeitsplatzes nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit abstrakt die Art der zuletzt ausgeübten Beschäftigung (BSG, Urteil vom 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R - Rn. 13 f.; alle Entscheidungen zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben).
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