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   BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B   

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https://dejure.org/2000,7707
BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B (https://dejure.org/2000,7707)
BSG, Entscheidung vom 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B (https://dejure.org/2000,7707)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 43/99 B (https://dejure.org/2000,7707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankengeld - Nichtzulassung der Revision - Arbeitsunfähigkeit durch psychische Störung - Verfahrensmangel wegen Beurteilung einer Gesundheitsstörung durch den Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 48 Abs. 1 S. 1
    Dieselbe Krankheit bei Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B

    Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B
    Das hat zur Folge, daß die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG zurückzuweisen ist (vgl mwN: Senatsbeschluß vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 29/99 B, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 28/87

    Identität von Krankheiten - Einheitliches Krankengeschehen - Degenerative

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B
    Das Bundessozialgericht hat deshalb schon früher entschieden, daß ein einheitliches Krankheitsgeschehen auch dann vorliegen kann, wenn Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit - vorübergehend - entfallen waren, also der ursprüngliche Versicherungsfall bereits abgeschlossen war (Urteil des 3. Senats vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87, veröffentlicht in ZfS 1989, 16 = NZA 1989, 287 = USK 88135 mwN; vgl auch: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Juli 1999, § 48 SGB V RdNr 6; Hauck, SGB V, Stand: März 2000, K § 48 RdNr 4).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 10/03 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - dieselbe Krankheit iS von § 48 Abs 1 S 1 und

    Es genügt vielmehr, wenn ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden latent weiter besteht und nach einem beschwerdefreien oder beschwerdearmen Intervall erneut Krankheitssymptome hervorruft (so zB Beschluss des Senats vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 43/99 B - unveröffentlicht - für eine nervenärztlich behandelte psychosomatische Erkrankung).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2006 - L 3 P 9/05

    Unterschiedliche Beitragsbelastung in der sozialen und der privaten

    Der anschließend vom Beklagten gestellte Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens sei mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 22. August 2000 (Az.: L 1 KR 43/99 WA) als unzulässig verworfen worden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Eine Arbeitsunfähigkeit beruht dann auf derselben Krankheit, wenn ihr jeweils dieselbe nicht behobene Krankheitsursache zugrunde liegt (Bundessozialgericht - BSG -, 11.7.2000, B 1 KR 43/99 B).
  • SG Aachen, 27.11.2007 - S 13 KR 46/07

    Krankenversicherung

    Ein einheitliches Krankheitsgeschehen kann auch dann vorliegen, wenn Behandlungsbedürftigkeit - vorübergehend - entfallen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 1.07.2000 - B 1 KR 43/99 B; Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 10/03 R = USK 2004-51).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - L 2 (5) KR 74/03

    Krankenversicherung

    Art und Ausmaß dieser Krankheitserscheinungen können unterschiedlich sein; entscheidend ist, dass das medizinisch nicht ausgeheilte Grundleiden latent weiterbesteht und sich nach einem beschwerdefreien oder beschwerdearmen Intervall erneut durch Krankheitssymptome manifestiert (vgl BSG, Beschluss vom 11.07.2000, Az: B 1 KR 43/99 B; Urteil vom 29.09.1998, Az: B 1 KR 2/97 R = SozR 3-2500 § 48 Nr. 8, jeweils mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 KR 1416/08
    Selbst wenn man mit Dr. K. annehmen würde, dass die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin ab 23.12.2005 alleine auf der Myopathie beruht hätte und dieser auch nicht dieselbe Krankheitsursache wie der Herzerkrankung zugrunde liege (andernfalls handelte es sich um dieselbe Krankheit im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V - BSG, Beschl. v. 11.7.2000, - B 1 KR 43/99 B - Urt. vom 29.9.1998, - B 1 KR 2/97 R -), habe sich die Kammer nicht davon überzeugen können, dass die Myopathie erst nach Beendigung der ersten Arbeitsunfähigkeit eingetreten sei.
  • SG Nürnberg, 19.04.2011 - S 7 KR 245/10

    Krankenversicherung - Begriff - dieselbe Krankheit - Ruhen des Krankengeldes bei

    Es genügt somit, dass das medizinisch nicht ausgeheilte Grundleiden latent weiterbestanden hat und sich nach einem beschwerdefreien bzw. beschwerdearmen Intervall erneut durch Krankheitssymptome manifestiert (vgl. BSG, Urteil vom 11.07.2000, Az.: B 1 KR 43/99 B).
  • SG Aachen, 03.03.2009 - S 13 (2) KR 66/07

    Krankenversicherung

    Ein einheitliches Krankheitsgeschehen kann auch dann vorliegen, wenn Behandlungsbedürftigkeit - vorübergehend - entfallen ist (BSG, Beschluss vom 01.07.2000 - B 1 KR 43/99 B; Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 10/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2019 - L 4 KR 204/16
    Es genüge nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 43/99 B und vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 10/04 R), dass ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden latent weiter bestanden und nach einem beschwerdefreien oder beschwerdearmen Intervall erneut AU verursachende Krankheitssymptome hervorgerufen habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 KR 5027/15
    Das Bundessozialgericht (BSG; z.B. Beschluss vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 43/99 B - juris) habe mehrfach ausgeführt, dass es sich bei einer wiederholten Erkrankung im Rechtssinne um dieselbe Krankheit handele, wenn ihr dieselbe, nicht behobene Krankheitsursache zu Grunde liege.
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