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BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 48/21 B |
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Verfahrensgang
- SG Duisburg, 25.09.2019 - S 44 KR 2257/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 851/19
- BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 48/21 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2022 - L 10 KR 755/21
Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an das …
Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21
Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an …
Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer, vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)). - SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18 Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)).