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   BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B   

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BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B (https://dejure.org/2009,15797)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B (https://dejure.org/2009,15797)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B (https://dejure.org/2009,15797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht zum Erlass von Arzneimittelrichtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschusses als Hauptbeteiligter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht des Gemeinsamen Bundesausschusses als Hauptbeteiligter; Arzneimittelrichtlinien zu erlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die verfassungsrechtlich gebotene (vgl BVerfGK 5, 269 ff = NJW 2005, 3410 ff [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]) Unparteilichkeit des Gerichts wird ua durch das Recht der Beteiligten gesichert, Gerichtspersonen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (§ 60 Abs. 1 SGG iVm §§ 42 ff ZPO).

    Hierzu hat das BVerfG entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl BVerfGK 5, 269, 281 f = NJW 2005, 3410, 3412 [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]).

    Um einen sonst vorliegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu vermeiden, darf ein derart vereinfachtes Ablehnungsverfahren demgegenüber nicht einmal auf Situationen "offensichtlicher Unbegründetheit" des Ablehnungsgesuchs erstreckt werden (vgl BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01] juris RdNr 55 mwN).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Dies gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164 [BVerfG 09.06.1971 - 2 BvR 225/69]; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Deshalb dürfte der Senat die zuzulassende Revision selbst dann nicht zurückweisen, wenn die LSG-Entscheidung sich aus anderen Gründen als richtig darstellen sollte (vgl näher BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die Zurückweisung des diese Richterin betreffenden Ablehnungsgesuchs hat Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt (vgl hierzu zB BVerfGE 82, 286, 298; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NVwZ 2005, 1304, 1307 f [BVerfG 05.07.2005 - 2 BvR 497/03]; BVerfG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 BvR 1057-1062/09 - mwN).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).

  • LG Gießen, 17.01.2007 - 1 S 244/06

    Arbeitnehmeranteil: Aufrechnung mit Ansprüchen des Arbeitgebers gegen die

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Landgericht Gießen das AG-Urteil im Zins und wies die Berufung im Übrigen zurück (Urteil vom 13.12.2006 - 1 S 244/06).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (vgl BVerfG, Beschluss vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 -, juris RdNr 20 ff mwN = NJW 2007, 3771 ff).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BFH, 12.07.2001 - VII R 19/00

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Entsprechend einem Urteil des Bundesfinanzhofes ([BFH], BFHE 195, 516 [BFH 12.07.2001 - VII R 19/00]) gelte die durch einen einzelnen Beschluss ausgesprochene Befreiung eines Geschäftsführers nicht auch für den Liquidator fort.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Entsprechend könne die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, S. 222 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 30. April 2009 - B 13 R 121/09 B -, juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B -, juris, Rn. 8; BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris, Rn. 6).

    Letzteres sei aber nur der Fall, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen seien (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, S. 222 m.w.N.) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeuten würde, dass das Gericht die Bedeutung und die Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt habe (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Von diesem Grundsatz macht das Bundessozialgericht unter anderem Ausnahmen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen sind (vgl. Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, juris) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und die Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2013 - L 9 R 3176/11

    Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift auf einem Widerspruchsbescheid führt

    Dies ist der Fall, wenn es unzulässig und jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771, 3772, juris; Bundessozialgericht Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B, SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 Rn. 10, juris).
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