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   BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B   

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https://dejure.org/2018,24667
BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B (https://dejure.org/2018,24667)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B (https://dejure.org/2018,24667)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 58/17 B (https://dejure.org/2018,24667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Keine grundsätzliche Bedeutung einer bereits geklärten Rechtsfrage; Reposition einer Fraktur durch Materialkombinationen; Keine Kodierung eines Zusatzkodes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B
    Nach der Rspr des erkennenden Senats (BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 1 RdNr 14; BSG SozR 4-5562 § 9 Nr. 4 RdNr 13; zur Auslegung von medizinischen Begriffen im OPS vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 12 ff; stRspr) sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die FPV-Abrechnungsbestimmungen (zur normativen Wirkung der Fallpauschalenvereinbarung [FPV] und der DKR BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 17) einschließlich des ICD-10-GM und des OPS wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestands innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems stets eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht.
  • BSG, 16.04.2012 - B 1 KR 25/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B

    Krankenversicherung; Fehlender Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage; Enge

    Auszug aus BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Bayern, 08.06.2017 - L 4 KR 579/15

    Krankenhausabrechnung - Kodierfragen

    Auszug aus BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B
    Bayerisches LSG 08.06.2017 - L 4 KR 579/15.
  • SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18

    Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung

    Dieses kommt dann ggf. in die Situation, nicht nur die entsprechenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, sondern auch die einschlägigen vom BMG veröffentlichten Vorgaben des DIMDI auslegen zu müssen (vgl. zur Auslegung der OPS-Bestimmungen BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 1 KR 13/17 B; BSG, Beschluss vom 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 46/18 B

    Gleichzeitige Verwendung mehrerer OPS-Kodes

    Ihr Vortrag genügt den Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, obwohl der erkennende Senat eine Beschwerde der Beklagten mit wortgleichen Rechtsfragen zurückgewiesen hat (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2018 - B 1 KR 58/17 B - Juris) .

    Es steht außer Zweifel, dass bei der Reposition einer Fraktur durch Materialkombinationen, dh die Verwendung mehrerer Osteosynthesematerialien, seit der Version 2010 des OPS die den verwendeten Osteosyntheseverfahren zugeordneten Prozeduren aus dem OPS-Abschnitt 5-79 im Kapitel 5 "Operationen" nebeneinander zu kodieren sind (vgl auch BSG Beschluss vom 19.6.2018 - B 1 KR 58/17 B - Juris RdNr 6) .

  • SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18

    Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V

    Dieses kommt dann ggf. in die Situation, nicht nur die entsprechenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, sondern auch die einschlägigen vom BMG veröffentlichten Vorgaben des DIMDI auslegen zu müssen (vgl. zur Auslegung der OPS-Bestimmungen BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 1 KR 13/17 B; BSG, Beschluss vom 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B).
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