Rechtsprechung
   BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,587
BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R (https://dejure.org/2003,587)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R (https://dejure.org/2003,587)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R (https://dejure.org/2003,587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Revisionsbegründung ; Von der Partei selbst oder von dritter Seite formulierter Text; Unkritische Übernahme durch den Prozessbevollmächtigten; Verantwortungsübernahme für die Revision ; Wort- und inhaltsgleiche Wiederholung früheren Vorbringens ; ...

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    RVO § 195; ; RVO § 197; ; SGB V § 107 Abs 1; ; SGB V § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Auf die Unfähigkeit der Krankenkasse, eine unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen, kann, wie der Senat entschieden hat, ein Kostenerstattungsanspruch nur gestützt werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Kasse in Verbindung zu setzen (Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Da überdies unklar ist und sich kaum abstrakt festlegen lässt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung der Krankenkasse ausgehen darf, würden sich in zahlreichen Fällen schwierige Abgrenzungsprobleme ergeben, durch die die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet würde (vgl zu alledem bereits Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

  • BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Das BSG hat deshalb verlangt, dass der Bevollmächtigte, wenn er Entwürfe Dritter als Revisionsbegründung übernimmt, diese einer eigenständigen rechtlichen Durcharbeitung und Prüfung unterzieht, bevor er durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Revision übernimmt (SozR Nr. 49 zu § 164 SGG; SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Erfordernisses: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12).

    Als nicht ordnungsgemäß ist eine Revisionsbegründung nur angesehen worden, wenn der Prozessbevollmächtigte gleichzeitig ausdrücklich oder auf andere Weise - etwa durch Benennung des eigentlichen Verfassers und Mitteilung, dass ihm selbst eine Durcharbeitung des Streitstoffs nicht möglich gewesen sei - zu erkennen gegeben hatte, dass er trotz Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt nicht übernehmen wollte (BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9 f).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Da überdies unklar ist und sich kaum abstrakt festlegen lässt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung der Krankenkasse ausgehen darf, würden sich in zahlreichen Fällen schwierige Abgrenzungsprobleme ergeben, durch die die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet würde (vgl zu alledem bereits Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94

    Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Das Landessozialgericht (LSG) hat auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. November 1995 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) Bezug genommen und daraus sowie aus der Systematik der §§ 107, 108 SGB V gefolgert, dass Geburtshäuser als "andere Einrichtungen" der Geburtshilfe iS des § 197 Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Zulassung benötigen, um zu Lasten der Krankenversicherung stationäre Geburtshilfe leisten zu dürfen.
  • BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92

    Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Das BSG hat deshalb verlangt, dass der Bevollmächtigte, wenn er Entwürfe Dritter als Revisionsbegründung übernimmt, diese einer eigenständigen rechtlichen Durcharbeitung und Prüfung unterzieht, bevor er durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Revision übernimmt (SozR Nr. 49 zu § 164 SGG; SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Erfordernisses: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
    Durch das Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 2003 - B 3 KR 7/02 R (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) sieht er sich hieran nicht gehindert.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    c) Ob der Kläger die Voraussetzungen des § 15 SGB IX, insbesondere des hier einschlägigen Abs. 1 Satz 4 (der der Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V nachgebildet ist), erfüllt, kann nach dem gegenwärtigen Streitstand nicht entschieden werden; es fehlt insoweit insbesondere an der Feststellung, ob sich der Kläger die Hörgeräte bereits vor Entscheidung der Beklagten durch Bescheid vom 2.12.2002 selbst beschafft hat (s zu § 13 Abs. 3 SGB V: BSG vom 23.1.2003, BSGE 90, 220, 231 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 speziell für die Versorgung mit Hörhilfen; in Abgrenzung hierzu BSG vom 20.5.2003, SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 RdNr 14), was einem Anspruch entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX entgegenstünde.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Dabei kann dahinstehen, ob angesichts des bereits vor Stellung des Kostenübernahmeantrages erfolgten Arzt-Patienten-Kontakts der gesetzlich vorgesehene Beschaffungsweg für die begehrte Behandlung insgesamt eingehalten wurde (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 6; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Vielmehr hält er an dem Erfordernis einer vorherigen Befassung der KK mit dem Leistungsbegehren Versicherter fest, wie er dies zB in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (B 1 KR 9/03 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 RdNr 13) getan hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht