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Rechtsprechung
   BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R   

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BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,515)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,515)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 19.2.2009; B 10 EG 2/08 R.

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung der Elternzeit ohne Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung der Elternzeit ohne Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind; Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Elterngeld beim zweiten Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeldberechnung beim zweiten Kind

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Diese Vorschrift ist erst für nach dem 31.12.2006 geborene Kinder anwendbar (§ 24 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz idF vom 13.12.2006 - BGBl I 2915 - iVm § 27 Abs. 1 BEEG; s dazu BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (sog neue Formel BVerfGE 55, 72, 88; 76, 256, 329; 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7; BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - unter Hinweis auf BVerfGE 101, 239, 270).

    Während das Erziehungsgeld nach § 1 BErzGG eine von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person abhängige Leistung (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3 BErzGG) in pauschaler nach oben begrenzter Höhe (nach § 5 Abs. 1 BErzGG monatlich 450 und 300 Euro) war, ist das Elterngeld nach dem BEEG über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Einkommen der antragstellenden Person bis zum Höchstauszahlungsbetrag von 1.800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (BSG, Urteil vom 23.1.2008, aaO, RdNr 19; s insgesamt Darstellung von Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, § 2 BEEG RdNr 2; Jung, SGb 2007, 449; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, RdNr 31, 33).

    Dabei hat er sich in zulässiger Weise einer Stichtagsregelung bedient (BSG, Urteil vom 23.1.2008, aaO) , die Geburten bis zum 31.12.2006 von dem Genuss des Elterngeldes ganz ausschloss und dessen Zahlung ausschließlich für Geburten ab dem 1.1.2007 vorsah.

    Eine ausdrückliche Übergangsregelung für Fälle, in denen ein Kind vor und das andere nach dem Stichtag geboren worden sind, hat der Gesetzgeber nicht geschaffen und diesen Übergang der Anwendung des BEEG nach dem sog Leistungsfallprinzip (BSG, Urteil vom 23.1.2008, aaO, RdNr 20 mwN) überlassen.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, verstößt die Stichtagsregelung, die Eltern ganz von dem Bezug des Elterngeldes für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder ausschließt, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil auch das Erziehungsgeld einen ausreichenden Familienlastenausgleich bewirkt (Urteil des BSG vom 23.1.2008, aaO, RdNr 28).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Ein Verstoß des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG gegen das aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitende Gebot der Förderung der Familie und der damit begründeten allgemeinen Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich (vgl BVerfGE 111, 160, 172) ist ebenfalls nicht festzustellen.
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die analoge Anwendung der in § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG ausdrücklich und klar geregelten Ausnahmetatbestände auf den Fall der Elternzeit ohne Elterngeldbezug setzte voraus, dass das Gesetz insoweit lückenhaft ist, es also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz/Canaris, aaO, 191 ff; s BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f; BSG SozR 3-5868 § 2 Nr. 2 S 14; BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 10, BSG SozR 4-5864 § 3 Nr. 1) .
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die bei unklarem oder nicht eindeutigem Wortlaut zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen heranzuziehenden Gesichtspunkte des Bedeutungszusammenhanges, der Regelungsabsicht, des Sinnes und Zweckes des Gesetzes, der Gesetzeshistorie oder des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung sind hier nicht zu erörtern, denn der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift ist die Grenze jeder Auslegung (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 mwN, s BVerfGE 54, 277, 299 f; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die analoge Anwendung der in § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG ausdrücklich und klar geregelten Ausnahmetatbestände auf den Fall der Elternzeit ohne Elterngeldbezug setzte voraus, dass das Gesetz insoweit lückenhaft ist, es also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz/Canaris, aaO, 191 ff; s BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f; BSG SozR 3-5868 § 2 Nr. 2 S 14; BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 10, BSG SozR 4-5864 § 3 Nr. 1) .
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die bei unklarem oder nicht eindeutigem Wortlaut zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen heranzuziehenden Gesichtspunkte des Bedeutungszusammenhanges, der Regelungsabsicht, des Sinnes und Zweckes des Gesetzes, der Gesetzeshistorie oder des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung sind hier nicht zu erörtern, denn der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift ist die Grenze jeder Auslegung (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 mwN, s BVerfGE 54, 277, 299 f; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die analoge Anwendung der in § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG ausdrücklich und klar geregelten Ausnahmetatbestände auf den Fall der Elternzeit ohne Elterngeldbezug setzte voraus, dass das Gesetz insoweit lückenhaft ist, es also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz/Canaris, aaO, 191 ff; s BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f; BSG SozR 3-5868 § 2 Nr. 2 S 14; BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 10, BSG SozR 4-5864 § 3 Nr. 1) .
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 6/02 R

    Produktionsaufgaberente - Verwandtschaftsverhältnis im Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die analoge Anwendung der in § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG ausdrücklich und klar geregelten Ausnahmetatbestände auf den Fall der Elternzeit ohne Elterngeldbezug setzte voraus, dass das Gesetz insoweit lückenhaft ist, es also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz/Canaris, aaO, 191 ff; s BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f; BSG SozR 3-5868 § 2 Nr. 2 S 14; BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 10, BSG SozR 4-5864 § 3 Nr. 1) .
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Die analoge Anwendung der in § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG ausdrücklich und klar geregelten Ausnahmetatbestände auf den Fall der Elternzeit ohne Elterngeldbezug setzte voraus, dass das Gesetz insoweit lückenhaft ist, es also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz/Canaris, aaO, 191 ff; s BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f; BSG SozR 3-5868 § 2 Nr. 2 S 14; BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 10, BSG SozR 4-5864 § 3 Nr. 1) .
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (vgl zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 f; 105, 73, 110 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Mit dem BEEG hat deshalb der Gesetzgeber die familienpolitischen Leistungen neu ausgerichtet und das bedürftigkeitsabhängige Erziehungsgeld durch ein verstärkt Einkommenseinbußen ersetzendes Elterngeld abgelöst (vgl BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 19; zum Elterngeld als eine das Einkommen ersetzende Leistung auch BSG, Urteile vom 19.2.2009 - B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R -).
  • BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15

    Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

    Das BSG misst insbesondere auch dem Sockelbetrag den Zweck einer Honorierung der Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu (BSG-Urteile vom 15. Dezember 2015 B 10 EG 3/14 R, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, und vom 19. Februar 2009 B 10 EG 1/08 R, juris, mit Hinweis auf Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, Rz 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
    Des Weiteren hat die Beklagte auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19.02.2009 (B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R) verwiesen.

    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 09.02.2009 (Az.: B 10 EG 1/08 R) entschieden, dass eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes nach § 2 Abs. 7 Satz 5 BEEG nur und ausschließlich dann erfolgen könne, wenn Elterngeld für ein älteres Kind bezogen werde.

    Die Sätze 5 und 6 des § 2 Abs. 7 BEEG in der bis 17.09.2012 gültigen Fassung sind vom Wortlaut her eindeutig bestimmt, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat (BSG 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R, juris Rn 18 ff).

    Dies folgt insbesondere daraus, dass § 2 Abs. 7 Satz 5 BEEG den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind erwähnt, die Zurücklegung von Elternzeit ohne den Bezug von Elterngeld oder Erziehungsgeld (§ 15 ff BEEG; § 15 ff BErzGG) aber nicht aufführt (vgl eingehend BSG 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R, juris Rn 18 ff).

    Der von der Klägerin gewünschte Gesetzesinhalt lässt sich auch nicht durch richterliche Rechtsfortbildung, insbesondere nicht durch einen Analogieschluss erreichen (BSG 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R, juris Rn 20).

    Eine derartige Lücke weist das BEEG aber nicht auf (BSG 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R, juris Rn 20 mwN).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bzw das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (BSG 25.06.2009, B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291, SozR 4-7837 § 2 Nr. 2; 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R; vgl. auch BSG 18.08.2011, B 10 EG 10/10 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 9; zur Kritik vgl Hessisches LSG 24.10.2011, L 6 EG 16/08; LSG Niedersachsen-Bremen 13.04.2011, L 2 EG 20/10; Kingreen Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 4 Bundeselterngeldgesetz, Rechtsgutachten im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei, 2010, abrufbar unter https://www.oedp.de/fileadmin/user upload/bundesverband/programm/programme/ RechtsgutachtenElterngeldklage.pdf, abgerufen am 27.02.2014).

    Schließlich verstößt die gesetzliche Konzeption des Elterngeldes und der Elternzeit nicht gegen europarechtliche Normen (vgl BSG 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R, juris Rn 38).

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Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2009 - B 10 EG 1/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23880
BSG, 27.05.2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,23880)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,23880)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - B 10 EG 1/08 R (https://dejure.org/2009,23880)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elterngeld: Basissatz beim zweiten Kind rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung zur Berechnung des Elterngeldes nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäß - Elterngeldregelung mit dem Grundgesetz vereinbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.5.2009)

    Häufig weniger Elterngeld beim zweiten Kind // BSG bestätigt derzeitige Berechnungsregeln

Verfahrensgang

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