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   BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R   

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https://dejure.org/2011,9436
BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R (https://dejure.org/2011,9436)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R (https://dejure.org/2011,9436)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R (https://dejure.org/2011,9436)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • openjur.de

    Elterngeld; Höhe; Berechnung; Einkommensermittlung; Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 BEEG, § 2 Abs 8 BEEG, § 2 Abs 9 S 1 BEEG, § 2 Abs 9 S 2 BEEG, § 2 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 BEEG, § 2 Abs 8 BEEG, § 2 Abs 9 S 1 BEEG, § 2 Abs 9 S 2 BEEG, § 2 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG kann nicht bei Ausübung einer selbstständiger Tätigkeit im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem Zwölfmonatszeitraum vor einer Geburt angewandt werden; Anwendung des § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG bei Ausübung einer selbstständiger ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Veranlagungszeitraum bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    Von dem nach der Verkündung des Senatsurteils ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - könne die Klägerin daher nicht profitieren.

    Es sei demnach, wie das BSG im Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - entschieden habe, § 2 Abs. 9 BEEG nicht anwendbar.

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; vgl dazu Röhl, NJW 2010, 1418, 1420 f; Reichelt/Siedenburg, NJW 2010, 3808), dass es für die Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik, Sinn und Zweck des Elterngeldes sowie unter Beachtung der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen typisierender Regelungen nicht ausreicht, dass im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt überhaupt eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist.

    Für die einschränkende Auslegung der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG sind vor allem verfassungsrechtliche Erwägungen maßgebend (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    b) Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, dass die Bezirksregierung Münster in Angelegenheiten des Elterngeldes nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGG iVm § 5 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 (GVBl NRW 482) als Aufsichtsbehörde befugt war, den Widerspruchsbescheid zu erlassen (s Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - RdNr 18 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    Der Senat hat sich deshalb nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auffassung des 8. Senats des BSG (, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 14) zutrifft , dass eine Klage nach Einführung des Behördenprinzips zwingend gegen die Behörde zu richten ist (zur Gegenansicht BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - RdNr 21; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 70 RdNr 4).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehindert, Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten aus besonderen sachlichen Gründen ungleich zu behandeln (vgl BVerfGE 99, 88, 95; 105, 73, 126).
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehindert, Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten aus besonderen sachlichen Gründen ungleich zu behandeln (vgl BVerfGE 99, 88, 95; 105, 73, 126).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
    Der Senat hat sich deshalb nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auffassung des 8. Senats des BSG (, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 14) zutrifft , dass eine Klage nach Einführung des Behördenprinzips zwingend gegen die Behörde zu richten ist (zur Gegenansicht BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - RdNr 21; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 70 RdNr 4).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Dieses gesetzgeberische Bestreben ist zu erkennen an der Aufnahme des steuerrechtlichen Begriffs des Erwerbseinkommens in § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG, der zwar eine differenziertere Regelung im Gesetz erforderlich, aber eine eigenständige Rechtsverordnung entbehrlich gemacht hat (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8, 11) , an der Einkommensermittlung auf der Grundlage der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen nach § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 27 unter Hinweis auf Dau, jurisPR-SozR 21/2009 Anm 5; jüngst BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) und an dem möglichen Rückgriff auf den für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; jüngst BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R - juris) .
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Durch Art. 2 Nr. 29 iVm Art. 4 Satz 1 Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2010 (GVBl NRW 30) sind mit Wirkung vom 1.1.2011 die vorgenannten landesrechtlichen Bestimmungen ersatzlos aufgehoben worden (vgl hierzu bereits BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R - juris RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 EG 2279/09
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es auf die Übereinstimmung des zeitlichen Umfanges maßgeblich ankommt, da für die Berechnung des Einkommens § 2 Abs. 9 BEEG nicht zugrundegelegt werden kann, wenn der zeitliche Umfang in beiden Zeiträumen um mindestens 20 % voneinander abweicht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R = veröffentlicht in juris; Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R).

    Der Senat geht vielmehr mit dem BSG davon aus, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung bestehen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R).

    Die unterschiedliche Behandlung von Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 7 bis 9 BEEG ist gerechtfertigt in Anbetracht der zahlreichen Unterschiede zwischen einer selbst- und einer fremdbestimmten Erwerbstätigkeit, vor allem hinsichtlich Arbeitseinsatz sowie Zeitpunkt und Höhe des erzielten Einkommens (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R; BT-Drucks 16/2785, 38).

    Durch diese verfassungskonforme Auslegung liegt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vor (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R).

    Zu der hier maßgeblichen Rechtsfrage liegen bereits Entscheidungen des BSG vor (Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R = veröffentlicht in juris; Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 2/10 R).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auf eine Abweichung in den Einkommensverhältnissen kommt es dagegen nicht an (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35 f; bestätigend BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R RdNr 21 ff).

    Auf die in diesem Zusammenhang weiter geltend gemachte unterschiedliche Höhe des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung in den Vergleichszeiträumen kommt es nicht an, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen der Fiktion des 12-Monats-Zeitraums - wie dargelegt - eingehalten sind, solange Art und zeitlicher Umfang der Vergleichstätigkeiten um weniger als 20 % voneinander abweichen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35 f; bestätigend BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R RdNr 21 ff) .

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

    Der erkennende Senat hat für den Fall von Elterngeldberechtigten, die in den beiden Vergleichszeiträumen ausschließlich selbstständig tätig waren, aber wegen eines unterschiedlichen zeitlichen Umfangs dieser Tätigkeit voneinander abweichende Gewinne erzielt hatten, entschieden (, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - SGb 2011, 210 und - B 10 EG 2/10 R -) , dass für die Höhe des Elterngeldes der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden und dabei anhand der Rechtsprechung des BVerfG die zumutbare Grenze bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der in beiden Vergleichszeiträumen ausgeübten Erwerbstätigkeiten um weniger als 20 % gezogen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - und - B 10 EG 2/10 R - jeweils juris).

  • SG München, 08.01.2015 - S 33 EG 17/14

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

    Die zur alten Rechtslage für den Fall eines Zusammentreffens von selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ergangene Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 5, vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R sowie vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 13), wonach gemäß § 2 Abs. 9 BEEG aF für die Bemessung der Höhe des Elterngelds nur dann auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zurückgegriffen werden konnte, wenn die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmte und deren zeitlicher Umfang in beiden Zeiträumen um weniger als 20 Prozent voneinander abwich, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mehr maßgeblich.

    Lege man den Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - aus den Urteilen B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R zugrunde, ergebe sich, dass die Höhe der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes im Vergleich zum vorausgegangenen Veranlagungszeitraum extrem abweiche.

    Die zur alten Rechtslage ergangene Rechtsprechung des BSG in seinem grundlegenden Urteil vom 03.12.2009 (Az. B 10 EG 2/09 R) und den dieses bestätigenden Folgeentscheidungen (Az. B 10 EG 1/10 R, B 10 EG 2/10 R; insbesondere vom 05.04.2012, Az. B 10 EG 4/11 R für den Fall eines Zusammentreffens von nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit), wonach gemäß § 2 Abs. 9 BEEG a. F. für die Bemessung der Höhe des Elterngelds nur dann auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zurückgegriffen werden konnte, wenn die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmte und deren zeitlicher Umfang in beiden Zeiträumen um weniger als 20 Prozent voneinander abwich, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mehr maßgeblich.

  • LSG Sachsen, 23.10.2012 - L 7 EG 1/10

    Erziehungsgeldrecht; Bemessungszeitraum bei Zusammentreffen von EKSelbstT mit

    Das BSG hat für den Fall von Elterngeldberechtigten, die in den beiden Vergleichszeiträumen ausschließlich selbstständig tätig waren, aber wegen eines unterschiedlichen zeitlichen Umfangs dieser Tätigkeit voneinander abweichende Gewinne erzielt hatten, entschieden (Urteile v.17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R -), dass für die Höhe des Elterngeldes der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.
  • SG Karlsruhe, 30.06.2015 - S 11 EG 1430/15

    Elterngeld - vorgeburtliches Einkommen - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Soweit es durch die neuen Regelungen zu Ungleichbehandlungen kommt, sind diese durch das gesetzgeberische Ziel der Verwaltungsvereinfachung vor dem Hintergrund der zeitnahen Leistungsgewährung als nicht willkürlich und gerechtfertigt anzusehen (SG München, a. a. O., Rn. 26 m. w. N.; im Ergebnis auch: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.02.2011, B 10 EG 2/10 R, Rn. 23 - nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    Dies hat das BSG bereits mehrfach entschieden und dabei anhand der Rechtsprechung des BVerfG die zumutbare Grenze bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der in beiden Vergleichszeiträumen ausgeübten Erwerbstätigkeiten um weniger als 20 % gezogen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - und - B 10 EG 2/10 R - jeweils juris).
  • LSG Bayern, 09.06.2011 - L 12 EG 20/10

    Steuerfreie Einmnahmen für eine Tätigkeit als Tagesmutter beleiben bei der

    Insbesondere weicht die in beiden Zeiträumen durchgängig ausgeübte Erwerbstätigkeit nach Art und zeitlichem Umfang nicht entscheidungserheblich voneinander ab (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 03.12.2009, Az.: B 10 EG 2/09, bestätigt durch BSG vom 17.02.2011, Az.: B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R, die dort aufgestellte Abweichungsgrenze von mindestens 20 % des Umfangs der Erwerbstätigkeit wird nicht erreicht).
  • LSG Sachsen, 23.10.2012 - L 7 EG 7/11

    Erziehungsgeldrecht; Berücksichtigung auch der gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien

  • BSG, 09.09.2011 - B 10 EG 5/11 B
  • BSG, 13.11.2012 - B 10 EG 10/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 2 EG 5/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 2 EG 1/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 2/11
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