Rechtsprechung
   BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14301
BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R (https://dejure.org/2013,14301)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R (https://dejure.org/2013,14301)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R (https://dejure.org/2013,14301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elterngeld: Bei Zwillingen gibt's zweimal Geld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.06.2013)

    Eltern von Zwillingen erhalten doppeltes Elterngeld

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwillinge: doppeltes Elterngeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Elterngeld
    Voraussetzungen, Bemessungszeitraum und Bemessungsgrundlage beim Elterngeld
    Höhe des Elterngeldes
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Schließlich habe sich das LSG nicht mit dem Urteil des BSG vom 16.2.1989 (4 REg 6/88 - BSGE 64, 296 = SozR 7833 § 3 Nr. 1) zum Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem BErzGG (idF vom 6.12.1985) bei Mehrlingen auseinander gesetzt.

    In der ursprünglichen Fassung des § 3 Abs. 1 BErzGG war unter der Überschrift "Zusammentreffen von Ansprüchen" geregelt, dass Erziehungsgeld - unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder - nur einmal an eine Person gewährt wird (vgl dazu BSG Urteil vom 16.2.1989 - 4 REg 6/88 - BSGE 64, 296, 298 ff = SozR 7833 § 3 Nr. 1 S 2 ff) .

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Das Elterngeld soll insoweit die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf stärken und richtet sich im Kern an Erwerbstätige, die durch die Betreuung eines Kindes einem Bruch in der Erwerbsbiographie ausgesetzt sind bzw Einkommenseinbußen hinzunehmen haben (BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 40) .

    Ausnahmen von dieser Einkommensersatzfunktion stellen der Basisbetrag von 300 Euro (§ 2 Abs. 5 BEEG) , der Basisgeschwisterbonus von 75 Euro (§ 2 Abs. 4 S 1 aE BEEG) sowie der Mehrlingszuschlag (§ 2 Abs. 6 BEEG) dar (vgl dazu BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 39) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Bei der Bemessung des Elterngeldes knüpft das BEEG an das in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielte monatliche Erwerbseinkommen an (hierzu vgl BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - Juris RdNr 29 ff) .
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R

    Bundeserziehungsgeld - Zahlbetrag - Berechnung - Mehrlinge -weiteres Kind -

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Zu dieser Vorschrift hat das BSG entschieden, dass es sich beim Erziehungsgeld für Zwillingskinder nicht um einen einheitlichen, sondern um zwei getrennte Ansprüche handelt, die für jedes Kind einzeln zu berechnen sind (vgl BSG Urteil vom 30.3.2006 - B 10 EG 5/05 R - SozR 4-7833 § 3 Nr. 1 RdNr 15) .
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Bei der ersten Änderung der §§ 2 und 4 BEEG durch das Gesetz vom 17.1.2009 (BGBl I 61) mit Wirkung zum 24.1.2009 war der Elterngeldzahlungszeitraum bereits abgeschlossen (vgl BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 27 mwN) , sodass diese Neuregelung des Gesetzes den vorliegend zu beurteilenden Anspruch der Klägerin nicht erfasst.
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R
    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
    Die Klägerin und ihr Ehemann (Kläger im Rechtsstreit B 10 EG 8/12 R) sind Eltern der am 9.2.2007 geborenen Zwillinge E. und R. Beide waren bis zur Geburt der Kinder als Beamte voll erwerbstätig.
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R

    Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14

    Der Kläger und seine Ehefrau (Klägerin im Rechtsstreit B 10 EG 3/12 R) sind Eltern der am 9.2.2007 geborenen Zwillinge E. und R. Beide waren bis zur Geburt der Kinder als Beamte voll erwerbstätig.
  • VG Köln, 15.04.2016 - 19 K 5990/14

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung

    Mit Schreiben vom 16.10.2013 teilte die Beklagte den Klägern mit, dass aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 27.06.2013 (Az. B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12) die Vorgaben zur Elterngeldberechnung bei Mehrlingsgeburten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau und Jugend neu festgelegt worden seien.

    Dies entspreche den Vorgaben des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R).

    Der durch die Kammer gewonnen Auslegung des § 10 Abs. 4 und 6 BEEG im vorliegenden Fall stehen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27.06.2013 (Az. B 10 EG 8/12 R und B 10 EG 3/12 R) nicht entgegen.

    vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R, juris, Rn. 25 ff.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - L 13 EG 15/18

    Elterngeld: Kein Zuschlag bei Mehrfachadoptionen

    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 27.06.2013 (B 10 EG 3/12 R) ausgeführt, dass Mehrfachadoptionen nicht mit Mehrfachgeburten vergleichbar seien.

    Diese Norm war vom Gesetzgeber als Reaktion auf zwei Urteile des BSG vom 27.06.2013 (B 10 EG 8/12 R und B 10 EG 3/12 R) eingeführt worden (vgl. BT-Drs. 18/2583, S. 23).

    Wie Beklagter und Sozialgericht zutreffend ausführen, sieht auch das BSG keinen Anlass zu einer Gleichbehandlung von Adoptionen und Mehrlingsgeburten (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R, juris Rn. 50; Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R, juris Rn. 32).

  • BSG, 15.02.2018 - B 10 EG 19/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    "Ist das im Falle von Mehrlingsgeburten für alle Mehrlinge insgesamt nur einmal gewährte Mutterschaftsgeld nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BEEG auf das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gemäß Urteilen vom 27.06.2013, Az. 10 EG 3/12 R und 10 EG 8/12 R, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2325) für jeden Mehrling zu gewährende Elterngeld einschließlich Mehrlingszuschlag in der Weise anzurechnen, dass sich das für jeden Mehrling zu gewährende Elterngeld einschließlich Mehrlingszuschlag jeweils um den Betrag des Mutterschaftsgeldes reduziert?".

    Nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27.6.2013 - B 10 EG 3/12 R - Juris und B 10 EG 8/12 R - BSGE 114, 26 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 4) stand ihr zwar auch für die Zwillingstochter J. C. ein eigenständiger Elterngeldanspruch zu.

  • LSG Hessen, 14.09.2018 - L 5 EG 11/15
    Demgegenüber trug der Beklagte vor, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Hinweis auf die Urteile vom 27. Juni 2013, B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) bestehe bei Zwillingsgeburten ein eigenständiger Elterngeldanspruch für jeden Elternteil und somit Anspruch auf doppeltes Elterngeld bei Zwillingen.

    Zunächst ist die (bis zum 31. Dezember 2014 anwendbare und auch für den vorliegenden Fall maßgebliche) Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zum Umfang des Anspruchs auf Elterngeld im Falle von Zwillingsgeburten zu berücksichtigen (Urteile vom 27. Juni 2013, B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R).

    Hierdurch ist die Rechtslage wieder hergestellt worden, wie sie vor der ausgeführten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 27. Juni 2013 a.a.O.) von den Elterngeldbehörden zu Grunde gelegt worden ist und wie sie der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers entsprach.

  • SG Gießen, 07.03.2016 - S 12 EG 1/14
    Der sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2013 (B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12) ergebende zusätzliche Anspruch der Klägerin für ihren Sohn C. könne im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf Antrag auch rückwirkend geltend gemacht werden.

    Die Klägerin hat dem Grunde nach einen Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld auch für ihren Sohn C. als jüngeren Zwilling nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 27. Juni 2013 (BSG, B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R).

  • BSG, 06.08.2018 - B 10 EG 5/18 B

    Mehrlingszuschlag für einen Elterngeldanspruch

    Anlass hierzu hätte aber schon deshalb bestanden, weil das LSG in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich auf die Senatsurteile vom 27.6.2013 (B 10 EG 3/12 R - WzS 2013, 309; B 10 EG 8/12 R - BSGE 114, 26 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 4) hingewiesen hat.
  • BSG, 29.06.2015 - B 10 EG 6/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen - grundsätzliche Bedeutung -

    Insoweit hätten sich die Kläger insbesondere mit den auch vom SG und LSG benannten Entscheidungen des BSG vom 27.6.2013 (B 10 EG 8/12 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 4 = BSGE 114, 26, RdNr 54 und B 10 EG 3/12 R - Juris RdNr 36) auseinandersetzen müssen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 1685/17
    Die Entscheidungen des BSG vom 27.06.2013 (B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) seien zu der bis 31.12.2014 geltenden Fassung des § 1 BEEG ergangen und auf die hier geltende Fassung ab dem 01.01.2015 nicht mehr anwendbar.

    Hatte zuvor die Gesetzesauslegung des BSG in den Urteilen vom 27.06.2013 (B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) noch zu kindbezogenen Ansprüchen auch bei Mehrlingsgeburten geführt, lässt sich dies angesichts der eindeutig gefassten Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 BEEG nicht mehr begründen (vgl Wiegand in Wiegand, BEEG, § 1 RdNr 22a und § 2a RdNr 10a).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14

    Anrechnung des Geschwisterbonus des älteren Zwillings für ein bereits vorhandenes

    Aus der Rechtsprechung des BSG ergebe sich, dass nur das dem Einkommensersatz dienende Elterngeld einer Anrechnung zuzuführen sei (BSG 27.06.2013, B 10 EG 3/12 R, RdNr 36).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des

  • LSG Hessen, 11.12.2019 - L 5 EG 12/16
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 4042/15
  • SG Dortmund, 03.07.2018 - S 27 EG 22/14
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