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   BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R   

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BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R (https://dejure.org/2016,35369)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R (https://dejure.org/2016,35369)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - B 10 EG 4/15 R (https://dejure.org/2016,35369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2b Abs 3 S 1 BEEG, § 2b Abs 1 S 1 BEEG, § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG vom 10.09.2012, § 2c BEEG, § 2d Abs 1 BEEG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt - Verwaltungsvereinfachung - geringe ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt - Verwaltungsvereinfachung - geringe ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt - Verwaltungsvereinfachung - geringe ...

  • rechtsportal.de

    BEEG § 1 ; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1
    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elterngeld für Selbständige - Korrektur des Bemessungszeitraums?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1342
  • NZS 2017, 156
  • FamRZ 2017, 1099
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Bei Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes ist grundsätzlich der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt als Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds zugrunde zu legen (Fortführung von BSG vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R = SozR 4-7837 § 2b Nr 1).

    c) Eine ungeschriebene Ausnahme von der eindeutigen gesetzlichen Anordnung des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG schließen der Wortlaut und die Systematik des Gesetzes entgegen der Ansicht der Vorinstanz aus (vgl bereits Senatsentscheidung mit Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - juris RdNr 23 ff) .

    Die Vorschrift verstößt insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl bereits ausführlich hierzu: Senatsentscheidung mit Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - juris RdNr 27 ff) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    So hat der Senat zB auch bereits entschieden, dass eine elterngeldrechtliche Gleichbehandlung von Monaten der Elternzeit ohne Elterngeldbezug mit solchen des Elterngeldbezugs verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten ist, weil das Elterngeld teilweise als Einkommensersatzleistung ausgestaltet ist (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, SozR 4-1100 Art. 74 Nr. 3) .

    Diese mit dem Risiko einer selbstständigen Tätigkeit verbundene vorübergehende Verringerung von Erwerbseinkommen braucht aber elterngeldrechtlich gegenüber anderen Ausfällen von Erwerbseinkommen nicht privilegiert zu werden (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, SozR 4-1100 Art. 74 Nr. 3) .

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Die Grenze zu erheblichen Nachteilen sei jedenfalls dann überschritten, wenn sich bei Heranziehung des 12-Monatszeitraums vor dem Geburtsmonat ein mehr als 20 % höherer Elterngeldanspruch ergebe (unter Hinweis auf BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) .

    Demgegenüber beruft sich das LSG für das von ihm gefundene Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zur Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 8 BEEG aF (vgl in BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) .

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl BVerfGE 9, 20, 31 f = SozR Nr. 42 zu Art. 3 GG A b 9 f; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die damit im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind (vgl Huster in Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 RdNr 130 ff mwN, Stand VI/16) .

    Zudem darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36, 38) .

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Zudem darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36, 38) .
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 13 RdNr 38) .
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Fehlt es damit insgesamt an einem Auslegungsspielraum, um dem Gesetz das von der Klägerin gewünschte Ergebnis zu entnehmen, so schließt dies gleichzeitig die vom LSG vorgenommene verfassungskonforme Auslegung aus (vgl zu den Voraussetzungen allgemein die Senatsentscheidung vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4 RdNr 34) .
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Diese gesetzgeberische Absicht, die sich unmissverständlich im Gesetzeswortlaut niedergeschlagen hat, schließt die vom LSG vorgenommene teleologische Reduktion des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG aus (zu den Voraussetzungen allgemein: BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28 RdNr 19 mwN; aA Schnell in Tillmanns/Mutschler, MuSchG und BEEG, 1. Aufl 2015, § 2b RdNr 20) .
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Dieser stellt darauf ab, ob die elterngeldberechtigte Person in den Zeiträumen nach § 2b Abs. 1 BEEG (dh grundsätzlich den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes) oder Abs. 2 BEEG (dh den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes oder - in bestimmten Fällen - die dem diesen Ereignissen vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zugrunde liegen) Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte (§ 2b Abs. 3 S 1 BEEG; zu den alternativ maßgeblichen Zeiträumen auch BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Dies würde den vom Gesetzgeber angestrebten, legitimen Rationalisierungs- und Vereinfachungseffekt zugunsten von Verwaltung und Elterngeldberechtigten weitgehend aufheben (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 24; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 32) .

    Soweit der Kläger sich für seine Rechtsansicht auf das vorgenannte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen beruft, sei zudem darauf hingewiesen, dass dieses Urteil Gegenstand der Senatsentscheidung vom 27.10.2016 (aaO) war und der Senat diesen Ansatz dort aus den vorgenannten Gründen bereits verworfen und in der Folge das LSG-Urteil aufgehoben hatte.

  • BSG, 05.02.2018 - B 10 EG 21/17 B

    Berücksichtigung von Mischeinkünften bei der Elterngeldbemessung

    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes und damit zu dem von ihr mit der aufgeworfenen Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG geäußert hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; auch Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass der Wortlaut der Vorschrift ("ist") der Elterngeldbehörde kein Ermessen eröffnet, sondern diese vielmehr in gebundener Weise verpflichtet, den Bemessungszeitraum auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zu verschieben, wenn der Elterngeldberechtigte Mischeinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus seiner selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 22 ff).

    Zudem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff).

  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Die Aufzählung dieser Ausnahmetatbestände in § 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG und in seinen Vorgängervorschriften (§ 2 Abs. 7 Satz 5 bis 7 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung) ist bisher sowohl vom Gesetzgeber (vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs, BT-Drucks 17/9841 S 20 zu § 2b Abs. 1 Satz 2; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/2785 S 37 zu § 2) als auch vom BSG (vgl BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19; BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 10/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 22 RdNr 22) und vom Schrifttum (Lenz/Wagner in Rancke/Pepping, Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit, 6. Aufl 2022, § 2b BEEG RdNr 3; Grösslein-Weiß in Roos/Bieresborn, MuSchG/BEEG, 2. Aufl 2020, § 2b BEEG RdNr 11; Schnell in Tillmanns/Mutschler, MuSchG/BEEG, 3. Aufl 2021, § 2b BEEG RdNr 6; Brose in Brose/Weth/Volk, MuSchG/BEEG, 9. Aufl 2020, § 2b BEEG RdNr 6) als abschließend betrachtet worden.
  • BSG, 24.04.2019 - B 10 EG 2/19 B

    Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung

    Unabhängig davon, dass die zweite Fragestellung in einem künftigen Revisionsverfahren nicht klärungsfähig sein dürfte, weil die Klägerin nach ihren eigenen Angaben und den hiermit korrespondierenden Feststellungen des LSG im Kalenderjahr 2013 nicht "lediglich eine Ausbildung", sondern auch Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit als Erzieherin erzielt hat, weist die Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes und damit zu dem von ihr mit der aufgeworfenen Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG geäußert hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass der Wortlaut der Vorschrift ("ist") der Elterngeldbehörde kein Ermessen eröffnet, sondern diese vielmehr in gebundener Weise verpflichtet, den Bemessungszeitraum auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zu verschieben, wenn der Elterngeldberechtigte Mischeinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus seiner selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 ff).

    Zudem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 11 EG 3623/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Vom Begriff Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit seien auch negative Einkünfte erfasst (unter Hinweis auf BSG 21.06.2016, B 10 EG 8/15 R; 27.10.2016, B 10 EG 4/15 R und B 10 EG 5/15 R).

    Zur Frage des anwendbaren Bemessungszeitraums bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit vor der Geburt des Kindes liegt höchstrichterliche Rechtsprechung vor (BSG 21.06.2016, B 10 EG 8/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; BSG 27.10.2016, B 10 EG 4/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; BSG 27.10.2016, B 10 EG 5/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Überprüfung in vollem Umfang der Rechtsprechung des BSG an (zB BSG 27.10.2016, B 10 EG 4/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 bis 25).

  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    So hat der Senat bereits entschieden, dass der Wortlaut der Vorschrift ("ist") der Elterngeldbehörde kein Ermessen eröffnet, sondern diese vielmehr in gebundener Weise verpflichtet, den Bemessungszeitraum auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zu verschieben, wenn der Elterngeldberechtigte Mischeinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen hat (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23) .

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff, BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 ff) .

    Außerdem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1 RdNr 27 ff) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16

    Elterngeld

    Der Senat hat das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten im Hinblick auf das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 10 EG 4/15 R mit Beschluss vom 05.06.2015 zum Ruhen gebracht und nach Entscheidung in dieser Sache am 27.10.2016 am 20.12.2016 von Amts wegen wieder aufgenommen.

    Eine analoge Anwendung kommt nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 23; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 19).

    Denn dieses Urteil betraf eine andere Gesetzesfassung mit anderer gesetzlicher Systematik und ist auf das neue Recht nicht übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 24 ff.; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 21).

  • LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16

    Maßgeblichkeit des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums bei

    Auch beim BSG-Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R (selbständige Hebamme) hat es nicht vollständig an positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb gefehlt.

    Einen signifikanten Unterschied der Konstellation, die dem Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R zugrunde lag, und der im Fall der Klägerin mag man darin sehen, dass Letztere weder im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt noch im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt positive Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte.

  • BSG, 10.09.2021 - B 10 EG 3/21 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld Grundsatzrüge im

    So hat der Senat bereits entschieden, dass der Wortlaut der Vorschrift ("ist") der Elterngeldbehörde kein Ermessen eröffnet, sondern diese vielmehr in gebundener Weise verpflichtet, den Bemessungszeitraum auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zu verschieben, wenn der Elterngeldberechtigte Mischeinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen hat (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23) .

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar - wie hier - negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 23 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 f) .

    Außerdem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34 ff; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff) .

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 EG 1714/17
  • LSG Hessen, 06.11.2017 - L 5 EG 22/14
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 EG 1091/17
  • LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 1883/17

    Elterngeld - Mischeinkommen aus selbstständiger und unselbstständiger

  • BSG, 25.09.2017 - B 10 EG 8/17 B

    Elterngeld; Grundsatzrüge; Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften; Letzter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2017 - L 2 EG 3/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 2 EG 4/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 EG 2/15
  • BSG, 22.06.2020 - B 10 EG 18/19 B

    Anspruch auf Elterngeld

  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 EG 543/22

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - letzter steuerlicher Veranlagungszeitraum

  • LSG Hamburg, 11.09.2017 - L 1 EG 7/17

    Elterngeld; Verfassungskonformität der Regelung zur Verschiebung des

  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B

    Elterngeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2017 - L 13 EG 5/16

    Elterngeld; Steuerlicher Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 17 EG 4/19

    Elterngeld - Bindung des Einkommensteuerbescheids - Aufwandsentschädigung aus

  • BSG, 04.11.2020 - B 10 EG 4/20 B

    Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung eines anderen Bemessungszeitraumes

  • LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 6/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 EG 16/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2017 - L 2 EG 1/17
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