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   BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R   

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BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R (https://dejure.org/2016,35356)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R (https://dejure.org/2016,35356)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - B 10 EG 5/15 R (https://dejure.org/2016,35356)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2b Abs 3 S 1 Alt 2 BEEG, § 2b Abs 1 S 1 BEEG, § 2b Abs 1 S 2 BEEG, § 2b Abs 2 S 2 BEEG, § 2b Abs 3 S 2 BEEG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit - Anwendbarkeit des § 2b Abs 3 S 1 BEEG auch bei Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Erforderlichkeit eines Antrags ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Mischeinkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit - Anwendbarkeit des § 2b Abs 3 S 1 BEEG auch bei Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Erforderlichkeit eines Antrags ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Mischeinkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt

  • rechtsportal.de

    BEEG § 2b Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit - Anwendbarkeit des § 2b Abs 3 S 1 BEEG auch bei Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Erforderlichkeit eines Antrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Für das Elterngeld sind auch Verluste "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit"

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld - und die Verluste aus selbständiger Tätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Für das Elterngeld sind auch Verluste Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verluste sind "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für das Elterngeld sind auch Verluste "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Verluste aus selbstständigem Job gibt es nicht mehr Elterngeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für das Elterngeld sind auch Verluste "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für das Elterngeld sind auch Verluste als "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit" anzusehen - Verschiebung des Bemessungszeitraums kann im Einzelfall zu erheblich geringerem Elterngeldanspruch führen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Elterngeld
    Änderung des BEEG für Geburten ab 1.1.2013
    Mischeinkommen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 122, 102
  • NZS 2017, 272
  • FamRZ 2017, 1095
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    § 2b Abs. 3 S 1 BEEG sei nicht anzuwenden, weil die Klägerin im Kalenderjahr 2012 lediglich negative Einkünfte erzielt habe (Verweis auf B 10 EG 2/12 R, B 10 EG 4/13 R zu § 2 Abs. 9 S 1 BEEG idF vom 5.12.2006 - BGBl I 2748) .

    Die Klägerin erbrachte persönlichen Arbeitseinsatz, trug Unternehmerrisiko und zeigte auch Unternehmerinitiative (vgl hierzu BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris).

    Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des Steuerrechts handelt es sich elterngeldrechtlich um Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - RdNr 5 und 28) .

    Aus den genannten Gründen findet die vom Senat zu § 2 Abs. 9 BEEG aF entwickelte Rechtsprechung (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - mwN; BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30) entgegen der Ansicht des LSG auf § 2b Abs. 3 BEEG keine Anwendung mehr.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    § 2b Abs. 3 S 1 BEEG sei nicht anzuwenden, weil die Klägerin im Kalenderjahr 2012 lediglich negative Einkünfte erzielt habe (Verweis auf B 10 EG 2/12 R, B 10 EG 4/13 R zu § 2 Abs. 9 S 1 BEEG idF vom 5.12.2006 - BGBl I 2748) .

    Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des Steuerrechts handelt es sich elterngeldrechtlich um Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - RdNr 5 und 28) .

    Aus den genannten Gründen findet die vom Senat zu § 2 Abs. 9 BEEG aF entwickelte Rechtsprechung (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - mwN; BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30) entgegen der Ansicht des LSG auf § 2b Abs. 3 BEEG keine Anwendung mehr.

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Aus den genannten Gründen findet die vom Senat zu § 2 Abs. 9 BEEG aF entwickelte Rechtsprechung (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - mwN; BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30) entgegen der Ansicht des LSG auf § 2b Abs. 3 BEEG keine Anwendung mehr.

    Nach der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG darf der Gesetzgeber insoweit aber insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 13; BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30 RdNr 18) .

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Zudem dürfen die mit der Typisierung einhergehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sein (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG darf der Gesetzgeber insoweit aber insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 13; BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30 RdNr 18) .
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36, 38).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Zwar fällt auch eine solche Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem in den Schutzbereich des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG und bedarf daher der Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gründe (vgl BVerfG Beschluss vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 - BVerfGE 127, 263, 280) .
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Zudem dürfen die mit der Typisierung einhergehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sein (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36, 38).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R
    Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (BVerfGE 9, 20, 31; BVerfGE 26, 265, 275 f; BVerfGE 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17 S 36, 38).
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

  • LSG Bayern, 16.01.2018 - L 9 EG 46/16

    Maßgeblichkeit des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums bei

    Zur Begründung der Berufung hat sich der Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R gestützt.

    Nach dem dritten einschlägigen BSG-Urteil (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R, Tupperware) spielt das allerdings keine Rolle.

    In ihrem Fall sei ein solcher Härtefall gegeben; der bei ihr vorliegende Sachverhalt unterscheide sich signifikant von dem des BSG-Urteils vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R.

    Unabhängig davon zeigt ein Vergleich mit dem der BSG-Entscheidung vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R zugrunde liegenden Sachverhalt, dass der Fall der Klägerin gerade nicht anders behandelt werden darf, als es das BSG seinerzeit getan hat.

    Denn bei der Klägerin im Fall B 10 EG 5/15 R war definitiv die selbständige Tätigkeit bereits beendet, bevor der Zwölfmonatszeitraum anlief.

    Insoweit macht sich der Senat die oben wiedergegebenen verfassungsrechtlichen Erwägungen im BSG-Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R in vollem Umfang zu eigen.

    Das BSG hat im Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R überzeugend begründet, warum § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG aF auch dann greift, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Null beträgt.

  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Der Senat hat bereits zu § 2b Abs. 3 BEEG entschieden, dass von dem Begriff "Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" auch negative Einkommensbeträge erfasst werden (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 - 37) .

    Unabhängig davon, dass der Kläger keinen entsprechenden Antrag gestellt hat (vgl zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 40) , erfüllt er nach den Feststellungen des LSG die Voraussetzungen des § 2b Abs. 2 S 2 iVm Abs. 1 S 2 Nr. 1 bis 4 BEEG für eine Verschiebung des Bemessungszeitraums auch ansonsten nicht.

    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (stRspr, zB BVerfG Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 - Juris RdNr 15; Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34, jeweils mwN).

    Zudem können Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von den Berechtigten regelmäßig leichter beeinflusst werden (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 37) .

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 1234/20
    Der Kläger hatte auch Einkünfte aus dieser selbständigen Erwerbstätigkeit, da hierunter nach der ständigen Rspr des BSG auch negative Einkommensbeträge fallen (BSG 27.10.2016, B 10 EG 5/15 R, BSGE 122, 102-112, SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, Rn 23 ff; BSG 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 5, Rn 19).

    Dies folge zum einen bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, die nur von Einkommen, nicht aber von Gewinn spricht (BSG 27.10.2016 aaO), zum anderen stünden auch systematische Erwägungen dieser Auslegung des Begriffs des "Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit" in § 2b Abs. 3 BEEG nicht entgegen.

    Vor allem aber entspreche diese Auslegung dem Sinn und Zweck der Regelung, nämlich ua bei Mischeinkünften eine Deckungsgleichheit der Bemessungszeiträume zu erreichen und die Einkommensermittlung und damit den Elterngeldvollzug durch Rückgriff auf Feststellungen der Steuerbehörden maßgeblich zu vereinfachen (BSG 27.10.2016 aaO unter Verweis auf den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/1221 S 1; Beschlussempfehlung und Bericht des 13. Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BT-Drucks 17/9841 S 15 f, 21).

    Überzeugend hat das BSG in seiner Entscheidung vom 27.10.2016 aaO auch dargelegt, dass dieser weiten Begriffsauslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen und sie insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, da der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen könne und die damit verbundene Belastung hinzunehmen sei, wenn die durch sie eintretenden Härten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffe.

    Ein solches Vorgehen entspricht der gesetzlichen Regelung, da ein vertikaler Verlustausgleich nicht stattfinden soll (vgl BSG 27.10.2016 aaO Rn 26 unter Verweis auf BT-Drucks 16/2785 S 37 linke Spalte unten zu § 2).

  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Einkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes (Mischeinkünfte) und damit zu dem mit ihrer Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG geäußert hat (vgl insgesamt hierzu: Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 19; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 23 - 37).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff, BSG Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 ff) .

    Aus diesem Grund ist der Begriff des "Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" in § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG nicht deckungsgleich mit demjenigen in § 2d Abs. 1 BEEG (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 27) .

    Außerdem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1 RdNr 27 ff) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2017 - L 13 EG 5/16

    Elterngeld; Steuerlicher Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes;

    Der Beklagte hat gegen das ihm am 28.01.2016 zugestellte Urteil am 02.02.2016 Berufung eingelegt und auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R Bezug genommen.

    Der Kläger trägt vor, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R überzeuge nicht.

    Zum Einkommen aus Gewerbebetrieb als einer Form des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit gehört gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 EStG und § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wobei gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG als Veräußerung im Sinne des Absatzes 1 auch die Auflösung einer Kapitalgesellschaft gilt (vgl. zur Maßgeblichkeit des steuerrechtlichen Einkommensbegriffs BSG, Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R, Rn 24; Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 10/12 R, Rn 36; jeweils m.w.N.).

    Anders als im Rahmen der Ermittlung der Einkommenshöhe ist es im Rahmen der Bestimmung des Bemessungszeitraumes nach § 2b Abs. 3 BEEG nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch unerheblich, ob lediglich negatives Einkommen, also ein Verlust erwirtschaftet wurde (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R, Rn 23 ff.).

  • BSG, 05.02.2018 - B 10 EG 21/17 B

    Berücksichtigung von Mischeinkünften bei der Elterngeldbemessung

    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes und damit zu dem von ihr mit der aufgeworfenen Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG geäußert hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; auch Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus seiner selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 22 ff).

    Zudem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff).

  • BSG, 24.04.2019 - B 10 EG 2/19 B

    Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung

    Unabhängig davon, dass die zweite Fragestellung in einem künftigen Revisionsverfahren nicht klärungsfähig sein dürfte, weil die Klägerin nach ihren eigenen Angaben und den hiermit korrespondierenden Feststellungen des LSG im Kalenderjahr 2013 nicht "lediglich eine Ausbildung", sondern auch Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit als Erzieherin erzielt hat, weist die Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes und damit zu dem von ihr mit der aufgeworfenen Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG geäußert hat (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus seiner selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 19 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 ff).

    Zudem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34 ff).

  • BSG, 10.09.2021 - B 10 EG 3/21 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld Grundsatzrüge im

    Der Senat hat sich bereits mehrfach zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Einkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes (Mischeinkünfte) und damit zu dem von der Klägerin in der Beschwerdebegründung - zumindest sinngemäß - problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG geäußert (vgl insgesamt hierzu: Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 19; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 ff) .

    Dies gilt selbst dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Tätigkeit nur geringe oder sogar - wie hier - negative Einkünfte erzielt hat (vgl Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 23 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 22 f) .

    Außerdem hat der Senat ausführlich aufgezeigt, aus welchen Gründen die Bestimmung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 22 ff; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34 ff; Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 27 ff) .

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 11 EG 3623/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Vom Begriff Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit seien auch negative Einkünfte erfasst (unter Hinweis auf BSG 21.06.2016, B 10 EG 8/15 R; 27.10.2016, B 10 EG 4/15 R und B 10 EG 5/15 R).

    Zur Frage des anwendbaren Bemessungszeitraums bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit vor der Geburt des Kindes liegt höchstrichterliche Rechtsprechung vor (BSG 21.06.2016, B 10 EG 8/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 1; BSG 27.10.2016, B 10 EG 4/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 2; BSG 27.10.2016, B 10 EG 5/15 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 3).

  • BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Den Ausschluss des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten - sog vertikaler Verlustausgleich - (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 26 mwN) regelt nicht diese Vorschrift, sondern der von der Beschwerde nicht zitierte § 2 Abs. 1 S 2 BEEG.

    Die Beschwerde führt nichts dazu aus, ob diese gesetzgeberischen Gründe die von Art. 3 Abs. 1 GG geforderte hinreichende Rechtfertigung für eine - von ihr ohnehin nicht substantiiert dargelegte - Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem enthalten (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff mwN).

  • LSG Hamburg, 11.09.2017 - L 1 EG 7/17

    Elterngeld; Verfassungskonformität der Regelung zur Verschiebung des

  • LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 6/18
  • LSG Hamburg, 31.08.2017 - L 1 EG 8/17

    Elterngeld

  • BSG, 13.08.2019 - B 10 EG 8/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 04.11.2020 - B 10 EG 4/20 B

    Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung eines anderen Bemessungszeitraumes

  • BSG, 30.10.2017 - B 10 EG 9/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 EG 6/18

    Höhe des Elterngeldes; Vorverlagerung des Bemessungszeitraums

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 1883/17

    Elterngeld - Mischeinkommen aus selbstständiger und unselbstständiger

  • BSG, 16.11.2020 - B 10 EG 7/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld unter Zugrundelegung eines anderen

  • BSG, 16.08.2018 - B 10 EG 3/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 25.09.2017 - B 10 EG 8/17 B

    Elterngeld; Grundsatzrüge; Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften; Letzter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 2 EG 8/16
  • SG München, 30.03.2017 - S 46 EG 213/14

    Erwerbseinkommen - Abgeordnetenbezüge und Elterngeld

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 EG 1714/17
  • LSG Hamburg, 13.01.2021 - L 2 EG 3/20
  • LSG Hamburg, 18.12.2020 - L 2 EG 1/20
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 EG 1091/17
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