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   BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B   

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https://dejure.org/2016,24544
BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B (https://dejure.org/2016,24544)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B (https://dejure.org/2016,24544)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - B 10 EG 5/16 B (https://dejure.org/2016,24544)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 2 Abs 3 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 8 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 8 S 2 BEEG vom 05.12.2006
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Zahlungseingänge erst im Bezugszeitraum - strenges Zuflussprinzip - Verfassungsrecht - Darlegungsanforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Berücksichtigung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit bei der Bemessung des Elterngeldes

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Zahlungseingänge erst im Bezugszeitraum - strenges Zuflussprinzip - Verfassungsrecht - Darlegungsanforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Zahlungseingänge erst im Bezugszeitraum - strenges Zuflussprinzip - Verfassungsrecht - Darlegungsanforderungen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Zahlungseingänge erst im Bezugszeitraum - strenges Zuflussprinzip - Verfassungsrecht - Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Wie der Senat zu der insoweit einschlägigen, bis zum 17.9.2012 gültigen Fassung des § 2 Abs. 3 S 1 BEEG bereits mehrfach entschieden hat, ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) .

    Insoweit hat der Senat insbesondere auch den vom Kläger behaupteten Verstoß gegen Verfassungsrecht durch die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit einerseits und nichtselbstständiger Arbeit andererseits verneint (vgl BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 34 ff mwN) .

  • LSG Bayern, 11.02.2015 - L 12 EG 11/14

    Anteilige Berücksichtigung, Bezugszeitraum, Einkünfte aus Beteiligungen

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Das in Bezug genommene Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 11.2.2015 - L 12 EG 11/14 - Juris) widerspricht der genannten Rechtsprechung - nach den Angaben in der Beschwerdebegründung - ebenfalls nicht.
  • BSG, 10.12.2012 - B 13 R 361/12 B

    Kürzung der Entgeltpunkte - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Vielmehr ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen erforderlich (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2012 - B 13 R 361/12 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Wie der Senat zu der insoweit einschlägigen, bis zum 17.9.2012 gültigen Fassung des § 2 Abs. 3 S 1 BEEG bereits mehrfach entschieden hat, ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) .
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Im Falle "auslaufenden Rechts" (hier § 2 Abs. 3 BEEG idF vom 5.12.2006) ist zudem eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen (namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht) fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG Beschluss vom 17.6.2013 - B 10 EG 6/13 B - Juris mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Wie der Senat zu der insoweit einschlägigen, bis zum 17.9.2012 gültigen Fassung des § 2 Abs. 3 S 1 BEEG bereits mehrfach entschieden hat, ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) .
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Damit hat der Gesetzgeber ausdrücklich ua auf die vom Kläger vor allem kritisierte Rechtsprechung des BSG zum modifizierten Zuflussprinzip reagiert, die am Begriff des Erzielens angeknüpft hatte, und seine anderslautende Regelungsabsicht klargestellt (vgl BT-Drucks 17/9841 S 18 und das dort in Bezug genommene Senatsurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 23 ff).
  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Die Beschwerde weist selber auf die Eigenarten des Einkommens selbstständig Tätiger im Vergleich zu demjenigen abhängig Beschäftigter hin, wie sie auch die Senatsrechtsprechung annimmt (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B - Juris RdNr 6 ff mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Dies ergibt sich aus seiner in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Regelungsabsicht in Reaktion auf die Senatsentscheidung vom 30.9.2010 (B 10 EG 19/09 R aaO; vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 S 3 BEEG; s hierzu auch bereits Senatsbeschlüsse vom 11.10.2018 - B 10 EG 8/18 B - Juris RdNr 9 und vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - Juris RdNr 11).
  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 155/15

    Abnutzung; Ausgaben; Bewilligungszeitraum; Durchschnittseinkommen;

    Im Falle "auslaufenden Rechts" ist zudem eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen (namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht) fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschluss vom 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B, Rn. 9, juris m.w.N.).
  • BSG, 11.02.2020 - B 10 EG 14/19 B

    Einkommensermittlung für einen Elterngeldanspruch

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 5.2.2018 aaO; BSG Beschluss vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2, jeweils mwN) .
  • BSG, 15.02.2018 - B 10 EG 19/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Betrifft eine Rechtsfrage "auslaufendes Recht" ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nur dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen (namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht) fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • LSG Hamburg, 18.04.2018 - L 2 EG 10/17

    Elterngeld

    Dabei kann letztlich sogar dahingestellt bleiben, ob für das modifizierte Zuflussprinzip im Elterngeldrecht nach der Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG mit Wirkung ab 18. September 2012 (BGBl. I S. 1878) überhaupt noch Raum ist, mit der auf den bis dahin verwendeten Begriff der "Einkommenserzielung" verzichtet und dieser ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/9841, S. 18) vor dem Hintergrund der anderslautenden BSG-Rechtsprechung zur Klarstellung, dass das elterngeldrechtliche Einkommen auch hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen in Anlehnung an den steuerlichen Einkommensbegriff ermittelt wird, durch den Begriff des "Einkommenhabens" ersetzt wurde (so aber Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 23. November 2017 - L 9 EG 27/16, juris ( Revision beim BSG anhängig - B 10 EG 2/18 R); a.A.: Thüringer LSG, Urteil vom 15. Juni 2017 - L 2 EG 1402/15, juris ( Revision beim BSG anhängig - B 10 EG 1/18 R) und Sächsisches LSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 7 EG 1/15, juris, denen sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung anschließt), wobei das BSG bereits in seinem Beschluss vom 21. Juni 2016 - B 10 EG 5/16 B, juris, angedeutet hat, dass es seine Rechtsprechung (nunmehr) entsprechend dem mehrfach deutlich geäußerten gesetzgeberischen Willen ändern werde.
  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (vgl Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (Senatsbeschluss vom 5.2.2018, aaO; BSG Beschluss vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2) .
  • BSG, 05.02.2018 - B 10 EG 21/17 B

    Berücksichtigung von Mischeinkünften bei der Elterngeldbemessung

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (vgl Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - Juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl BSG Beschluss vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN).
  • BSG, 12.02.2020 - B 10 EG 11/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (vgl Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (Senatsbeschluss vom 5.2.2018 aaO; BSG Beschluss vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN) .
  • BSG, 24.04.2019 - B 10 EG 2/19 B

    Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (vgl Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - Juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (Senatsbeschluss vom 5.2.2018 aaO; BSG Beschluss vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN).
  • BSG, 10.09.2021 - B 10 EG 3/21 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld Grundsatzrüge im

    Vielmehr muss die Beschwerde auf die bereits vorliegende Rechtsprechung näher eingehen und aufzeigen, dass dieser mit gewichtigen Argumenten substantiell widersprochen wird (vgl Senatsbeschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (Senatsbeschluss vom 5.2.2018, aaO) .
  • BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B

    Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Honorarärztin

  • BSG, 18.12.2019 - B 13 R 189/18 B

    Anspruch auf große Witwenrente

  • BSG, 11.10.2018 - B 10 EG 8/18 B

    Absenkung von Elterngeld

  • BSG, 19.04.2022 - B 12 R 38/21 B

    Versicherungspflicht eines geschäftsführenden Gesellschafters in der gesetzlichen

  • BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B

    Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner; Erwerbstätigkeit im Ausland;

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