Rechtsprechung
   BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41640
BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R (https://dejure.org/2018,41640)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R (https://dejure.org/2018,41640)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 5/17 R (https://dejure.org/2018,41640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum - Gesellschafter einer Personengesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Gewinnverzicht - Gewinn-Verlust-Rechnung - Zuflussprinzip - gesetzliche Neuformulierung - kein Abstellen auf Umfang des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2d Abs 3 S 1 BEEG vom 10.09.2012, § 2 Abs 1 S 3 Nr 2 BEEG, § 2 Abs 8 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 8 Abs 3 S 1 BEEG, § 4 Abs 3 S 1 EStG
    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum - Gesellschafter einer Personengesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Gewinnverzicht - Gewinn-Verlust-Rechnung - Zuflussprinzip - gesetzliche Neuformulierung - kein Abstellen auf Umfang des ...

  • IWW

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • rewis.io

    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum - Gesellschafter einer Personengesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Gewinnverzicht - Gewinn-Verlust-Rechnung - Zuflussprinzip - gesetzliche Neuformulierung - kein Abstellen auf Umfang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Einkommen - Personengesellschaft - Gesellschafterin - fiktiver Gewinn - Steuerbescheid - Vorjahr - Bemessungszeitraum - Gesellschaftsvertrag - Gewinnverzicht - Gewinn-Verlust-Rechnung - Zuflussprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • zeit.de (Pressemeldung, 13.12.2018)

    Gesellschafter können sich fürs Elterngeld arm machen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter - bei Gewinnverzicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Personengesellschafterin hat bei Gewinnverzicht Anspruch auf volles Elterngeld - BSG modifiziert Rechtsprechung im Hinblick auf gesetzliche Neuregelung der Einkommensanrechnung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    R. R. ./. Freistaat Bayern

    Elterngeld, Erziehungsgeld

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Geringeres Elterngeld für Personengesellschafter trotz Gewinnverzicht?

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elterngeld für Personengesellschafter

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 127, 162
  • NZS 2019, 540
  • FamRZ 2019, 1107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Hinweis auf Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23 f) .

    Denn trotz der schon seinerzeit für die Berechnung bedeutsamen Überschussrechnung (§ 2 Abs. 8 S 2 BEEG) ließ sich mit dem auf der Grundlage des Steuerbescheids zu ermittelnden Durchschnittsgewinn (§ 2 Abs. 9 S 1 BEEG) bei Gewinnanteilen aus Personengesellschaften dem gesellschaftsrechtlichen Prinzip der Jährlichkeit bestmöglich Rechnung tragen (Senatsurteile vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23 und vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 35) .

    Auf diese Möglichkeit der Neuinterpretation in der vorliegenden Fallgestaltung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21.6.2016 (B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23) zur alten Gesetzesfassung hingewiesen.

    Kommt es danach für den Bezugszeitraum auf eine Überschussrechnung als Grundlage der zu berücksichtigenden Gewinneinkünfte an, verbindet sich damit zugleich eine Hinwendung zum tatsächlichen Mittelzufluss in der Bezugszeit ohne Rücksicht auf den Umfang des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative (vgl Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 24).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Mit ihrer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 und Abs. 4, § 56 SGG) macht die Klägerin zulässigerweise einen Anspruch auf vorläufige Gewährung höheren Elterngelds ohne Anrechnung des vom Beklagten in Ansatz gebrachten fiktiven Gewinns im Bezugszeitraum im Wege eines Grundurteils geltend (§ 130 Abs. 1 S 1 SGG; vgl Senatsurteile vom 26.3.2014 - B 10 EG 2/13 R - Juris RdNr 9 und vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 14, jeweils mwN) .

    Denn mit der nötigen Wahrscheinlichkeit steht der Klägerin mehr Elterngeld als das bisher bewilligte Mindestelterngeld zu (vgl hierzu Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 2/13 R - Juris RdNr 9 mwN).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Sind danach die besonderen Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung iS des § 8 Abs. 3 BEEG nach wie vor erfüllt, bestand kein Anlass für eine Zurückverweisung zum Zwecke weiterer Ermittlungen der endgültigen Einkommensverhältnisse in der Bezugszeit (vgl zu § 40 Abs. 1 S 2 Nr. 1a SGB II, § 328 SGB III: BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 13/14 R - BSGE 119, 265 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 86, RdNr 16).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Denn trotz der schon seinerzeit für die Berechnung bedeutsamen Überschussrechnung (§ 2 Abs. 8 S 2 BEEG) ließ sich mit dem auf der Grundlage des Steuerbescheids zu ermittelnden Durchschnittsgewinn (§ 2 Abs. 9 S 1 BEEG) bei Gewinnanteilen aus Personengesellschaften dem gesellschaftsrechtlichen Prinzip der Jährlichkeit bestmöglich Rechnung tragen (Senatsurteile vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23 und vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 35) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach § 8 Abs. 3 BEEG ist ein eigenständiger Verwaltungsakt iS des § 31 S 1 SGB X, der gesondert mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann (Senatsurteile vom 4.9.2013 - B 10 EG 18/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 23 RdNr 19 und vom 5.4.2012 - B 10 EG 6/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 15 RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach § 8 Abs. 3 BEEG ist ein eigenständiger Verwaltungsakt iS des § 31 S 1 SGB X, der gesondert mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann (Senatsurteile vom 4.9.2013 - B 10 EG 18/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 23 RdNr 19 und vom 5.4.2012 - B 10 EG 6/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 15 RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Mit ihrer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 und Abs. 4, § 56 SGG) macht die Klägerin zulässigerweise einen Anspruch auf vorläufige Gewährung höheren Elterngelds ohne Anrechnung des vom Beklagten in Ansatz gebrachten fiktiven Gewinns im Bezugszeitraum im Wege eines Grundurteils geltend (§ 130 Abs. 1 S 1 SGG; vgl Senatsurteile vom 26.3.2014 - B 10 EG 2/13 R - Juris RdNr 9 und vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 14, jeweils mwN) .
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Wie der Verweis auf eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und damit auf den dabei anwendbaren § 11 EStG (vgl BFH Urteil vom 16.2.1995 - IV R 29/94 - Juris RdNr 6; Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 14. Aufl 2015, S 144, jeweils mwN) zeigt, kommt es dem Gesetzgeber gerade auf den nach dem Zuflussprinzip ermittelten Gewinn nur in den Bezugsmonaten und nicht im gesamten Steuerjahr an.
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Das LSG hat jedoch - trotz erheblicher Anhaltspunkte für das Gegenteil - keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Prognose eines höheren Elterngelds als Voraussetzung für eine vorläufige Bewilligung nach § 8 Abs. 3 BEEG vollumfänglich gerechtfertigt ist, weil die Einkommensverhältnisse weiterhin unklar sind (vgl hierzu Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R - BSGE 127, 162 = SozR 4-7837 § 2d Nr. 1, RdNr 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 13 EG 27/17

    Bemessung des Elterngeldes

    Da für Einkommen aus Gewinnbeteiligungen an Personengesellschaften das Jährlichkeitsprinzip gilt, war jedenfalls nach § 2 Abs. 8 BEEGF a.F. das Einkommen aus solchen Gewinnanteilen im Bezugszeitraum - der regelmäßig nicht dem Kalenderjahr entspricht - zu errechnen, indem für jeden einzelnen Monat des Bezugszeitraumes ein Zwölftel des sich aus dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid ergebenden Jahresgewinns angesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R, Rn 23; vgl. zur Neufassung in § 2d BEEG Bayerisches LSG, Urteil vom 07.12.2016 - L 12 EG 70/15, Revision anhängig unter B 10 EG 5/17 R sowie LSG Hamburg, Urteil vom 17.11.2016 - L 1 EG 3/15, juris Rn 34).

    Das derzeit beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 10 EG 5/17 R betrifft § 2d Abs. 3 BEEG in der ab dem 18.09.2012 gültigen und hier nicht anwendbaren Fassung.

  • LSG Bayern, 03.06.2019 - L 9 AL 207/15

    Arbeitslosenversicherung: Erfordernis zeitlicher Kongruenz bei der Anrechnung von

    Der richtige Weg kann nur darin liegen, in die Ermittlung des Einkommens nur diejenigen Monate des Jahres 2006 einzubeziehen, in denen auch tatsächlich ALG bezogen wurde (vgl. zu einem vergleichbaren Problem im Elterngeldrecht BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 EG 543/22

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - letzter steuerlicher Veranlagungszeitraum

    Die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach § 8 Abs. 3 BEEG ist ein eigenständiger Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), der gesondert mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann (BSG 13.12.2018, B 10 EG 5/17 R, BSGE 127, 162; BSG 04.09.2013, B 10 EG 18/12 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23; BSG 05.04.2012, B 10 EG 6/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht