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   BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R   

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BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R (https://dejure.org/2012,33118)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R (https://dejure.org/2012,33118)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2012 - B 10 EG 7/11 R (https://dejure.org/2012,33118)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG, § 1 Abs 6 BEEG
    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit - Freistellung durch den Arbeitgeber - Fehlen tatsächlicher Arbeitsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Elterngeld: Auch eine 5.000 EUR schwere Bankerin hat Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 EUR

  • rewis.io

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit - Freistellung durch den Arbeitgeber - Fehlen tatsächlicher Arbeitsleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 1 Abs. 1 Nr. 4; BEEG § 1 Abs. 6
    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit - Freistellung durch den Arbeitgeber - Fehlen tatsächlicher Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 16
  • DB 2013, 884
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R

    Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Soweit sich die Klägerin für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.2.2005 (B 10 EG 5/03 R) berufe, lasse sich daraus für ihren Anspruch auf Elterngeld in der Freistellungsphase nichts herleiten.

    Dazu hat das BSG in seinem Urteil vom 10.2.2005 (B 10 EG 5/03 R - SozR 4-7833 § 1 Nr. 8) in Bezug auf eine nichtselbstständig tätige Lehrerin unter den Begriff der ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht nur die Arbeitszeit aus deren rechtlich vorbestimmter Unterrichtsverpflichtung gezählt, sondern auch Zeit, die notwendigerweise tatsächlich für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die sonstigen berufstypischen Aufgaben anfällt.

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Es soll Familien bei der Sicherung der Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 28 mwN; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6 RdNr 34; s auch BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 3 und 80 mwN) .

    Der sog Basisbetrag stellt eine Anerkennung der Betreuungsleistung durch den Elternteil dar und ist unabhängig von einer Bedürftigkeit zu gewähren (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 57) .

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R

    Erziehungsgeldanspruch - Studentin - Erwerbstätigkeit weniger als 19 Stunden -

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Zwar erscheint immerhin eine Wortlautinterpretation dahin möglich, dass auch ein Nichtstun als Erwerbstätigkeit, also als eine auf Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges gerichtete Tätigkeit in selbstständiger oder nichtselbstständiger Form (s BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 2/97 R - SozR 3-7833 § 2 Nr. 6) , gewertet werden kann.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Es soll Familien bei der Sicherung der Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 28 mwN; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6 RdNr 34; s auch BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 3 und 80 mwN) .
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Es soll Familien bei der Sicherung der Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 28 mwN; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6 RdNr 34; s auch BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 3 und 80 mwN) .
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Dieses Verständnis des Wortlauts des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG lässt sich jedoch nicht mit der (Vor-)Geschichte, dem Bedeutungszusammenhang (Systematik), der Regelungsabsicht und dem Sinn und Zweck des Gesetzes (zu diesen Auslegungsgesichtspunkten vgl allg Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 mwN; BVerfGE 54, 277, 299 f; 59, 330, 334; 93, 37, 81) vereinbaren.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Dieses Verständnis des Wortlauts des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG lässt sich jedoch nicht mit der (Vor-)Geschichte, dem Bedeutungszusammenhang (Systematik), der Regelungsabsicht und dem Sinn und Zweck des Gesetzes (zu diesen Auslegungsgesichtspunkten vgl allg Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 mwN; BVerfGE 54, 277, 299 f; 59, 330, 334; 93, 37, 81) vereinbaren.
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Dieses Verständnis des Wortlauts des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG lässt sich jedoch nicht mit der (Vor-)Geschichte, dem Bedeutungszusammenhang (Systematik), der Regelungsabsicht und dem Sinn und Zweck des Gesetzes (zu diesen Auslegungsgesichtspunkten vgl allg Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 mwN; BVerfGE 54, 277, 299 f; 59, 330, 334; 93, 37, 81) vereinbaren.
  • LSG Sachsen, 18.01.2007 - L 3 EG 4/04

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R
    Ob auch in Fällen eines - bezahlten oder unbezahlten - Erholungs- oder Sonderurlaubs von der Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit auszugehen ist (dagegen Urteil des Sächsischen LSG vom 18.1.2007 - L 3 EG 4/04) , bedarf hier keiner abschließenden Erörterung.
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Das BSG habe bei Freistellung von der Arbeit bis zum Ablauf einer ausgesprochenen Kündigung angenommen, die tatsächliche Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums sei ausreichend, um den Anspruch auf Elterngeld zu begründen (Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R).

    Das Erfordernis "keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben" und das danach maßgebliche Fehlen eines Tätigseins entspricht der in den Materialien zum BEEG zum Ausdruck kommenden Zielrichtung des Elterngeldes: Dieses soll die tatsächliche Verfügbarkeit von Zeit, die zuvor mit Arbeit verbracht wurde, für die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherstellen; das Elterngeld beschränkt sich insoweit nicht lediglich auf seine Entgeltersatzfunktion (BT-Drucks 16/1889 S 18, hieran anschließend BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 32).

    Hiervon ausgehend hatte der Senat seinem Urteil vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 36) den Elterngeldbezug in Fällen einer - bezahlten - endgültigen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ermöglicht , hingegen hatte er in Fällen eines - bezahlten oder unbezahlten - Erholungs- oder Sonderurlaubs bzw Sabbaticals (vgl Salaw-Hanslmaier, Sabbatical und Elterngeld - geht das zusammen? ZRP 2009, 179) die Antwort auf die Frage, ob die Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit den Zugang zum Elterngeld ermöglicht, bisher offengelassen.

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Das Mindestelterngeld (§ 2 Abs. 4 BEEG) honoriert die Erziehungs- und Betreuungsleistung des Elterngeldberechtigten (Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 33) .
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Diese Bedeutung hat der Senat bei der Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6 BEEG zugrunde gelegt (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3) .
  • BSG, 08.11.2018 - B 10 EG 14/18 B

    Grundvoraussetzungen für den Elterngeldbezug

    Die Überlegungen in der Entscheidung vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3) seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Darüber hinaus weist die Klägerin selbst auf die Urteile des Senats vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3) und 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8) hin, die auch bereits vom LSG in der angefochtenen Entscheidung benannt worden sind.

    Diese behauptet lediglich das Vorliegen einer Divergenz gegenüber dem Urteil des BSG vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3).

    Die Entscheidung des BSG vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R, aaO) hat das LSG auf den vorliegenden Fall nicht für übertragbar erachtet und sich nicht abweichend von dieser Rechtsprechung geäußert.

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Der Senat hat sein zunächst durch das tatsächliche Verhalten (tatsächliches Nichterbringen der Arbeitsleistung während einer Freistellung durch den Arbeitgeber; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26) geprägtes Verständnis (sich hierauf stützend SG Berlin Urteil vom 22.1.2020 - S 2 EG 19/19 - juris RdNr 31, 34; vgl auch SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5) dieser Norm zuletzt erweitert und entschieden, dass Erholungsurlaub die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht beendet, sodass die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub im unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis nicht dazu führt, dass iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 12 ff) .

    Dieser Mindestbetrag dient gerade der Anerkennung der Betreuungsleistung durch den Elternteil und ist unabhängig von einer Bedürftigkeit und auch unabhängig von einem Erwerbseinkommen nach der Geburt zu gewähren (BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 33 mwN) .

  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 12 EG 5/13

    Anspruch auf Elterngeld im Erholungsurlaub - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit

    Das Bundessozialgericht habe sich aber nun zur Auslegung des Begriffs des Ausübung einer vollen Erwerbstätigkeit in seinem Urteil vom 29.08.2012 (Aktenzeichen B 10 EG 7/11 R) geäußert.

    Diese Auslegung entspricht der Auslegung des BSG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei bezahlter Freistellung (Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.08.2012, B 10 EG 7/11 R).

    Dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29.08.2012 (a.a.O.) die Frage, ob auch in Fällen eines bezahlten oder unbezahlten Erholungs- oder Sonderurlaubs von der Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit auszugehen ist, ausdrücklich offengelassen hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Anspruch auf den Basisbetrag von 300,- EUR, der für die Anerkennung der Betreuungsleistungen gezahlt wird, entfällt nur dann, wenn der Anspruchssteller einer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgeht, die zeitlich über 30 Wochenstunden hinausgeht (so auch Dau, Anm. zu BSG, B 10 EG 7/11 R, iurisPR-SozR 4/2013 Anm. 6).

  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Der angekündigten Auszahlung für Urlaubs- und Gleitzeitabbau im dritten Lebensmonat lag keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit zugrunde, weil die Klägerin für diese Gegenleistung im Bezugszeitraum keine Arbeit verrichtet hat (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26 ff) .
  • BGH, 23.02.2022 - VII ZB 41/21

    Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung;

    Das Elterngeld hat daher nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Doppelfunktion dergestalt, dass es bis zum Mindestbetrag eine allgemeine Honorierung der Erziehungs- und Betreuungsleistung und erst im über diesen Betrag hinausgehenden Umfang eine Entgeltersatzleistung im engeren Sinn darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - XII ZB 537/19 Rn. 19, NJW-RR 2020, 882; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 10 EG 7/11 R, SozR 4-7837 § 1 Nr. 3, juris Rn. 33; Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 7, juris Rn. 57).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 5 KR 27/18
    Sie verweise auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.08.2012, Aktenzeichen: B 10 EG 7/11.

    Der Senat kann offen lassen, ob die Klägerin vor dem Hintergrund der faktischen Freistellung im Rahmen ihres gekündigten Arbeitsverhältnisses als erwerbs tätig im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (1. Alternative) SGB V anzusehen war (hierzu BSG, Urteil vom 03.11.1993, 1 RK 10/93, juris, Rn. 18: "Beschäftigung gegen Entgelt oder Tätigkeit mit Arbeitseinkommen", während sich das Urteil des BSG vom 29.08.2012, B 10 EG 7/11 R ausschließlich zum Erwerbstätigkeitsbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bundeselterngeldgesetzes verhält).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 18 KN 249/11
    In solchen Fällen ist die Leistungsklage subsidiär und deshalb nicht statthaft (vgl BSG, Urteil vom 26.5.2011, Az B 14 AS 146/10 R; BSG, Urteil vom 29.8.2012, Az B 10 EG 7/11 R, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21

    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonusmonate - Arbeitszeitkorridor -

  • BSG, 06.07.2022 - B 10 EG 2/22 B

    Rückforderung von Elterngeld Plus; Grundsatzrüge im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 EG 10/13

    Bezugszeitraum; Einkommensanrechnung; Elterngeld; modifiziertes Zuflussprinzip

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 EG 19/19

    Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Erwerbstätigkeit, Krankheit, Krankengeldbezug

  • SG Detmold, 01.12.2017 - S 24 KR 4/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2020 - L 2 EG 2/20
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