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   BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R   

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https://dejure.org/2018,4534
BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R (https://dejure.org/2018,4534)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R (https://dejure.org/2018,4534)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2018 - B 10 EG 7/16 R (https://dejure.org/2018,4534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Elterngeldanspruch bei einer Adoptionspflege von drei Wochen; Monatsweise Entstehung eines Elterngeldanspruchs; Bestandsgeschützter Anspruch; Kein Wegfall des Anspruchs bei Unterschreiten der Monatsgrenze

  • rewis.io

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - einmonatiger Elterngeldanspruch - Mindestbezugsdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld für zur Adoptionspflege in den Haushalt aufgenommene Kinder

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - einmonatiger Elterngeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld in der Adoptionspflege - trotz Verlust des Kindes im ersten Monat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elterngeld trotz Verlust des Kindes im ersten Monat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elterngeld trotz Verlust des Kindes im ersten Monat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Elterngeld trotz Verlust des Adoptionspflegekindes im ersten Monat

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Elterngeld besteht auch bei Verlust des Kindes im ersten Monat

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Elterngeld trotz Verlust des Kindes im ersten Monat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Adoptionspflegevater hat trotz Rücknahme des Kindes durch die leiblichen Eltern Anspruch auf Elterngeld - Anspruch auf einen Monat Kindergeld kann auch bei Nichterreichen der zweimonatigen Mindestbezugsdauer bestehen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    J. U. ./. Landeshauptstadt Potsdam

    Elterngeld, Erziehungsgeld

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elterngeld trotz Verlust des Kindes im ersten Monat?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Mindestbezugszeit des Elterngeldanspruchs - Anmerkung zum Urteil des BSG vom 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R" von RiSG Sven Filges, original erschienen in: NZS 2019, 223 - 229.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 125, 153
  • NZS 2019, 223
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Schon während der Adoptionspflege sollte eine dauerhafte oder zumindest auf Dauer angelegte Familienbeziehung anzunehmen sein (vgl die Entwurfsbegründung zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, BT-Drucks 10/3792 S 15) , sodass zukünftige Adoptiveltern nicht aus dem Kreis der nach dem BErzGG Anspruchsberechtigten ausgeschlossen werden sollten (BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 118) .

    Es wird nur deutlicher als bisher betont, dass vorrangig die leiblichen Eltern anspruchsberechtigt sein sollen (vgl BT-Drucks 16/1889 S 18) , nach wie vor aber die Adoptionspflege iS des § 1744 BGB gleichgestellt wird (BT-Drucks 16/1889 S 19; vgl BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 116) .

    Damit schreibt der Gesetzgeber die Gleichbehandlung gegenüber Berechtigten mit leiblichen Kindern in der gebotenen Weise fort (zu einer entsprechenden Auslegung des BErzGG vgl BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 115).

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Das Lebensmonatsprinzip (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 11) wird für die Adoptionspflege abgewandelt, weil die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme bei der berechtigten Person maßgeblich ist (§ 1 Abs. 3 S 2 BEEG idF durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, aaO) .

    Sie schränkt auch den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG ebenso wenig ein, wie dies bei den Partnermonaten der Fall ist (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 22) .

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R

    Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Hierbei handelt es sich ersichtlich nicht um eine echte (richtige) Prognose über langfristige zukünftige Entwicklungen (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 22) , deren rückwirkend abweichende Betrachtung mit dem Wesen der Leistung nicht vereinbar wäre (vgl zu Statusentscheidungen BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 29; BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 15/09 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 17) .
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Hierbei handelt es sich ersichtlich nicht um eine echte (richtige) Prognose über langfristige zukünftige Entwicklungen (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 22) , deren rückwirkend abweichende Betrachtung mit dem Wesen der Leistung nicht vereinbar wäre (vgl zu Statusentscheidungen BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 29; BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 15/09 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 17) .
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Hierbei handelt es sich ersichtlich nicht um eine echte (richtige) Prognose über langfristige zukünftige Entwicklungen (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 22) , deren rückwirkend abweichende Betrachtung mit dem Wesen der Leistung nicht vereinbar wäre (vgl zu Statusentscheidungen BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 29; BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 15/09 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 17) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Die Regelung zur Mindestbezugszeit ist insoweit aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck sowie im Kontext insbesondere zum Lebensmonatsprinzip einschränkend auszulegen (teleologische Reduktion; zu den Grundsätzen vgl BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 33/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 17 RdNr 38; BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 2 U 18/13 R - BSGE 118, 18 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, RdNr 27) .
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Die Regelung zur Mindestbezugszeit ist insoweit aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck sowie im Kontext insbesondere zum Lebensmonatsprinzip einschränkend auszulegen (teleologische Reduktion; zu den Grundsätzen vgl BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 33/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 17 RdNr 38; BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 2 U 18/13 R - BSGE 118, 18 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, RdNr 27) .
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Die Grundnorm des § 4 Abs. 4 BEEG ist hiernach durch die jüngere Regelung zur Mindestbezugszeit nicht "überholt" (vgl zum Grundsatz des Vorrangs des jüngeren Gesetzes BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 18; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 25) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Die Grundnorm des § 4 Abs. 4 BEEG ist hiernach durch die jüngere Regelung zur Mindestbezugszeit nicht "überholt" (vgl zum Grundsatz des Vorrangs des jüngeren Gesetzes BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 18; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 25) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
    Gegen die genannten Entscheidungen der Beklagten wendet sich der Kläger in zulässiger Weise mit der auf die Gewährung von Elterngeld gerichteten kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 4, § 56 SGG) , die er zulässigerweise auf den Erlass eines Grundurteils beschränkt hat (§ 130 Abs. 1 SGG; stRspr vgl BSG Urteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 32 RdNr 9 mwN) .
  • Drs-Bund, 06.06.1989 - BT-Drs 11/4708
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

  • Drs-Bund, 27.04.1976 - BT-Drs 7/5087
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
    Bezüglich des gesetzlich normierten Erfordernisses einer zweimonatigen Mindestbezugszeit müsse auch über den im Urteil des BSG vom 8. März 2018 - B 10 EG 7/16 - dargelegten Rahmen hinaus die Möglichkeit von Ausnahmen vorgesehen werden.

    Die Mindestbezugszeit zielt demnach vor allem auf die Motivation des zweiten Partners zu einer ernsthafteren Betreuung und liefert insbesondere gegenüber einem Arbeitgeber ein gewichtigeres Argument für eine wenigstens zweimonatige Reduzierung der Erwerbstätigkeit, weil nur so der Zugang zum Elterngeldanspruch geschaffen wird (BSG, Urteil vom 08. März 2018 - B 10 EG 7/16 R -, BSGE 125, 153, Rn. 37).

    Insbesondere bleibt es weiter möglich, die Elterngeld- und damit auch die Partnermonate frei über die Rahmenfrist zu verteilen, ohne sie "am Stück" nehmen zu müssen (BSG, Urteil vom 08. März 2018, aaO, Rn. 35, bezogen auf die Vorgängervorschrift in § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG).

    Bei einer in die Zukunft gerichteten Elterngeldbewilligung obliegt der Elterngeldstelle im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise eine Prognose über die Wahrung der zweimonatigen elterngeldrechtlich relevanten Mindestbetreuungszeit (BSG, Urteil vom 08. März 2018, aaO, Rn. 35).

  • SG Fulda, 13.10.2020 - S 4 EG 1/20

    Elterngeld

    Ein Elterngeldanspruch besteht auch dann für (nur) einen einzelnen Monat, wenn der anspruchstellende Elternteil sein Kind mindestens zwei Monate tatsächlich in Elternzeit betreut hat und ein längerer Elterngeldanspruch lediglich wegen verspäteter Antragstellung zu versagen ist (in Anschluss an BSGE 125, 153 ff.).

    Dies entspricht im Übrigen auch der Auffassung des BSG, wie sie im Urteil des 10. Senats vom 8. März 2018 (BSGE 125, 153 ff. = NZS 2019, S. 223 ff.) zum Ausdruck gekommen ist.

    Hierzu hat das BSG im vorbezeichneten Urteil (NZS 2019, S. 223 [227] - Hervorhebungen nicht im Original) ausgeführt:.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 3655/19

    Elterngeld - im "falschen" Elterngeldmonat genommene Elternzeit -

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Mindestbezugsdauer des Elterngelds ergibt sich ebenfalls keine Unteilbarkeit, da Fallgestaltungen denkbar sind, in denen der Elterngeldanspruch auch bei Unterschreiten der Mindestbezugszeit bestehen bleiben kann (vgl Senatsurteil vom 14.05.2019, L 11 EG 2575/18 unter Hinweis auf BSG 08.03.2018, B 10 EG 7/16 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen

    Eine Unterbrechung im Sinne des § 1 Abs. 5 BEEG liegt dann vor, wenn der Berechtigte "vorübergehend" nicht in der Lage ist, die Betreuung des Kindes wahrzunehmen (vgl. BT-Drs. 16/1889, 19; BSG Urt. v. 8.3.2018 - B 10 EG 7/16 R - juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 2575/18

    Elterngeld - Bewilligung von zwei Elterngeldmonaten - Rechtmäßigkeit des

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Mindestbezugsdauer des Elterngelds ergibt sich ebenfalls keine Unteilbarkeit, da Fallgestaltungen denkbar sind, in denen der Elterngeldanspruch auch bei Unterschreiten der Mindestbezugszeit bestehen bleiben kann (vgl BSG 08.03.2018, B 10 EG 7/16 R, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2021 - L 2 EG 1/21

    Erziehungsgeld-, Elterngeld- und Betreuungsgeldrecht (EG) - Elterngeld Plus nur

    Aus den Ausführungen des BSG im Urteil vom 8. März 2018 (B 10 EG 7/16 R - juris) zum Fortbestand des Anspruchs beim Verlust des zu betreuenden Kindes kann ebenfalls kein Anspruch abgeleitet werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 EG 1050/21
    Wird die umschriebene Mindestbezugsdauer nicht erreicht, besteht insgesamt kein Anspruch auf Elterngeld (BSG 08.03.2017, B 10 EG 7/16 R, juris, Rn. 35).
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