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   BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B   

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BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B (https://dejure.org/2017,33125)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B (https://dejure.org/2017,33125)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2017 - B 10 EG 7/17 B (https://dejure.org/2017,33125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Elterngeld; Grundsatzrüge; Ermittlung des Bemessungszeitraums; Verfassungskonformität der unterschiedlichen Behandlung von Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld; Grundsatzrüge; Ermittlung des Bemessungszeitraums; Verfassungskonformität der unterschiedlichen Behandlung von Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; BEEG § 2b Abs. 2 S. 1
    Elterngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Insbesondere hätte die Klägerin die einschlägigen verfassungsrechtlichen Kriterien zu Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG nebst der hierzu vom BSG und BVerfG ergangenen Rechtsprechung zum gesetzgeberischen Spielraum im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit (vgl auch BVerfG Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95 ua - BVerfGE 106, 166, 175 f = SozR 3-5870 § 3 Nr. 4 S 13), behandeln müssen, um die behauptete Klärungsbedürftigkeit zu begründen.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Hierzu hätte sie zunächst die zugrunde zu legenden Vorschriften des BEEG darlegen und im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfragen vom BSG noch nicht entschieden sind (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Hierzu hätte sie zunächst die zugrunde zu legenden Vorschriften des BEEG darlegen und im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfragen vom BSG noch nicht entschieden sind (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) ist das Gericht nur dann gemäß § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, wenn die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    So fehlt es bereits an einer Auseinandersetzung mit der vom LSG benannten Rechtsprechung des BSG zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes nach dem sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebenden durchschnittlich monatlich erzielten Gewinn aus selbstständiger Arbeit (vgl BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - SGb 2011, 210).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B
    So fehlt es bereits an einer Auseinandersetzung mit der vom LSG benannten Rechtsprechung des BSG zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes nach dem sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebenden durchschnittlich monatlich erzielten Gewinn aus selbstständiger Arbeit (vgl BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - SGb 2011, 210).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

  • SG Köln, 27.11.2014 - S 19 EG 6/14

    Gewährung von Elterngeld i.H.v. 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16

    Elterngeld

  • BSG, 16.08.2018 - B 10 EG 3/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl zB BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 10 EG 7/17 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6).

    Der Kläger hätte vielmehr unter Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen von Art. 3 und Art. 6 GG in substantieller Weise darlegen müssen, aus welchen Gründen sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 10 EG 7/17 B - Juris RdNr 6 mwN).

  • BSG, 08.11.2018 - B 10 EG 14/18 B

    Grundvoraussetzungen für den Elterngeldbezug

    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl zB BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 10 EG 7/17 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6).
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