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   BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R   

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BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R (https://dejure.org/2019,6962)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R (https://dejure.org/2019,6962)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R (https://dejure.org/2019,6962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Berechnung - mehrmaliger Steuerklassenwechsel im Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit der am längsten gültigen Steuerklasse - Gesetzeszweck - Referenzprinzip - Verwaltungsvereinfachung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel - Welche Steuerklasse gilt?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wechsel der Steuerklassen vor Bezug von Elterngeld

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bemessung des Elterngelds: Bei mehrfachem Steuerklassenwechsel ist relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidend - Maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    V. H. ./. Rhein-Kreis Neuss

    Elterngeld, Erziehungsgeld

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Welche Steuerklasse gilt?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 714
  • FamRZ 2019, 1660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    Die Antwort auf die Frage, ob ein Abzugsmerkmal in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, ergibt sich aus einer wertenden Vergleichsbetrachtung unter Berücksichtigung des Norminhalts (vgl Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R - mwN Juris RdNr 22 ff mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-7837 § 2c Nr. 4) .

    Denn nur so lässt sich ein annähernd zutreffendes verfügbares vorgeburtliches Einkommen ermitteln, wenn der Rückgriff auf das letzte Abzugsmerkmal die wirtschaftlichen Verhältnisse des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum nicht ausreichend realistisch darstellt und sich ein überwiegendes anderes Merkmal feststellen lässt (vgl Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R - RdNr 26 ff mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-7837 § 2c Nr. 4) .

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    § 2c Abs. 3 S 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) diene dazu, die vorgeburtlichen Einkommensverhältnisse möglichst genau abzubilden (Hinweis auf Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R) .

    Deshalb sind seiner Berechnung die Einkünfte zugrunde zu legen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor der Geburt den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    Dies folgt aus der sogenannten Bezugs- oder Referenzmethode, die seit jeher der Einkommensberechnung im Elterngeld zugrunde liegt (vgl Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 44 mwN) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R

    Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Haushalt - Justizvollzugsanstalt -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    In mehr als der Hälfte der Monate des Bemessungszeitraums braucht sie nicht gegolten zu haben (ebenso die Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Stand: 2/2018, S 112 ; zu deren Rechtscharakter s Senatsurteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 4/12 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 5 RdNr 17) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    Sie richtet sich nach dem Umzug der Klägerin während des Berufungsverfahrens und dem dadurch erfolgten Zuständigkeitswechsel gegen den richtigen Beklagten, der durch einen Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes in das Verfahren eingetreten ist (vgl Senat Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - Juris RdNr 18 mwN; zur Übertragung der Aufgaben nach dem BEEG in NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 19 ff mwN).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R
    Sie richtet sich nach dem Umzug der Klägerin während des Berufungsverfahrens und dem dadurch erfolgten Zuständigkeitswechsel gegen den richtigen Beklagten, der durch einen Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes in das Verfahren eingetreten ist (vgl Senat Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - Juris RdNr 18 mwN; zur Übertragung der Aufgaben nach dem BEEG in NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 19 ff mwN).
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Dies liefe aber dem vom Gesetzgeber beim Elterngeld als Bereich der Massenverwaltung gerade auch im Interesse der Leistungsberechtigten durchgängig verfolgten Prinzip der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität der Leistungsgewährung (vgl § 9 Satz 2 SGB X) zuwider (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 40; BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 8/17 R - BSGE 128, 9 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 6, RdNr 22; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 31 und 38) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17

    Elterngeld - Tätigkeitswechsel - selbstständige sozialversicherungsfreie

    War der Berechtigte im Bemessungszeitraum immer nichtselbständig tätig, aber teilweise sozialversicherungspflichtig (etwa als Angestellter) und teilweise nicht sozialversicherungspflichtig (etwa als Beamter) beschäftigt, gilt das für die überwiegende Zahl der Monate Maßgebliche (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168-181; zur Frage was "überwiegend" bedeutet BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, juris).

    So wird dem Ziel des BEEG, die vorgeburtlichen Einkommensverhältnisse möglichst genau abzubilden, am besten entsprochen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22, juris).

    Eine Festsetzung nach dem Bemessungszeitraum auch für Einkünfte im Bezugszeitraum dient aber auch dem Ziel des BEEG, das wegfallende Einkommen des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum möglichst verlässlich und realitätsgetreu abzubilden; weshalb seiner Berechnung die Einkünfte zugrunde zu legen sind, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor der Geburt den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20

    Elterngeld - Berechnung - mehrmalige Änderung der Steuerklasse im

    In mehr als der Hälfte der Monate des Bemessungszeitraums braucht sie nicht gegolten zu haben (vgl hierzu ausführlich BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 6 = juris Rn 19 ff).

    Insgesamt stehen die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung verbundenen Vorteile der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs und dessen Beschleunigung bei der Bestimmung der Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den für den betroffenen Personenkreis daraus im Einzelfall möglicherweise folgenden finanziellen Nachteilen (BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R und BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 17 EG 4/19

    Elterngeld - Bindung des Einkommensteuerbescheids - Aufwandsentschädigung aus

    Das Elterngeld soll das wegfallende Einkommen des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum möglichst verlässlich und realitätsgetreu abbilden; weshalb seiner Berechnung die Einkünfte zugrunde zu legen sind, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor der Geburt den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22 in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 8/18

    Elterngeld - keine Berücksichtigung von Abgeordnetenbezügen - Verfassungsrecht -

    Es ist das wesentliche Ziel des Elterngelds, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende und aufgrund der Kinderbetreuung wegfallende Einkommen teilweise zu ersetzen (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 17 EG 2/21

    Elterngeld - freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - Wechsel von einer

    Eine einheitliche Festlegung dient aber auch dem Ziel des BEEG, das wegfallende Einkommen des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum im Rahmen der angestrebten Verwaltungsvereinfachung möglichst verlässlich und realitätsgetreu abzubilden; weshalb seiner Berechnung die Einkünfte zugrunde zu legen sind, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor der Geburt den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22 in juris).
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 7/19
    Das folgt ausweislich der umfassenden und überzeugenden Ausführungen des BSG in den Urteilen vom 13. Dezember 2018 (Az. B 10 EG 10/17 R) und vom 28. März 2019 (Az. B 10 EG 8/17 R) aus dem Wortlaut und der Systematik sowie aus Sinn und Zweck von § 2c Abs. 3 BEEG, wie er sich aus der Entstehungsgeschichte ergibt.
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Dies ist in der hier vorliegenden Konstellation der einmaligen Änderung eines Abzugsmerkmals im Bemessungszeitraum stets zu bejahen, wenn das abweichende Abzugsmerkmal ausweislich der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitsgebers bezogen auf die in den Bemessungszeitraum fallenden Monate länger (also in mehr Monaten) gegolten hat als das nach § 2c Abs. 3 S 1 BEEG maßgebliche Abzugsmerkmal im letzten Monat des einschlägigen Bemessungszeitraums (zum mehrmaligen Wechsel eines Abzugsmerkmals im Bemessungszeitraum siehe beim Senat anhängiges Revisionsverfahren unter Az B 10 EG 8/17 R) .
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