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   BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R   

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BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R (https://dejure.org/2014,10401)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R (https://dejure.org/2014,10401)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 9/13 R (https://dejure.org/2014,10401)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 5 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 BEEG, Art 16 Abs 1 S 2 EuPatVorrProt, Art 18 EuPatVorrProt
    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung - Elterngeldbemessung - steuerpflichtiges Einkommen - keine inländische Einkommensteuerpflicht - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - fremder Hoheitsträger - autonomes System ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 5 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 BEEG, Art 16 Abs 1 S 2 EuPatVorrProt, Art 18 EuPatVorrProt
    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung - Elterngeldbemessung - steuerpflichtiges Einkommen - keine inländische Einkommensteuerpflicht - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - fremder Hoheitsträger - autonomes System ...

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  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Beamtin des Europäischen Patentamts auf Elterngeld; Berechnung in Höhe des Mindestelterngelds

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Beamtin des Europäischen Patentamts auf Elterngeld; Berechnung in Höhe des Mindestelterngelds

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Beamtin des Europäischen Patentamts auf Elterngeld; Berechnung in Höhe des Mindestelterngelds

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    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung - Elterngeldbemessung - steuerpflichtiges Einkommen - keine inländische Einkommensteuerpflicht - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - fremder Hoheitsträger - autonomes System ...

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    Anspruch einer Beamtin des Europäischen Patentamts auf Elterngeld; Berechnung in Höhe des Mindestelterngelds

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    Anspruch einer Beamtin des Europäischen Patentamts auf Elterngeld; Berechnung in Höhe des Mindestelterngelds

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Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 116, 54
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    (a) Wie das LSG zutreffend angenommen hat, handelt es sich bei den Bezügen der Klägerin als Beamtin des Europäischen Patentamts nicht um berücksichtigungsfähiges Einkommen nach § 2 Abs. 1 S 2 BEEG (in der hier anwendbaren Fassung vom 5.12.2006) , weil diese Bezüge nach Art. 16 Abs. 1 S 2 PPI von der deutschen Einkommensteuer befreit sind, in die Elterngeldberechnung aber nur Einkünfte einfließen, die dieser Steuer unterliegen (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 und Nr. 16 stRspr) .

    Die von der Vorschrift genannte "Summe der Einkünfte" bildet dabei den rechnerischen Ausgangswert, um nach Abzug der erwerbs- und der existenzsichernden Aufwendungen die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nach § 2 Abs. 5 EStG festzulegen (vgl im Einzelnen BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 21 mwN) .

    Aus diesem Grund umfasst der Begriff der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S 2 BEEG iVm § 2 Abs. 1 EStG nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von vornherein keine nach § 3 EStG steuerfreien Beträge wie Beiträge zu einer Pensionskasse (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 3) , Streik- (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 7) , Insolvenz- (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) oder Krankengeld (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 8) oder nach § 3b EStG steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 16) .

    Als Konsequenz können die steuerfreien Einkünfte der Klägerin dann auch nicht in die Bemessungsgrundlage des Elterngelds fallen, die auf der Basis der Summe der dem EStG unterliegenden Einkünfte nach § 2 BEEG iVm § 2 Abs. 1 EStG zu ermitteln sind (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 und 16) .

    (b) Wie die Gesetzgebungsmaterialien zeigen, war sich der Gesetzgeber von Anfang an darüber im Klaren, mit dem Verweis auf den steuerrechtlichen Einkommensbegriff steuerfreie Einnahmen von der Elterngeldbemessung auszunehmen (vgl BT-Drucks 16/2785, S 37 sowie im Einzelnen BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 3) .

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .

    Im Bereich staatlicher Maßnahmen, welche die Familie betreffen, muss der Gesetzgeber dabei den Schutz beachten, den er dieser nach Art. 6 Abs. 1 GG schuldet (vgl BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55) .

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 75/97

    Besteuerung von Dolmetschern, die für den Europarat tätig sind

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Zum einen ist die Steuerbefreiung in Art. 18 PPI funktionell den Regelungen von § 3 EStG vergleichbar (vgl BFHE 186, 410) .

    Zum anderen soll die Steuerbefreiung eine unterschiedliche Besteuerung der Gehälter je nach steuerberechtigtem Staat und damit unterschiedliche Nettolöhne der Bediensteten vermeiden (BFHE 186, 410 mwN) .

  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen nach der

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Hinsichtlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingestellten Bediensteten kommt der Europäischen Patentorganisation eigenständige Organisationsgewalt und Personalhoheit zu (BVerwGE 102, 320, 324 f) .
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Prüfungsentscheidungen im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Stattdessen gewährt ihr das Europäische Patentamt als zwischenstaatliche Einrichtung iS des Art. 24 Abs. 1 GG (vgl BVerfG DVBl 2001, 1130) eine umfassende soziale Absicherung eigener Art. Das Europäische Patentamt verfügt als Organ der Europäischen Patentorganisation, einer im Völkerrecht verselbstständigten juristische Person (vgl BVerfG aaO) über eine neben der deutschen Staatlichkeit autonome Hoheitsgewalt gegenüber den eigenen Bediensteten (vgl Tomuschat in BK, Stand März 2014, Art. 24 RdNr 13) .
  • EuGH, 04.07.2013 - C-233/12

    Gardella - Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Ebenso wenig liegt in Bezug auf die Klägerin ein Sachverhalt vor, der mehr als einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft und damit die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts berührt (vgl EuGH Urteil vom 4.7.2013 - C-233/12, EzAR-NF 16 Nr. 28).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Es bleibt grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252) .
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Es bleibt grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252) .
  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Dies entspricht im Übrigen der Rechtslage im BErzGG (vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12 für steuerfreie Kindergeldzahlungen) .
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 84, 348, 359 mwN; 110, 412, 436; stRspr) .
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • LSG Bayern, 30.11.1990 - L 9 Eg 7/89

    Bedienstete des Europäischen Patentamts; Erziehungsgeld; System der Sozialen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BFH, 14.01.1972 - VI R 30/69

    Sonderausgabenpauschbetrag - Nichtselbständige Arbeit - Arbeitsentgelte -

  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - L 13 EG 27/08

    Anspruch auf Elterngeld, elterngeldsteigernde Berücksichtigung eines

  • BFH, 27.09.1990 - I R 104/89

    Einbeziehung von Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in

  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 5/91

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

  • FG München, 04.12.2012 - 9 K 1741/10

    Invaliditätszulage des Europäischen Patentamts; steuerfreier Bezug oder

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Diese gesetzgeberische Absicht, die sich unmissverständlich im Gesetzeswortlaut niedergeschlagen hat, schließt die vom LSG vorgenommene teleologische Reduktion des § 2b Abs. 3 S 1 BEEG aus (zu den Voraussetzungen allgemein: BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28 RdNr 19 mwN; aA Schnell in Tillmanns/Mutschler, MuSchG und BEEG, 1. Aufl 2015, § 2b RdNr 20) .
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag (20.5.2014) in der Sache B 10 EG 9/13 R (RdNr 15) ausgeführt hat, auf das er im einzelnen Bezug nimmt, verweist die von § 2 Abs. 1 S 2 BEEG verwendete Formulierung "Einkünfte ... im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz" seit jeher nicht ausschließlich auf die dort genannten Einkunftsarten, sondern umfassend auf die nach steuerrechtlichen Bestimmungen ermittelten Einkünfte (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 15 mwN; vgl BT-Drucks 16/2785, S 37) .

    bb) Der dadurch bewirkte Ausschluss steuerfreier Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage des Elterngelds aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens verstößt jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, sondern ist unter Berücksichtigung des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Bereich des Sozialrechts (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - 20.5.2014 - in der Sache B 10 EG 9/13 R, RdNr 29) durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt.

  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 5 EG 8/15

    Elterngeld; Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan; Im Inland zu versteuernde

    Soweit sich das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20. Mai 2014 (B 10 EG 2/14 R) gestützt habe, sei diese Entscheidung, wie auch die weitere Entscheidung vom selben Tag (B 10 EG 9/13 R), mit dem Grundgesetz unvereinbar.

    Auf Wunsch des Bundesrates wurde letztlich ein am Steuerrecht orientierter Einkommensbegriff in § 2 BEEG geregelt (BT-Drucks. 16/2785, Seite 37; vgl. zur Entwicklung des für das BEEG maßgeblichen steuerrechtlichen Einkommensbegriffs unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des BEEG sowie der Vorläuferregelung des Bundeserziehungsgeldgesetzes : BSG, Urteil vom 20. Mai 2014, B 10 EG 9/13 R).

    In einer weiteren Entscheidung vom selben Tag (B 10 EG 9/13 R) hat das Bundessozialgericht für eine bei dem Europäischen Patentamt in München tätige Bedienstete ebenso entschieden, dass die aus dieser Tätigkeit erzielten und gegenüber dem deutschen Fiskus in der Art eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreien Einkünfte nicht elterngelderhöhend zu berücksichtigen sind.

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Falle von ausschließlich steuerfreien Einkünften im Bemessungszeitraum die elterngeldberechtigte Person als Anerkennung ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistung jedenfalls das Mindestelterngeld von 300, 00 EUR monatlich erhält, sofern ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland während des Bezugszeitraumes besteht (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2014, B 10 EG 9/13 R).

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige -

    Der Ausschluss der Klägerin und vergleichbarer Ausländer vom Elterngeld verstößt nach dem Vorgesagten auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der hier ausschlaggebenden Ausprägung als Willkürverbot iVm Art. 6 GG (vgl zu diesem Maßstab, BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - RdNr 28 ff zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16) .
  • BFH, 11.07.2023 - X R 17/22

    Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des

    Jedenfalls wird durch eine solche, in einem zwischenstaatlichen Übereinkommen oder auf dessen Grundlage geäußerte Zustimmung des Gesetzgebers die eigene Steuer der internationalen Organisation nicht zu einer nationalen Einkommensteuer des Sitzstaats (vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R, BSGE 116, 54, Rz 17, zu den Bezügen der Bediensteten des Europäischen Patentamts).

    Damit handelt es sich nicht um einen unionsrechtlich relevanten grenzüberschreitenden Sachverhalt (so zutreffend BeckOK EStG/Fissenewert, 16. Ed. [01.07.2023], EStG § 10 Rz 426; KKB/Kanzler, 8. Aufl., § 10 EStG Rz 48; Wackerbeck, EFG 2023, 400; im Ergebnis auch Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 304; ebenso zum Anspruch der im Inland wohnhaften und beschäftigten Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen auch BSG-Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R (BSGE 116, 54, Rz 26).

  • BSG, 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Sie zeigt aber weder anhand der zur Berücksichtigung steuerfreier Einkünfte insgesamt ergangenen Senatsrechtsprechung noch anhand der von der Vorinstanz zitierten Entscheidung vom 20.5.2014 (B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28) auf, ob und inwieweit sich daraus nicht bereits hinreichend verlässliche Kriterien zur Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben bzw weiterer Klärungsbedarf verblieben ist.

    Letztlich geht die Beschwerdebegründung auch nicht von einem Klärungsbedarf aus, sondern verweist auf die von der Entscheidung vom 20.5.2014 (B 10 EG 9/13 R - aaO) abweichende Rechtsanwendung durch das LSG (Beschwerdebegründung S 6).

  • BSG, 12.06.2018 - B 10 EG 1/18 B

    Höhe eines Elterngeldanspruchs

    Sie beschäftigt sich nicht mit der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass in die Elterngeldberechnung als Bemessungsgrundlage grundsätzlich nur Einkünfte einfließen, die der Einkommensteuer unterliegen (ua Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28, RdNr 14 mwN).

    Substanzvolle Darlegungen der Klägerin wären hier aber schon deshalb geboten gewesen, weil der Senat bereits in seinem Urteil vom 20.5.2014 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien im Einzelnen ausgeführt hat, dass sich der Gesetzgeber von Anfang an darüber im Klaren war, mit dem Verweis auf den steuerrechtlichen Einkommensbegriff steuerfreie Einkünfte und Einnahmen von der Elterngeldbemessung auszunehmen (B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28, RdNr 20 ff).

  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Zum einen hat der Senat bereits mit Urteil vom 20.5.2014 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien im Einzelnen ausgeführt, dass sich der Gesetzgeber von Anfang an darüber im Klaren war, mit dem Verweis auf den steuerrechtlichen Einkommensbegriff steuerfreie Einkünfte und Einnahmen von der Elterngeldbemessung auszunehmen (B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28, RdNr 20 ff) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 22/16 B

    Rückzahlung von Elterngeld; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige Rechtsfrage;

    Soweit die Beschwerde damit methodisch auf eine teleologische Reduktion des Gesetzeswortlauts auf die vom Gesetzgeber - nach ihrer Ansicht - verfolgte Absicht hinaus wollte, bei der Einkommensbestimmung nach § 1 Abs. 8 S 1 und S 2 BEEG ausschließlich Einkünfte zu berücksichtigen, die dem Spitzensteuersatz unterliegen, so hätte sie sich näher mit den Voraussetzungen und Grenzen dieses Rechtsinstituts (vgl BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28) auseinandersetzen müssen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 945/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Änderung eines wegen fehlerhafter

    Eine teleologische Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, Rdnr. 22, zitiert nach juris, abgedruckt in BGHZ 179, 27; BSG, Urteil vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 9/13 R, Rdnr. 19, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 116, 54 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 28).
  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 25524/13

    Kein Anspruch wegen unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Geltung verschaffen

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 4 ZB 17.1623

    Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringer Einkünfte

  • LSG Bayern, 19.06.2017 - L 9 EG 36/15

    Elterngeldrechtlich relevantes Bemessungseinkommen einer bei einem ausländischen

  • BSG, 16.06.2017 - B 10 EG 11/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 26603/13

    Ansprüche wegen unionsrechtlicher Staatshaftung

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 860/14

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch - Beschäftigungsbedingungen befristet

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623

    Befreiungsanspruch wegen geringer Einkünfte

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 EG 1656/14
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 2777/17
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