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   BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B   

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BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B (https://dejure.org/2016,31509)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B (https://dejure.org/2016,31509)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2016 - B 10 LW 1/16 B (https://dejure.org/2016,31509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 11 Abs 1 Nr 3 ALG, § 21 ALG, Art 3 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Hofabgabe (weiterhin) geeignet für Strukturwandel in der Landwirtschaft - Verfassungsmäßigkeit - keine neuerlichen Bedenken aufgrund Gesetzentwurf vom 8.10.2015

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Hofabgabe (weiterhin) geeignet für Strukturwandel in der Landwirtschaft - Verfassungsmäßigkeit - keine neuerlichen Bedenken aufgrund Gesetzentwurf vom 8.10.2015

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Hofabgabe (weiterhin) geeignet für Strukturwandel in der Landwirtschaft - Verfassungsmäßigkeit - keine neuerlichen Bedenken aufgrund Gesetzentwurf vom 8.10.2015

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 LW 5/14 B
    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Er hat insbesondere nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) wortwörtlich dieselbe Rechtsfrage auch unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) dergestalt entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob der Gesetzgeber insoweit seiner Verpflichtung, die Hofabgabeklausel auf ihre Geeignetheit zur Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft hin zu überprüfen, nachgekommen ist und ob die Hofabgabeklausel heute noch geeignet ist, dass gesetzgeberische Ziel des Strukturwandels in der Landwirtschaft zu erreichen, nicht (erneut) klärungsbedürftig geworden sind.

    Demgegenüber hat es der Kläger versäumt darzulegen, dass die nunmehr erneut wortwörtlich von ihm vorgebrachten Rechtsfragen vor dem Hintergrund des Senatsbeschlusses vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) erneut klärungsbedürftig geworden sind.

    Darüber hinaus fehlt es aber auch an der Darlegung, weshalb eine Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel unter dem Gesichtspunkt einer angeblich verletzten Beobachtungspflicht des Gesetzgebers nach den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) erneut klärungsbedürftig geworden sein sollte.

    Gleiches gilt für die erneut vom Kläger aufgegriffene verfassungsrechtliche Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites, welches der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie im Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) berücksichtigt hat.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 7/12 B

    Alterssicherung der Landwirte - Regelaltersrente - Abgabe des Unternehmens der

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Er hat insbesondere nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) wortwörtlich dieselbe Rechtsfrage auch unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) dergestalt entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob der Gesetzgeber insoweit seiner Verpflichtung, die Hofabgabeklausel auf ihre Geeignetheit zur Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft hin zu überprüfen, nachgekommen ist und ob die Hofabgabeklausel heute noch geeignet ist, dass gesetzgeberische Ziel des Strukturwandels in der Landwirtschaft zu erreichen, nicht (erneut) klärungsbedürftig geworden sind.

    Gleiches gilt für die erneut vom Kläger aufgegriffene verfassungsrechtliche Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites, welches der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie im Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) berücksichtigt hat.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 5/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Er hat insbesondere nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) wortwörtlich dieselbe Rechtsfrage auch unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) dergestalt entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob der Gesetzgeber insoweit seiner Verpflichtung, die Hofabgabeklausel auf ihre Geeignetheit zur Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft hin zu überprüfen, nachgekommen ist und ob die Hofabgabeklausel heute noch geeignet ist, dass gesetzgeberische Ziel des Strukturwandels in der Landwirtschaft zu erreichen, nicht (erneut) klärungsbedürftig geworden sind.

    Gleiches gilt für die erneut vom Kläger aufgegriffene verfassungsrechtliche Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites, welches der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (unter anderem - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie im Beschluss vom 20.5.2014 (B 10 LW 5/14 B) berücksichtigt hat.

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Hierzu ist zunächst anzugeben, welcher bestimmten Rechtfrage grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 ), denn die Zulassung der Revision erfolgt zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und nicht zur weiteren Entscheidung des Rechtstreits.
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Insoweit hätte es zunächst eine Auseinandersetzung des Klägers unter anderem mit der Entscheidung des BSG vom 2.12.2012 (B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1 RdNr 50 ff) bedurft, wonach insbesondere das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung [LSV-NOG vom 12.4.2012 (BGBl I 579) und die darin durchgeführte Änderung des § 21 ALG mit Wirkung ab dem 19.4.2012 (Art. 14 Abs. 2 iVm Art. 4 Nr. 5 LSV-NOG) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (vgl BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorhandenen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Kummer, die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff; Krasney/Udsching, aaO, RdNr 66) .
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Das ist insbesondere der Fall, wenn im neueren Schrifttum bislang noch nicht berücksichtigte Argumente angeführt oder sonst erhebliche Einwände vorgebracht werden (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; Nr. 23 S 42; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (vgl BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorhandenen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Kummer, die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff; Krasney/Udsching, aaO, RdNr 66) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (vgl BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorhandenen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Kummer, die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 313 ff; Krasney/Udsching, aaO, RdNr 66) .
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B
    Schließlich ist zu begründen, inwiefern die Frage klärungsfähig, mithin rechtserheblich ist, dass also hierzu eine Entscheidung des Revisionsgerichts zu erwarten ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Er hält hieran auch in der Sache fest (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 7.9.2016 - B 10 LW 1/16 B - mwN) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 10 LW 7/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Verfassungsmäßigkeit

    Denn wie der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie vom 4.9.2013 (B 10 LW 4/13 B - Juris) , vom 4.8.2014 (B 10 LW 19/13 B - Juris) , vom 3.3.2016 (B 10 LW 5/15 B - Juris) und vom 7.9.2016 (B 10 LW 1/16 B) in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, sind die Rechtsfragen,.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - L 3 R 764/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (Keller, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - L 13 EG 46/15
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 8 ff.; BSG, Beschluss vom 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B, juris Rn 6).
  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 S
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 8 ff.; BSG, Beschluss vom 07.09.2016 - B 10 LW 1/16 B, juris Rn 6).
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