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   BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R   

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https://dejure.org/2000,3229
BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R (https://dejure.org/2000,3229)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R (https://dejure.org/2000,3229)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2000 - B 10 LW 12/99 R (https://dejure.org/2000,3229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte - Weiterversicherung - Anspruchsvoraussetzungen

  • Judicialis

    ALG § 13 Abs 1 Nr 2; ; ALG § 92 Abs 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 66
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89

    Erstattungsfähigkeit nach § 27 GAL entrichteter Beiträge

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R
    Nach diesem Vorläufergesetz konnten landwirtschaftliche Unternehmer auch diejenigen Personen sein, die aufgrund der Erklärung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GAL beitragspflichtig waren (vgl hierzu eingehend BSG vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1; insoweit unzutreffend das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. März 1998 - L 8 LW 9/97 - S 8 des Abdrucks, wonach es sich bei weiterentrichteten Beiträgen um solche zu einer freiwilligen Versicherung gehandelt habe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14

    Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als

    vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 1 BvH 2/52 -, juris Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1959 - I A 40.54 -, juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 12/99 R -, juris Rn. 38; BFH, Urteil vom 28. Juni 1972 - I R.
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 4/03 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

    Da der Gesetzgeber die Neufassung des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG rückwirkend zum 23. Dezember 1995 in Kraft gesetzt habe (Art. 12 Abs. 2 AVmEG), sei der vorangegangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) die gesetzliche Grundlage entzogen worden.

    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass das Gesetz mit beiden Formulierungen auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge erfasst.

    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass das Gesetz mit beiden Formulierungen auch nach § 27 GAL weiter entrichtete Pflichtbeiträge erfasst.

    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 18/02 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

    Unabhängig davon, wie diese Vorschrift - insbesondere der darin verwendete Begriff "Beiträge als Landwirt" - auszulegen ist (vgl dazu BSGE 87, 66, 69 ff = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 S 4 ff), konnte die Klägerin danach schon deshalb nicht mit einer Anrechnung der Beiträge des Klägers rechnen, weil dieser nicht bis zu Vollendung seines 60. Lebensjahres (im Juli 2001), sondern nur bis zum 31. Dezember 1994 Beiträge zur Beklagten entrichtet hat.

    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass das Gesetz auch mit diesen Formulierungen nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge erfasst.

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 11/02 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass das Gesetz mit beiden Formulierungen auch nach § 27 GAL weiter entrichtete Pflichtbeiträge erfasst.

    Da die spätere Rechtsprechung des Senats vom 17. August 2000 (BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1) den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin hat bestimmen können, dass auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge nach wie vor anrechenbar seien, ist in der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das AVmEG vom 21. März 2001) nicht ein verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilter Versuch zu sehen, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewendetes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

    a) Der - von der Revision für sich reklamierte - Grundsatz des Ausschlusses einer Doppelversicherung schützt den Kläger nicht vor der Belastung mit Beiträgen zur AdL sowie zur gesetzlichen RV, denn seine Bedeutung beschränkt sich auf verschiedene Versicherungspflichttatbestände innerhalb der AdL, er erstreckt sich jedoch nicht über deren Grenzen hinaus (vgl Senatsurteile vom 19. Oktober 2000, aaO S 8; vom 17. August 2000, BSGE 87, 66, 71 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 17.04.2002 - B 10 LW 4/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte eines

    Er bekräftigt diese Rechtsprechung auch im vorliegenden Fall im Sinne der Bindung an den Wortlaut des Gesetzes (vgl zu den rechtsmethodischen Grenzen der Auslegung auch die Senatsurteile vom 17. August 2000 - B 10 LW 12/99 R ua -, BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 40/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehefrau eines

    Das Erfordernis einer hinreichenden Klarheit von Normen gilt auch für gesetzliche Vorschriften (vgl zB Senatsurteil vom 17. August 2000, BSGE 87, 66 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 S 1, 7, 9).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche

    Hierdurch ist die Lückenlosigkeit der Beitragsentrichtung, die unter dem Regime des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) auch hinsichtlich der vorzeitigen Altersrente (die der heutigen Rente wegen Erwerbsminderung entspricht) grundsätzlich bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vorliegen musste, abgelöst worden (vgl zum Lückenlosigkeitsprinzip Senatsurteil vom 17. August 2000, SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 S 1, 5).
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 14/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Eine besondere Härte liegt auch nicht darin, daß der Klägerin im Gegensatz zu den erstmals am 1. Januar 1995 versicherungspflichtigen Landwirtsehegatten keine Zeiten des Ehegatten nach § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG beitragsfrei übertragen werden (vgl Senatsurteile vom 17. August 2000, B 10 LW 3/99 R, B 10 LW 5/99 R, B 10 LW 12/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2003 - L 10 LW 36/02

    Rechtmäßigkeit einer Abschmelzung einer gewährten Altersrente; Möglichkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2003 - L 10 LW 36/02

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 2/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragserstattung - Beitragsübertragung -

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem ehemaligen

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 18/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - unterschiedliche Bewertung -

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2003 - L 10 LW 6/02

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gemäß § 27 Altershilfe für Landwirte (GAL)

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

  • LSG Bayern, 24.07.2002 - L 16 LW 6/01

    Gewährung höherer Altersrente wegen Zusplittung von Beitragszeiten des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 10 LW 6/02

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszeit - Ehegatte - Zusplittung gemäß § 92

  • SG Aachen, 01.09.2022 - 6 KR 52/22
  • SG Aachen, 01.09.2022 - S 6 KR 52/22
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