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   BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R   

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BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R (https://dejure.org/2000,4609)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R (https://dejure.org/2000,4609)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2000 - B 10 LW 4/99 R (https://dejure.org/2000,4609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Alterssicherung - Nebenerwerbslandwirt - Ehefrau - Befreiungsantrag - Antragsfrist - Verschulden

  • Judicialis

    ALG § 85 Abs 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Auch für den Fall, daß wie nach § 85 Abs. 3a Satz 2 iVm Abs. 3 Satz 3 ALG eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist, bleibe der Herstellungsanspruch anwendbar (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 18. Februar 1997 - 8 C 38/95, NJW 1997, 2966 ff).

    Dies läßt sich nicht allein unter Hinweis auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung des BVerwG und des BSG bejahen; aus beiden insoweit angeführten Entscheidungen (BVerwG vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966 ff; BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ergibt sich nicht, daß ein ausdrücklicher Ausschluß der Wiedereinsetzung über die Anwendung der Grundsätze zum Herstellungsanspruch (teilweise) überwunden werden könne.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 RVO nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 19/98 R

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Auf dieser Grundlage läßt der Senat - wie bereits in seinem Urteil vom 25. November 1998 - B 10 LW 19/98 R - (Umdruck S 17) - weiterhin offen, ob der Ausschluß einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 85 Abs. 3 Satz 3 ALG, auf den der hier anzuwendende Abs. 3a Satz 2 verweist, gleichwohl insoweit die Zubilligung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuließe.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 RVO nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Dies läßt sich nicht allein unter Hinweis auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung des BVerwG und des BSG bejahen; aus beiden insoweit angeführten Entscheidungen (BVerwG vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966 ff; BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ergibt sich nicht, daß ein ausdrücklicher Ausschluß der Wiedereinsetzung über die Anwendung der Grundsätze zum Herstellungsanspruch (teilweise) überwunden werden könne.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 RVO nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    Auch komme es hier auf die am 30. Juni 1996 abgelaufene Antragsfrist nicht an, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 28. März 2000 - Az: B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R - unter Anwendung des in § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG enthaltenen Rechtsgedankens bei derartigen Befreiungsanträgen eine Nachfrist eingeräumt habe.

    Zutreffend hat das SG ferner unter Beachtung der Urteile des erkennenden Senats vom 28. März 2000 (B 10 LW 4/99 R, B 10 LW 2/99 R) angenommen, dass dem Befreiungsanspruch der Klägerin die Versäumung der Ausschlussfrist nach § 85 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 ALG (30. Juni 1996) nicht ausnahmslos entgegensteht.

    Zu einer genauen Festlegung der im Rahmen des § 85 Abs. 3a ALG zulässigen Überlegensdauer bestand für den erkennenden Senat bislang kein Anlass, nachdem die Klägerin im Verfahren B 10 LW 2/99 R ihren Befreiungsantrag bereits fünfzehn Tage nach dem Bescheiddatum gestellt und damit insoweit jedenfalls ohne schuldhaftes Zögern gehandelt hatte (entsprechend im Verfahren B 10 LW 4/99 R: 10 Tage).

    Für eine angemessene Überlegungsfrist kann bei Personen wie der Klägerin nicht eine mindere Dauer angesetzt werden als bei jenen Betroffenen, die - wie in Fällen von § 85 Abs. 5 und 6 ALG - bereits intensive Kontakte (Versicherungspflichtbescheid/Befreiungsantrag/Befreiungsbescheid; vgl Senatsurteile vom 28. März 2000 aaO) zu einer LAK hatten.

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

    Das BSG habe in mehreren Entscheidungen (ua Urteil vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R; BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 8) unter Heranziehen des Rechtsgedankens des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG festgestellt, dass ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 85 Abs. 3 und 3a ALG nicht ohne Weiteres wegen Versäumung der Antragsfrist abgelehnt werden dürfe, wenn erst nach deren Ablauf die Versicherungspflicht bescheidmäßig festgestellt werde.

    cc) Nach alledem verbleibt im vorliegenden Kontext der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für die vom Kläger gewünschte Übertragung des Rechtsgedankens aus § 34 Abs. 2 Satz 3 iVm Satz 1 ALG, wie sie der für Streitigkeiten aus der Altershilfe bzw Alterssicherung der Landwirte zuständige 10. Senat des BSG in mehreren Entscheidungen in Bezug auf § 85 Abs. 3 und Abs. 3a ALG (damals idF durch Gesetz vom 15.12.1995, BGBl I 1814) vorgenommen hat (Urteile vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R und B 10 LW 2/99 R; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3; BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 8) , auch in Ermangelung einer erkennbaren Regelungslücke im Recht der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (vgl insoweit die vorstehenden Ausführungen zur Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989) kein Raum (zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung allgemein vgl zB BVerfG Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - NJW 2011, 836) .

    Diese Übergangssituation war seinerzeit dadurch gekennzeichnet gewesen, dass eine Vielzahl von Personen ohne Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse versicherungspflichtig geworden, der entsprechende Personenkreis nicht leicht zu ermitteln gewesen und der Verwaltungsvollzug hinter der Prognose des Gesetzgebers zurückgeblieben war (so BSG Urteile vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R und B 10 LW 2/99 R) .

  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG soll eine Bevorzugung solcher Personen vermeiden, die noch so rechtzeitig einen Bescheid über die Feststellung der Versicherungspflicht erhalten haben, dass sie die Antragsnotwendigkeit erkennen und noch vor Ablauf der allgemeinen Antragsfrist den Beitragszuschuss beantragen konnten (so BSG v. 28.03.2000 - B 10 LW 4/99).

    Dieser Rechtsgedanke wurde in der Rechtsprechung auf die Versicherungsbefreiung nach § 85 ALG (Übergangsregelung zur Einführung der Ehegattenversicherung zum 01.01.1995) übertragen (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99; B 10 LW 2/99 R); auch bei einem Befreiungsantrag nach § 3 ALG wurde die Heranziehung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG in der Rechtsprechung schon diskutiert (BSG 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R), bevor die entsprechende Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG in § 3 Abs. 2 Satz 4 ALG mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.07.2007 ausdrücklich angeordnet wurde; sie entsprach zu diesem Zeitpunkt bereits der Verwaltungspraxis (vgl. BTDrucks 16/3794 S. 49).

    Hinter der entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG steht der Gedanke, dass die betroffenen Laien die gesetzlichen Regelungen oft nur schwer durchschauen können und eine realistische Möglichkeit haben sollen, die Frist einhalten zu können (vgl. BSG 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Der Senat hat daher (mit den Urteilen vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) den Rechtsgedanken aus § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG im Rahmen der übergangsrechtlichen Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a ALG bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht angewandt.

    Zwar würde im Falle des Klägers die Anwendung des Rechtsgedankens auch aus Satz 4 der genannten Vorschrift (s hierzu ebenfalls die Senatsurteile vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) daran scheitern, daß diese Teilregelung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995, BGBl I 1814) erst am 23. Dezember 1995 in Kraft getreten ist (Art. 5 Abs. 1 ASRG-ÄndG).

  • BSG, 25.05.2000 - B 10 LW 16/99 R

    Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht durch die

    Die Anwendung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch scheitert im vorliegenden Fall auch nicht etwa daran, daß bei Versäumung der Zweijahresfrist des § 117 Abs. 1 Satz 1 ALG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) ausgeschlossen wäre (ob in einem solchen Fall der Herstellungsanspruch einspringen kann, ist vom Senat bisher offengelassen worden, vgl Urteil vom 28. März 2000 - B 10 LW 4/99 R).
  • LSG Bayern, 18.10.2000 - L 16 LW 39/99

    Befreiung von der Versicherungspflicht

    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2000 (B 10 LW 4/99 R) festgestellt hat, ist die Beitragspflicht in der Alterssicherung der Landwirte von Anfang an und nach wie vor von so vielen verschiedenartigen Voraussetzungen abhängig, dass es für Personen, die auf diesem Rechtsgebiet keine Erfahrung haben, schwierig ist zu erkennen, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.
  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98

    Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse

    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 28.03.2000 (B 10 LW 4/99 R) festgestellt hat, ist die Beitragspflicht in der Alterssicherung der Landwirte von Anfang an nach wie vor von so vielen verschiedenartigen Voraussetzungen abhängig, dass es für Personen, die auf diesem Rechtsgebiet keine Erfahrung haben, schwierig ist zu erkennen, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 10 LW 34/01
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BSG an, wonach in diesen Fällen die Regelungen in § 34 Abs. 2 ALG entsprechend anzuwenden sind (Urteil vom 28. März 2000 - B 10 LW 4/99 R -).
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