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   BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B   

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https://dejure.org/2013,32846
BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B (https://dejure.org/2013,32846)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B (https://dejure.org/2013,32846)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2013 - B 10 LW 5/13 B (https://dejure.org/2013,32846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 11 Abs 1 Nr 3 ALG, § 21 Abs 8 S 2 ALG, § 21 Abs 9 ALG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - erneute Klärungsbedürftigkeit - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - erneute Klärungsbedürftigkeit - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - erneute Klärungsbedürftigkeit - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 5/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B
    Hinsichtlich der dritten und vierten Rechtsfrage (betreffend die Vereinbarkeit der Hofabgabeklausel mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) hat die Klägerin nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob die Hofabgabeklausel des § 21 ALG wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG verfassungswidrig ist und ob die Hofabgabeklausel gegen die nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, nicht klärungsbedürftig sind.

    Vor allem hat sie beachtliche Einwände gegen die Erwägungen in den Senatsbeschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) erhoben und auf neue Erkenntnisse (insbesondere Mehl, Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel, Dezember 2012) hingewiesen.

    Zunächst vermag die Klägerin mit ihren Einwänden gegen die Senatsbeschlüsse vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) nicht durchzudringen.

    Zur Frage einer verfassungsrechtlichen Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites hat die Klägerin über die Gesichtspunkte hinaus, die der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) berücksichtigt hat, nichts vorgetragen, was zu einer Klärungsbedürftigkeit der von ihr aufgeworfenen Frage beitragen könnte.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 7/12 B

    Alterssicherung der Landwirte - Regelaltersrente - Abgabe des Unternehmens der

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B
    Hinsichtlich der dritten und vierten Rechtsfrage (betreffend die Vereinbarkeit der Hofabgabeklausel mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) hat die Klägerin nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob die Hofabgabeklausel des § 21 ALG wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG verfassungswidrig ist und ob die Hofabgabeklausel gegen die nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, nicht klärungsbedürftig sind.

    Vor allem hat sie beachtliche Einwände gegen die Erwägungen in den Senatsbeschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) erhoben und auf neue Erkenntnisse (insbesondere Mehl, Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel, Dezember 2012) hingewiesen.

    Zunächst vermag die Klägerin mit ihren Einwänden gegen die Senatsbeschlüsse vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) nicht durchzudringen.

    Zur Frage einer verfassungsrechtlichen Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites hat die Klägerin über die Gesichtspunkte hinaus, die der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) berücksichtigt hat, nichts vorgetragen, was zu einer Klärungsbedürftigkeit der von ihr aufgeworfenen Frage beitragen könnte.

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B
    Insbesondere ist sie weder auf den Beschluss des BVerfG vom 1.3.2004 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 3) noch auf das Urteil des BSG vom 19.2.2009 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 7) eingegangen, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Verknüpfung zwischen der Gewährung einer Altersrente und der Abgabe des Hofes durch den Ehemann befassen (vgl BVerfG, aaO RdNr 18; BSG, aaO RdNr 28) .

    Dies gilt erst recht für die Entscheidungen des BVerfG vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - (SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) und vom 1.3.2004 - 1 BvR 2099/03 - (SozR 4-5868 § 1 Nr. 3) .

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B -,.

    Damit werden die Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - und 21. November 2013 - B 10 LW 1/13 C - gegenstandslos.

    cc) Das Bundessozialgericht wies durch Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.

    f) Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verletze den Anspruch auf rechtliches Gehör.

    b) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG richtet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundessozialgericht (Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - und Beschluss vom 20. Mai 2014 - B 10 LW 5/14 B -).

  • BSG, 21.11.2013 - B 10 LW 1/13 C

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 5/13 B - die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 26.9.2012 zurückgewiesen.

  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung -

    Trotz Vorliegens einer höchstrichterlichen Entscheidung kann eine Rechtsfrage klärungsbedürftig sein, wenn ihr in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht abwegige Einwendungen erhoben werden (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; BSG Beschluss vom 17.9.2013 - B 1 KR 63/13 B - Juris; BVerfG Beschluss vom 27.5.2010 - 1 BvR 2643/07 - Juris) oder sich neue Entwicklungen beispielsweise aus der Rechtsprechung des BVerfG oder aus Änderungen des Rechts oder der Lebensverhältnisse ergeben haben (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 5/13 B - Juris) .
  • LSG Sachsen, 25.06.2015 - L 3 AL 165/14

    Arbeitsförderung; besondere Härte; Rechtsirrtum; Sperrzeit; wichtiger Grund

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr (vgl. BSG, Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - JURIS-Dokument Rdnr. 8 m. w. N.), wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 14. August 1981 - 12 BK 15/81 - SozR 1300 § 13 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 1; BSG, Beschluss vom 30. März 2005 - B 4 RA 257/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 1), wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in vorhandenen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 2 LW 1/16
    Mit Urteil vom 18. Dezember 2015, dem Kläger zugestellt am 21. Januar 2016, hat das Sozialgericht die Klage unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss des BSG vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B) angesichts der weiterhin fehlenden Abgabe des forstwirtschaftlichen Betriebes abgewiesen.
  • BSG, 26.06.2018 - B 5 RE 14/17 B

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Bei einer Gesetzesänderung kann sich nämlich ähnlich wie bei einer grundlegenden Änderung der Lebensverhältnisse in einem bestimmten Bereich der Inhalt nicht ausdrücklich geänderter Normen wandeln bzw hierdurch eine Neuinterpretation des Gesetzes erforderlich werden (vgl Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 320; vgl auch BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 5/13 B - Juris RdNr 8).
  • LSG Sachsen, 24.07.2014 - L 3 AS 138/12
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr (vgl. BSG, Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - JURIS-Dokument Rdnr. 8, m. w. N.), wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 14. August 1981 - 12 BK 15/81 - SozR 1300 § 13 Nr. = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 1; BSG, Beschluss vom 30. März 2005 - B 4 RA 257/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 1), wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in vorhandenen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben.
  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 2/13 BH
    Auch jüngste Versuche verschiedener Kläger, diese Rechtsfrage als erneut klärungsbedürftig geworden darzustellen und damit eine Zulassung der Revision zu erreichen, sind gescheitert (BSG Beschlüsse vom 29.8.2012 ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris; Beschlüsse vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - und - B 10 LW 5/13 B -).
  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 1/13 BH
    Auch jüngste Versuche verschiedener Kläger, diese Rechtsfrage als erneut klärungsbedürftig geworden darzustellen und damit eine Zulassung der Revision zu erreichen, sind gescheitert (BSG Beschlüsse vom 29.8.2012 ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris; Beschlüsse vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - und - B 10 LW 5/13 B -).
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